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The Vocational Education and Training System in the Federal Republic of Germany  

Das Berufsbildungssystem
in der Bundesrepublik Deutschland

(Kurzdarstellung) EnglishDeutschFrench

Diese Arbeit wurde im Auftrag von Cedefop von
Dr. Bernd Christopher
(Bundesinstitut für Berufsbildung)
erstellt
Cedefop
Europäisches Zentrum
für die Förderung der
Berufsbildung
Europe 123
GR 57001 Thessaloniki
Tel: (30) 310 49 01 11
Fax: (30) 310 49 00 49
E-Mail: info@cedefop.eu.int
Internet: www.cedefop.eu.int
Interactive website: www.trainingvillage.gr
 
Index
Rahmendaten und Hintergrundinformationen
Das Bildungssystem und die Bildungsbeteiligung
Berufliche Erstausbildung
Berufliche Weiterbildung
Organisation und Zuständigkeiten
Finanzierung der Berufsbildung
Entwicklungen und Perspektiven
Ausgewählte wichtige Anschriften
Literaturhinweise
 
Rahmendaten und Hintergrundinformationen

 

Alte Bundesländer:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Neue Bundesländer:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 
Statistische Angaben (31.12.1996):

Bevölkerung

82,012

Millionen

Bevölkerungsdichte

230

Einwohner/km²

Erwerbstätige

35,8

Millionen

Arbeitslose

4,4

Millionen

Arbeitslosenquote

12,7

%

Arbeitslose unter 25 Jahren

386.079

Personen

Arbeitslosenquote unter 20 Jahren

Arbeitslosenquote von 20-25 Jahren

3,2

9,0

%

%

Bruttoinlandsprodukt

3.641,8

Mrd. DM

Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger

92.000

DM

Bildungsausgaben je Einwohner

2.103

DM

Anteil Bildungsausgaben am Bruttoinlands produkt

4,74

%

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Das Bildungssystem und die Bildungsbeteiligung

Einen Einblick in die typische Struktur des Bildungswesens einschließlich des Eintrittsalters und der Ausbildungsdauer in den verschiedenen Bildungsstufen gibt die Übersicht auf der nächsten Seite.

The education system and the main training paths and qualifications

Die Bildungsbeteiligung - und damit auch die Bedeutung der einzelnen Bildungsstufen im Bildungssystem insgesamt - zeigt die Übersicht "Berufsausbildung im dualen System".

Vocational training in the dual system

Das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland wird durch zwei Merkmale charakterisiert, das es von den Bildungssystemen der meisten anderen Industriestaaten unterscheidet:

  • Es bestehen drei bzw. vier getrennte Schularten im Bereich der Sekundarstufe I nebeneinander, die auf eine gemeinsame Grundschule folgen.

  • Große Bedeutung hat die „duale" Form der beruflichen Bildung, die ihren Schwerpunkt in einer betrieblichen Ausbildung auf der Ebene der Facharbeiter hat.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Schulen, sowohl die allgemeinbildenden als auch die berufsbildenden, sowie die Einrichtungen im universitären und Hochschulbereich zumeist staatliche Einrichtungen. Private Bildungseinrichtungen, deren Genehmigung, staatliche Anerkennung und finanzielle Förderung in besonderen Gesetzen der Länder geregelt sind, spielen - gemessen an der Zahl der Schüler bzw. Studenten - eine untergeordnete Rolle.

Die Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet zumeist nach einem neunjährigen Schulbesuch (Vollzeitschulpflicht). Daneben besteht in allen Ländern eine in der Regel dreijährige Berufsschulpflicht für die Jugendlichen, die keine weiterführende allgemeinbildende Vollzeitschule nach der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht besuchen (z.B. Gymnasium).

Der Besuch aller Schulen, der allgemeinbildenden und der berufsbildenden, sowie der Einrichtungen im universitären und Hochschulbereich ist kostenlos.

Um jedem Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat, selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet, kann er eine finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten.

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Berufliche Erstausbildung

Ziele

Bereits in den allgemeinbildenden Schulen werden grundlegende Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen vermittelt, die auf eine berufliche Vororientierung zielen. Die berufliche Bildung als Teil des Bildungssystems steht gleichberechtigt neben der Allgemeinbildung.

