Zur Ausbildungsplatzsituation
Nach der vorliegenden aktuellen Halbjahresbilanz
der Bundesanstalt für Arbeit für die laufende Lehrstellenvermittlung
zeichnet sich eine drohende Lehrstellenlücke ab, wenn nicht
noch Wege und Möglichkeiten gefunden werden, das Ausbildungsplatzangebot
kurzfristig anzuheben. Denn zusätzlich zu den über 600.000
Lehrstellen werden dieses Jahr ca. weitere 13.000 Lehrstellen
benötigt.
Neben bestehenden regionalen Disparitäten zeichnet
sich eine äußerst schwierige Lage in den neuen Bundesländern
ab. Hier wirkt sich die Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums
besonders auf den Ausbildungsstellenmarkt aus.
Ähnliche Entwicklungstendenzen wie in den neuen
zeigen sich auch in den alten Bundesländern, wenngleich hier
die Lehrstellenlücke nicht das Ausmaß wie in Ostdeutschland
erreicht. Erstmals seit Jahren wird es voraussichtlich keinen
globalen Angebotsüberhang geben.
Gründe für die gestiegene Nachfrage nach
Ausbildungsplätzen sind die weiter deutlich zunehmenden Schulabgängerzahlen
und die unverändert hohe Bereitschaft, eine betriebliche
Ausbildung zu absolvieren. Darüber hinaus tritt eine Reihe
von Altbewerbern auf, denen es in den Vorjahren nicht gelang,
einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
In den letzten Jahren hat sich das sehr große
Ungleichgewicht jeweils abgebaut. Das war darauf zurückzuführen,
daß Bewerber eine schulische Ausbildung fortsetzten oder
aufnahmen und viele Bewerber aus den neuen Bundesländern
eine betriebliche Ausbildung in den alten Bundesländern begannen.
Dieses Jahr zeichnen sich hier Schwierigkeiten ab.
Es gibt deshalb politische Anstrengungen, dieser drohenden Lehrstellenlücke
mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
So hat bereits Mitte März die Bundesregierung,
gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft und der Bundesanstalt für
Arbeit die Gemeinschaftsinitiative Ausbilden - wir machen
mit" gestartet.
Darüber hinaus zeichnet sich in den neuen Ländern
erneut ab, daß ein Sonderprogramm für die Schaffung
von zusätzlichen Ausbildungsplätzen nötig sein
wird. Die Bundesregierung ist bestrebt mit den neuen Ländern
möglichst schnell eine Vereinbarung abzuschließen,
auf deren Grundlage rund 14.300 Ausbildungsplätze entstehen
könnten.
In erster Linie müssen aber die Unternehmen
selber wieder mehr Ausbildungsverantwortung zeigen, um das Ausbildungsplatzangebot
zu vergößern. Der Appell der Bundesregierung geht deshalb
in diese Richtung. Aufgefordert sind
- die Betriebe, Kammern und Tarifpartner, alle
Reserven für eine Vergrößerung des Ausbildungs-platzangebots
zu mobilisieren,
- die Kammern, Ausbildungsbetriebe von Kammergebühren
zu entlasten,
- die Unternehmen, ihren Spielraum, den bessere
Konjunkturaussichten bieten, vorrangig für die Schaffung
von mehr Ausbildungsplätzen zu nutzen,
- insbesondere ausländische Selbständige,
ihr großes, ungenutztes Ausbildungspotential besser auszuschöpfen.
Seit Mitte der 80er Jahre ist die Zahl der ausländischen
Selbständigen in Deutschland kontinuierlich gewachsen. Bei
der Zahl von 245.000 (Stand 1994) handelt es sich überwiegend
um kleinere Betriebe, die bisher kaum ausbildeten. Das ist wahrscheinlich
weniger auf einen Mangel an Ausbildungsbereitschaft zurückzuführen,
sondern vielmehr auf die unzureichenden Kenntnisse über
den rechtlichen Rahmen. Dem will die Bundesregierung mit geeigneten
Maßnahmen abhelfen.
Weitere Aktivitäten in diese Richtung sind die
Schaffung von Bündnissen für die Ausbildung",
die in den vergangenen Jahren in einigen Ländern und Regionen
zum Abbau von Lehrstellendefiziten beitrugen.
Die Tarifpartner sollen Maßnahmen zur Erhöhung
des Lehrstellenangebots in ihre Tarifverhandlungen einbeziehen.
Der Vorschlag der Bundesregierung zur flexibleren
und betriebsfreundlicheren Organisation der Berufsschulzeit zielt
ebenfalls auf die Schaffung neuer Ausbildungsplätze. So hat
beispielsweise Niedersachsen als erstes Land den zweiten Berufsschultag
für Lehrlinge ab dem zweiten Ausbildungsjahr faktisch abgeschafft.
Die Zahl der Ausbildungsverträge ist daraufhin entgegengesetzt
zum Bundestrend um 1,1% gestiegen.
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Reformprojekt Berufliche Bildung
Wirtschaft, Technik und Gesellschaft befinden sich
in raschem Wandel. Entwicklungen in strategischen bedeutsamen
Technologien wie der Informations- und Kommunikationstechnologie
und der Biotechnologie, der Sprung von der Industrie- zur Informationsgesellschaft,
die Globalisierung des Wirtschaftens sowie die damit einhergehende
Umgestaltung der Arbeitsorganisation prägen diese Veränderungen.