Die Berufsausbildung dient vor allem zwei Zielen: Den jungen Menschen soll sie Grundlage für einen erfolgreichen Berufsweg sein und so zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Gleichzeitig soll sie den vielfältigen Qualifikationsbedarf der Wirtschaft befriedigen und damit auch wirtschaftspolitischen Interessen dienen.

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Ausbildung und Berufschancen:

  • Die Qualifikationsanforderungen am Arbeitsmarkt sind gestiegen, Wissen und Können helfen, Arbeitsplätze zu sichern. Der Bedarf an angelernten und ungelernten Arbeitskräften ist dagegen in den letzten Jahren ständig gesunken.
  • Ausbildung fördert die Lernbereitschaft; Ausbildung braucht heute jeder, der angesichts des schnellen technologischen Wandels und weltweiter Strukturveränderungen seine berufliche Leistungsfähigkeit erhalten oder eine qualifizierte Beschäftigung ausüben will.
  • Das Lernen in der betrieblichen Praxis fördert die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere Selbständigkeit, Selbstwertgefühl, Sozialverhalten und allgemeine Arbeitshaltungen sowie Motivation.

Das Berufsbildungswesen vermittelt eine berufliche Erstausbildung, fördert den beruflichen Aufstieg durch Weiterbildung und ermöglicht geeigneten Absolventen auch den Erwerb von Abschlüssen bis hin zur Hochschulreife.

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Duales System der Berufsausbildung

Der größte Teil aller Berufsanfänger (rund 70%) - vgl. dazu auch die Abbildung zur Bildungsbeteiligung - erlernt nach Beendigung der Schule einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System. Der Zugang dazu ist an keinen bestimmten Schulabschluß gebunden, sondern grundsätzlich für alle offen.

Das duale System wird durch zwei Merkmale besonders gekennzeichnet:

  • durch die zwei Lernorte Betrieb und Berufsschule

Lernen findet im dualen System zum größten Teil in Betrieben der Wirtschaft statt. Der Lernende ist Auszubildender in einem Betrieb, einer Praxis der freien Berufe oder im öffentlichen Dienst und wird für den Besuch der Berufsschule freigestellt, ist also auch gleichzeitig Berufsschüler. Während im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung vor allem die fachpraktischen Kenntnisse sowie die erforderliche Berufserfahrung vermittelt werden, konzentriert sich die Berufsschule auf die Vermittlung der fachtheoretischen Kenntnisse für den jeweiligen Beruf sowie auf die Förderung und Vertiefung der Allgemeinbildung;

  • die unterschiedliche Zuständigkeit für die beiden Lernorte

Die Zuständigkeit für die betriebliche Berufsausbildung liegt beim Bund. Die Zuständigkeit für die Durchführung der schulischen Berufsausbildung liegt gemäß Grundgesetz bei den Kultusministerien der Länder.

Der Begriff „duales" System bezieht sich auf den verfassungsrechtlichen Aspekt der Zuständigkeit von Bund und Ländern für die verschiedenen Lernorte. Dabei sind weder die Berufsschulen noch die Betriebe uniforme Lernorte. Neben verschiedenen Berufsschulen gibt es auch im betrieblichen Bereich verschiedenste Formen des Lernens. Neben Lehrwerkstätten in großen Betrieben und dem Lernen am Arbeitsplatz gibt es besonders im Handwerk und im Bauwesen überbetriebliche Ausbildungsstätten. Die in diesem Bereich ausbildenden Klein- und Mittelbetriebe - in denen ca. zwei Drittel aller Jugendlichen im dualen System lernen - nutzen diese überbetrieblichen Ausbildungsstätten, um ihren Auszubildenden den Erwerb der in den Ausbildungsordnungen geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu ermöglichen. Z.Z. gibt es ca. 100.000 Werkstattplätze in überbetrieblichen Ausbildungsstätten, die zusätzlich auch für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.

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Weitere Formen der beruflichen Erstausbildung

Neben der dualen Berufsausbildung gibt es eine Reihe anderer schulisch orientierter Bildungsgänge. Vor allem in den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung, Körperpflege, Gesundheit und Hauswirtschaft wird in vollzeitschulischen Bildungsgängen ein beruflicher Abschluß vermittelt. Es handelt sich hier in der Regel um Berufsfachschulen, in denen in einer dreijährigen Ausbildung ein zumeist durch Landesrecht geregelter Berufsabschluß erworben werden kann, der im dualen System aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelt wird.

Eine quantitativ geringe Bedeutung haben Berufsfachschulen, die einen Berufsabschluß vermitteln, der auch im dualen System erworben werden kann.

Darüber hinaus gibt es Berufsfachschulen, die keinen Ausbildungsabschluß, sondern zumeist nur eine berufsfeldorientierte Berufsgrundbildung vermitteln. Diese Ausbildungszeit kann bei der Aufnahme eines dualen Ausbildungsgangs auf dessen Ausbildungszeit angerechnet werden. Diese Form der Berufsfachschule wird von einem Teil der Schüler auch als „Überbrückung" bis zur Aufnahme eines anderen Ausbildungsgangs zumeist im dualen System genutzt.

An Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen wird ebenfalls eine berufliche Qualifikation vermittelt. Voraussetzung für den Besuch dieser Bildungsstufe ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die in der Regel nach einem dreizehnjährigen Schulbesuch erworben werden kann. Die Studiengänge an Universitäten sind auf vier Jahre angelegt. Die tatsächliche durchschnittliche Studienzeitdauer beträgt aber ca. sechs Jahre. Der Besuch der Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus, die in der Regel nach einem zwölfjährigen Bildungsgang - z.B. Fachoberschule, Kollegschule - erworben werden kann.

Im Zuge der bildungspolitischen Forderung nach der Gleichwertigkeit von beruflicher und Allgemeinbildung gibt es darüber hinaus Länderregelungen, die den Zugang zu dieser Bildungsstufe mit dem Abschluß der Berufsausbildung und des Abschlusses der Fortbildung auf Meister- bzw. Fachwirtniveau unter Einbeziehung weiterer Aufnahmekriterien ermöglichen.

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Ausbildungsberufe und Ausbildungsregelungen im dualen System

Im dualen System werden die Auszubildenden in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet. Diese werden nach dem Bedarf der Arbeitswelt in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Sozialpartnern entwickelt und angepaßt. Die Gesamtzahl der anerkannten Ausbildungsberufe beträgt gegenwärtig 356 (Stand Ende 1997). Damit ist die Zahl der Ausbildungsberufe, die 1971 noch 606 anerkannte Ausbildungsberufe umfaßte, erheblich zurückgegangen. Das heißt aber nicht, daß heute für weniger Berufstätigkeiten ausgebildet wird. Vielmehr vollzieht sich bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen eine Konzentration auf stärker zusammengefaßte und damit breiter angelegte Ausbildungsberufe. Sie sichern den Arbeitnehmern bei ihrem späteren beruflichen Einsatz eine höhere Mobilität und Flexibilität.

Die schnelle Reaktion der Berufsausbildung auf die wachsenden Anforderungen und den schnellen Strukturwandel der Wirtschaft wird daran deutlich, daß seit 1996 ca. 100 Ausbildungsordnungen neu entwickelt wurden. Neben der Überarbeitung bestehender Ausbildungsordnungen wurde auch eine Reihe neuer Ausbildungsberufe, so z.B. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, geschaffen.

In den Ausbildungsordnungen werden Mindestanforderungen an Ausbildungsinhalt und -umfang festgelegt. Sie lassen aber der Praxis so viel Raum, daß sie auf neue Anforderungen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht noch reagieren kann. Ausbildungsordnungen werden nach einem im Konsens mit den Sozialpartnern entstandenen Verfahren vom zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung erlassen. Sie legen rechtsverbindlich die betriebliche Ausbildung fest. Jede Ausbildungsordnung enthält Angaben zur Bezeichnung des Ausbildungsberufs und zur Ausbildungsdauer sowie zu den zu erwerbenden Fertigkeiten und Kenntnissen (Berufsbild). Weiterhin enthalten sie eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) sowie die Prüfungsanforderungen. Seit einigen Jahren enthalten die neu erlassenen Ausbildungsordnungen auch ein mehrsprachiges Ausbildungsprofil (deutsch/englisch/französisch), das wichtige Informationen zur erworbenen Qualifikation enthält und die Vergleichbarkeit der Qualifikation in den Mitgliedstaaten der EU unterstützen soll.

Für die schulische Berufsausbildung werden Rahmenlehrpläne durch die Kultusministerkonferenz erlassen, die durch die einzelnen Bundesländer in Landesrecht umgesetzt werden müssen. Sie enthalten neben allgemeinen Zielstellungen und didaktisch-methodischen Hinweisen in neuester Zeit den Lernstoff in Lernfeldern gegliedert. Auch den Berufsschulen wird die Möglichkeit eingeräumt, auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne die entsprechende Umsetzung im Berufsschulunterricht vorzunehmen.

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Personal in der Berufsausbildung

Ein charakteristisches Merkmal des Lehrpersonals des dualen Systems ist die klare Unterscheidung zwischen Ausbildern in Betrieben und Lehrern an Berufsschulen. Durch ihr unterschiedliches Arbeitsverhältnis resultieren beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Rolle, des Status, der Ausbildung und der Tätigkeit.

Zur Ausbildung in Betrieben sind nur Personen berechtigt, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, d.h. sie müssen entsprechend fachlich und pädagogisch ausgebildet und geeignet sein. Die fachliche Eignung wird in der Regel im Handwerk durch die Meisterprüfung oder im nichthandwerklichen Bereich durch die Meisterprüfung oder den Abschluß in einem entsprechenden Ausbildungsberuf nachgewiesen. Zusätzlich muß ein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erbracht werden. Seit Ende 1998 ist ein neuer Rahmenlehrstoffplan zur „Ausbildung der Ausbilder" in Kraft getreten. Die nach Stoffgebieten gegliederten Lerninhalte des neuen Rahmenlehrstoffplans sollen den Ausbildern in praxisnahen Lehrgängen die berufstypischen Aufgaben- und Problemstellungen ihrer zukünftigen Tätigkeit vermitteln.

Allein in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft waren 1997 ca. 530.000 Ausbilder den zuständigen Stellen gemeldet. Darüber hinaus gibt es noch eine große Zahl von Ausbildern im Handwerk.

Berufsschullehrer erwerben im Rahmen eines erziehungswissenschaftlichen Studiums, dessen Mindestdauer, die Fächerkombination sowie die Intensität des fachlichen und pädagogischen Studiums vorgeschrieben sind, ihr „erstes Staatsexamen". Diesem „ersten Staatsexamen" folgt eine zweijährige Ausbildungsphase (Referendariat), die berufspraktische Studien an einem sogenannten Studienseminar und berufspraktische Erfahrungen an einer Ausbildungsschule einschließt. Diese Ausbildung wird mit der „zweiten Staatsprüfung" abgeschlossen. Die Lehrer unterrichten die theoretischen Grundlagen der Berufe, für die sie fachlich zuständig sind.

Für das Jahr 1997 weist die Statistik ca. 52.500 Berufsschullehrer an Berufsschulen und etwa 14.600 an Fachober- und Fachschulen aus.

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Berufliche Weiterbildung

Die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung wächst, weil die schnellen technischen Entwicklungen in immer kürzeren Abständen zu Änderungen der Berufsanforderungen führen und eine Anpassung der beruflichen Qualifikation zwingend erforderlich machen. Ferner beugt die berufliche Weiterbildung auch der Arbeitslosigkeit vor. Teilweise wird die berufliche Erstausbildung auch mit der Weiterbildung verzahnt.

In der beruflichen Weiterbildung sind zwei Bereiche zu unterscheiden: die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Die berufliche Fortbildung, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und in einer Zeit praktischer Tätigkeit im Beruf einsetzt, ist zum einen darauf gerichtet, durch arbeitsbegleitende Bildungsmaßnahmen - überwiegend in den Betrieben selbst - für eine Anpassung der beruflichen Qualifikation an neue technische und berufliche Entwicklungen zu sorgen. Zum anderen kann sie in betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Lehrgängen zu einem beruflichen Aufstieg, zu einer höheren Qualifikation als mittlere Fach- und Führungskraft (z.B. Meister) führen.

Die berufliche Umschulung wird erforderlich, wenn im erlernten Beruf keine Arbeitsmarktchancen mehr bestehen. Ziel der beruflichen Umschulung ist die Neuqualifizierung als Facharbeiter. Sie findet in der Regel in überbetrieblichen Zentren statt. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III wird die Umschulung und Fortbildung finanziell gefördert. So können Teilnehmern die Kosten für Bildungsmaßnahmen erstattet und auch Unterhaltsgelder für die private Lebensführung gezahlt werden.

In der Bundesrepublik existiert ein den unterschiedlichen Inhalten, Funktionen und Zielen der beruflichen Weiterbildung entsprechendes differenziertes Weiterbildungssystem mit pluralen Trägerstrukturen und vielfältigen Finanzierungsformen. Gegenüber dem klar gegliederten dualen System der Berufsausbildung mit seinen abgrenzbaren Verantwortungsbereichen besteht hier eine historisch und pragmatisch gewachsene Vielfalt.

So gibt es allein für den regionalen Bedarf 1997 ca. 2.570 Fortbildungsregelungen der zuständigen Stellen.

Die wichtigsten Träger der beruflichen Weiterbildung sind die Betriebe. Große Unternehmen unterhalten zumeist einen eigenen Weiterbildungsbereich, der für die Planung, Durchführung und Evaluation von Weiterbildungsmaßnahmen verantwortlich ist. Darüber hinaus sind die Industrie- und Handelskammern, die Bildungswerke der Wirtschaft, die Berufsfortbildungswerke der Gewerkschaften, die Hochschulen mit berufsbegleitenden Studiengängen und private Weiterbildungsunternehmen die Anbieter und Träger der verschiedensten Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung. Im Bereich der allgemeinen Weiterbildung nehmen die Volkshochschulen eine vorrangige Stellung ein.

Die Weiterbildungsteilnahme verzeichnet eine stetig wachsende Tendenz. So weisen die Statistiken der Industrie- und Handelskammern für 1997 allein für kaufmännische und industriell-technische Lehrgänge weit über 50.000 Teilnehmer in über 2.700 Lehrgängen aus. In ca. 370 Seminaren bildeten sich ca. 4.200 Ausbilder weiter, und ca. 840 Lehrgänge wurden für über 16.000 Fachkräfte von den Kammern zum Erwerb der Ausbildereignung organisiert. Bei den von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nahmen 1997 ca. 266.200 Personen an einer Weiterbildung teil.

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Organisation und Zuständigkeiten

Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. des Berufsbildungsförderungsgesetzes gibt es im Bereich der Berufsbildung eine Reihe von Gremien, die vielfältige gesetzliche Funktionen auf der Bundes-, Landes- und regionalen Ebene für die Durchführung der Berufsbildung wahrnehmen. Darin wird den Sozialpartnern ein erhebliches Mitsprache-, Gestaltungs- und Entscheidungsrecht eingeräumt. Diese Zusammenarbeit auf Bundes-, Länder-, regionaler und betrieblicher Ebene, die von der gemeinsamen Verantwortung für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsausbildung ausgeht, hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Neben der außerschulischen Berufsausbildung ist der Bund auch zuständig für das Hochschulrahmenrecht, die Forschungs- und Ausbildungsförderung sowie den Aus- und Neubau von Hochschulen (gemeinsam mit den Ländern).

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Bundesebene

Die Zuständigkeit für die betriebliche Berufsausbildung liegt beim Bund. Deshalb regelt das wichtigste Gesetz, das Berufsbildungsgesetz (1969), bundeseinheitlich die Fragen der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung. Darüber hinaus gilt die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassene Handwerksordnung für diesen Bereich.

Auf dieser Ebene ist auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit seinem Hauptausschuß, dem je 16 Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder sowie fünf Beauftragte des Bundes angehören, angesiedelt. Während das BIBB Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der betrieblichen beruflichen Bildung betreibt und Dienstleistungs- und Beratungsfunktionen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben gegenüber der Bundesregierung und der Berufsbildungspraxis wahrnimmt, berät der Hauptausschuß die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der betrieblichen beruflichen Bildung. Zur Abstimmung zwischen den bundesweit geltenden Ausbildungsordnungen und den schulischen Rahmenlehrplänen der einzelnen Bundesländer besteht beim Hauptausschuß ein Unterausschuß gemäß Paragraph 9 Berufsbildungsförderungsgesetz.

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Landesebene Level

Die Zuständigkeit für die schulische Berufsausbildung - wie auch für die Schulen im allgemeinbildenden Bereich sowie die Universitäten und Hochschulen - liegt gemäß Grundgesetz bei den Kultusministerien der Länder. Die Kultusminister der Länder arbeiten in der Kultusministerkonferenz (KMK) zusammen, damit vor allem bei der Schul- und Hochschulpolitik von überregionaler Bedeutung für die Bundesrepublik eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit gewahrt bleibt. Die Beschlüsse der KMK stellen Empfehlungen der Länder dar und werden erst durch die Aufnahme der Inhalte in Gesetze und Rechtsverordnungen der Länder rechtskräftig.

Auf der Landesebene bestehen Landesausschüsse für Berufsbildung, die mit der gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden besetzt sind und die Landesregierungen in Fragen der schulischen Berufsausbildung beraten.

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Regionale Ebene

Auf regionaler Ebene haben die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, die „zuständigen Stellen", beachtliche Kompetenzen. Zu den zuständigen Stellen gehören u.a. für den gewerblichen Bereich ca. 83 Industrie- und Handelskammern, für das Handwerk ca. 56 Handwerkskammern, für die freien Berufe die jeweiligen Berufskammern in den Bundesländern. Aufgaben der zuständigen Stellen sind die Feststellung der Eignung von Ausbildungsstätten, die Überwachung der Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, die Förderung der Berufsausbildung durch die Beratung der Ausbildungsbetriebe, der Ausbilder und der Auszubildenden, die Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse und die Einrichtung des Prüfungswesens einschließlich der Durchführung der Abschlußprüfungen.

Auch bei den zuständigen Stellen bestehen Berufsausbildungsausschüsse, die mit je sechs Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie sechs Berufsschullehrern besetzt sind und die in wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und angehört werden müssen. Sie können Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung in ihrem Bereich beschließen.

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Finanzierung der Berufsbildung

Die Kosten für die betriebliche Ausbildung werden von der Wirtschaft und den sonstigen ausbildenden Betrieben und Einrichtungen getragen, die Kosten der Berufsschulen, einschließlich der Einrichtungen, die eine vollzeitschulische Berufsausbildung vermitteln, von der öffentlichen Hand.

Die direkten Kosten der Wirtschaft für die Berufsbildung 1996 beliefen sich auf 66,1 Mrd. DM. Davon entfielen 33,8 Mrd. DM auf die Berufsausbildung, und 34,4 Mrd. DM wurden für die Weiterbildung aufgewendet. In den Kosten für die Berufsausbildung in den Betrieben sind auch die an Auszubildende zu zahlenden Ausbildungsvergütungen enthalten. Die durchschnittliche, auf der Grundlage von tarifvertaglichen Vereinbarungen gezahlte Ausbildungsvergütung betrug 1997 monatlich 1.029.- DM. Da die Kosten der beruflichen Bildung bei steuerpflichtigen Betrieben den zu versteuernden Gewinn vermindern, trägt der Staat indirekt einen Teil dieser Kosten mit.

Aus dem öffentlichen Haushalt wurden 10,9 Mrd. DM für Berufsschulen und 4,9 Mrd. DM für die Weiterbildung bereitgestellt. Darüber hinaus wurden 22,7 Mrd. DM für Weiterbildungs-, Umschulungs- und weitere Maßnahmen von der Bundesanstalt für Arbeit getragen.

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Entwicklungen und Perspektiven

Die Diskussion über die Entwicklung der Berufsbildung bzw. des dualen Systems hat zur Zeit in der Bundesrepublik wieder Konjunktur. Neben der Zukunftsfähigkeit des dualen Systems der beruflichen Bildung für den Standort Deutschland konzentriert sich die Berufsbildungsreformdebatte auch auf die Aspekte der europäischen Dimension.

Eines der gegenwärtigen Hauptprobleme des dualen Systems ist die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen. Für 1998 stand einem Angebot von ca. 636.000 Ausbildungsplätzen eine Nachfrage von ca. 648.000 Bewerbern gegenüber. Damit ist die Ausbildungsplatzbilanz nicht ausgeglichen. Trotz einer Steigerung des Ausbildungsplatzangebots gegenüber dem Vorjahr konnte die aus demographischen Gründen anwachsende Zahl der Bewerber mit Ausbildungsplätzen nicht vollständig versorgt werden. Die neue Bundesregierung hat deshalb schon im November 1998 ein „Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher" aufgelegt, in dessen Rahmen 100.000 Jugendlichen die Möglichkeit einer Erstausbildung, Nachqualifizierung oder Beschäftigung angeboten werden kann. Bis Ende März 1999 ist bereits über 50.000 Jugendlichen eine Ausbildung bzw. ein Arbeitsplatz vermittelt worden. Zusätzlich haben sich der Bund und die Länder auf ein neues Sofortprogramm zur Bekämpfung der Lehrstellennot in Ostdeutschland verständigt, in dessen Rahmen vom Herbst an 17.500 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen.

Gerade die unzureichende Versorgung mit Ausbildungsplätzen führt immer wieder zur Kritik am dualen System. Der Mangel an Ausbildungsplätzen ist sowohl eine Folge des demographischen Anstiegs bei den Schulabgängerzahlen als auch eines eher zurückhaltenden Qualifizierungsverhaltens der Betriebe, das auf einer zu vorsichtigen Einschätzung ihres Qualifikationsbedarfs beruht. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Systemmängel gehen angesichts der Wertschätzung der dualen Berufsausbildung durch die Betriebe selbst an den eigentlichen Ursachen vorbei. Insofern ist es falsch, von einer Systemkrise des dualen Systems zu sprechen; wenn überhaupt, handelt es sich um eine Krise der Träger des Systems.

Die berufsbildungspolitische Diskussion wendet sich darüber hinaus einer Reihe von qualitativen Aspekten zur Weiterentwicklung der Berufsbildung zu. Sie konzentriert sich auf solche Fragen, wie die Modernisierung und Differenzierung der beruflichen Bildung, die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung, die berufliche Förderung von Frauen, den weiteren Ausbau der Weiterbildung, die Innovation in der Berufsausbildung und die Ausrichtung des dualen Systems auf den Binnenmarkt.

Mit der Modernisierung der beruflichen Bildung wird beabsichtigt, auf die sich schnell ändernden Anforderungen im Qualifikationsbedarf der Wirtschaft durch die Schaffung neuer bzw. die Überarbeitung bestehender Ausbildungsberufe zu reagieren. Nur mit neuen Qualifikationen in wachsenden Beschäftigungsfeldern können Ausbildungskapazitäten gesichert und erschlossen sowie die mit dem Strukturwandel einhergehenden Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen erfolgreich bewältigt werden. Neben einer Absprache der Sozialpartner zur rascheren Durchführung der Neuordnungsverfahren von Ausbildungsberufen wird auch ein Beobachtungssystem zur Früherkennung von Qualifikationsentwicklungen aufgebaut.

Der Komplex „Lebenslanges Lernen" wird in ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zu Beginn des Jahres geschaffenes „Forum Bildung" einbezogen und dort ein wichtiges, alle Bildungsbereiche übergreifendes Thema bilden. Bund und Länder planen in diesem Zusammenhang, in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ein gemeinsames Modellprogramm „Lebenslanges Lernen" aufzulegen.

Der beruflichen Bildung kommt auch im europäischen Integrationsprozeß eine wesentliche Rolle zu. Dies gilt für die Entwicklung und Entfaltung des europäischen Binnenmarktes ebenso wie für die Politik des sozialen Zusammenhalts in Europa.

Aus deutscher Sicht erfordert Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt weder eine Vereinheitlichung noch eine generelle wechselseitige formelle Anerkennung von Bildungsgängen und Befähigungsnachweisen. Wettbewerbsfördernde Freizügigkeit soll vor allem durch die Information über Bildungsgänge und die in ihnen vermittelten Qualifikationen auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens in die Qualität der nationalen Berufsbildungssysteme gewährleistet bleiben. Der entscheidende Schritt in diese Richtung sind die transparenten beruflichen Zeugnisse, die in Deutschland stufenweise eingeführt werden. In ihnen werden genau und verständlich die während der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten - auch in andere Sprachen übersetzt - beschrieben.

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Ausgewählte wichtige Anschriften
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Federal Ministry of Labour and Social Security)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Tel. +49 (018 88) 527-0
Fax +49 (018 88) 527-2965
E-mail: info@bma.bund.de
Internet: http://www.bma.bund.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Federal Ministry of Education and Research)
53170 Bonn
Tel.: +49 (01888) 57-0
Fax: +49 (01888) 57-3601
E-mail: bmbf@bmbf.bund.de
Internet: http://www.bmbf.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Federal Ministry of Economy and Technology)
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 (01888) 615-0
Fax: +49 (01888) 615-4436
E-mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (Standing Conference of Länder Ministers of Education and Cultural Affairs)
Lennéstr. 6
53012 Bonn
Tel.: +49 (0228) 5010
Fax: +49 (0228) 501777
E-mail: presse@kmk.org
Internet: http://www.kmk.de
Bundesinstitut für Berufsbildung (Federal Institute for Vocational Training)
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 (0228) 107-0
Fax: +49 (0228) 107- 29 77
E-mail: zentrale@bibb.de
Internet: http://www.bibb.de
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Regensburger Straße 104,
90478 Nürnberg
Tel.: +49 (0911) 179-0
Fax: +49(0911) 179-3258
E-mail: ?
Internet: http://www.iab.de
Deutscher Handwerkskammertag / Zentralverband des Deutschen Handwerks (German Confederation of Skilled Crafts and Small Businesses)
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Tel.: +49 (030) 206 19-0
Fax +49 (030) 206 19-460
E-mail: info@zdh.de
Internet: http://www.zdh.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) (Association of German Chambers of Industry and Commerce)
Breite Strasse 29
10178 Berlin
Telefon 030/20308-0
Fax 030/20308-1000
E-mail dihk@berlin.dihk.de
Internet: www.dihk.de
Bundesververeinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (Federal Organisation of German Employers' Associations)
Breite Strasse 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 2033 0
E-mail: info@bda-online.de
Internet: http://www.bda-online.de
Institut der Deutschen Wirtschaft (Institute of the German Economy)
Gustav-Heinemann-Ufer 84-88
50968 Köln
Tel. +49 (02 21) 49 81-1
Fax +49 (02 21) 49 81-533
E-mail: welcome@iwkoeln.de
Internet: http://www.iwkoeln.de
Deutscher Gewerkschaftsbund (German Federation of Trade Unions)
Postfach 11 03 72
10833 Berlin
Tel.: +49 (030) 240 60 -0
Fax: +49 (030) 240 60 -410
E-mail: info@bundesvorstand.dgb.de
Internet:http://www.dgb.de
 

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Literaturhinweise

Berufsbildung - der europäische Faktor
/ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.). -
Bonn, 1996. - 59 S. (deutsch, englisch, französisch)


Berufsausbildung im dualen System
/ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.). -
Bonn, 1997. - 60 S.
(Ausgabe in englischer Sprache 1997, in französischer und spanischer Sprache 1998)


Grund- und Strukturdaten 1998/99
/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). -
Bonn 1998. - 505 S. (Ausgabe in englischer Sprache 227 S.)


Zahlenbarometer 1998/99
/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.).
Bonn, 1998. - 76 S. (dreisprachig - deutsch, englisch, französisch)


Arnold, Rolf; Münch, Joachim
Fragen und Antworten zum dualen System der deutschen Berufsausbildung
/ Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Hrsg.). -
Bonn, 1995. - 138 S. (Ausgabe in englischer Sprache 1996, 104 S.)


Greinert, Wolf-Dietrich
Das duale System der Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland : Struktur und Funktion
/ Wolf-Dietrich Greinert; Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (Hrsg.). - 3. neubearb. Aufl.
Stuttgart: Holland und Josenhans, 1997. - 159 S.


Münch, Joachim
Das Berufsbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland
/ Joachim Münch;
CEDEFOP (Hrsg.). -
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, 1994 (Neuauflage in Vorbereitung). - 109 S.

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National VET Systems
Country specific reports

  

 
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