Diesen Herausforderungen kann man sich nur mit einem modernen,
leistungsfähigen und effizienten Bildungssystem stellen.
Bei den dazu notwendigen Reformen im Bildungswesen geht es nicht
nur um die Standortattraktivität für Investoren und
die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte und Dienstleistungen
auf dem Weltmarkt, sondern auch um die Zukunftssicherung der jungen
Generation.
Alle Prognosen gehen davon aus, daß an zwei
Dritteln aller Arbeitsplätze Fach- und Führungskräfte
mit betrieblicher Ausbildung gebraucht werden. Die duale Berufsausbildung
gehört deshalb zu den bedeutendsten deutschen Standortvorteilen.
Sie ermöglicht es, einen sehr hohen Anteil junger Erwachsener
zu qualifizierten Fachkräften auszubilden. Die Vorzüge
der dualen Berufsausbildung, der unmittelbare Bezug zum Arbeitsmarkt,
das ganzheitliche und handlungsorientierte Lernen in der betrieblichen
Praxis, die bundesweit einheitlichen Mindeststandards, welche
die Qualität und Transparenz sowie eine breite Verwertbarkeit
auf dem Arbeitsmarkt sichern, die primäre Verantwortung der
Wirtschaft für die Ausbildung und die Einbindung der Sozialpartner
in die Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung der Berufsausbildung
müssen deshalb erhalten bleiben.
Im Hinblick auf diese Herausforderungen und unter
Berücksichtigung des Anspruchs, allen Jugendlichen Vetriebliche
Lehre anstreben, eine Ausbildungschance zu eröffnen, sind
weitreichende Reformen und eine grundlegende Modernisierung des
Berufsausbildungssystems notwendig. Das duale System braucht gestaltungsoffene
Rahmenbedingungen, die den Betrieben Raum für betriebsspezifische
Differenzierungen und individuelle Förderung von Auszubildenden
lassen.
Von der Bundesregierung bereits 1995 eingeleitete
Schritte, die die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung
betriebsfreundlicher und betriebsnäher gestalteten und die
Anpassung der Berufsbilder an den strukturellen und technischen
Wandel durch die Entwicklung neuer und modernisierter Berufsbilder
forcierten, sollen jetzt durch ein konkretes Reformprojekt konsequent
und verstärkt fortgeführt werden.
Die Ziele des Reformprojekt Berufliche Bildung
- Flexible Strukturen und moderne Berufe" sind:
- Dynamische und gestaltungsoffene
Ausbildungsordnungen für eine Arbeitswelt im Wandel
- Offenhalten der dualen Berufsausbildung
als Weg in die Arbeitswelt für alle durch differenzierte
Ausbildungsangebote mit neuen Chancen für Leistungsschwächere
bzw. Leistungsstärkere
- Entwicklung neuer und beschleunigte
Modernisierung vorhandener Berufe für ein breites Angebot
zukunftsfähiger Berufe
- Moderne Rahmenbedingungen für
lebensbegleitendes Lernen in flexiblen Weiterbildungsstruktren
- Mehr Mobilität in Europa
durch transparente Qualifikationen
- Gleichwertigkeit beruflicher
und allgemeiner Bildung
- Weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die betriebliche Berufsausbildung
- Kurzfristige Mobilisierung aller
betrieblicher Lehrstellenpotentiale.
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Mehr Mobilität in Europa durch transparente Qualifikationen
Ein Schwerpunkt im Rahmen des Reformprojekts Berufliche
Bildung der Bundesregierung beschäftigt sich mit der Frage
der Transparenz der Qualifikationen in der Europäischen Union.
Die Freizügkeit des EU-Binnenmarktes und die
wachsende Mobilität der Arbeitnehmer verlangen sowohl für
die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer nach einer
Vergleichbarkeit der Qualifikationsabschlüsse.
Die Überlegung einer gemeinschaftlichen Anerkennung
von Zertifikaten geht davon aus, daß mit europaweit anerkannten
Qualifikationen tarifliche Ansprüche in den Arbeitsmärkten
aller Mitgliedsländer verbunden sein sollen. Ein in dieser
Form nach Ausbildungsabschlüssen regulierter Arbeitsmarkt
ist in Deutschland weder Realität noch wünschbar. Mehr
Mobilität erfordert die Deregulierung, nicht aber die weitere
Regulierung der Arbeitsmärkte in Europa.
Die europaweite einheitliche Zertifizierung würde
zudem statische - wenn nicht gar einheitliche - Systeme voraussetzen
und deshalb bei den sich rasch verändernden Beschäftigungssystemen
und Qualifikationsanforderungen in Europa folgenlos bleiben
Es kann deshalb nicht um - folgenlose und aufwendige
- unionsweite bürokratische Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren
gehen. Es geht um mehr Transparenz der Qualifikationen für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Europa, die innovativen Wandel
und Mobilität durch den Wettbewerb der Systeme um beste Lösungen
fördert.
Moderne und transparente Zeugnisse öffnen Arbeitsmärkte
und sichern Beschäftigung. Ein wettbewerbsfähiges Europa
braucht leistungsfähige und das heißt gleichzeitig
flexible und transparente nationale Bescheinigungen mit europäischer
Dimension".
Bund, Länder und Sozialpartner in der Bundesrepublik
Deutschland befürworten die Erarbeitung von transparenten,
beschreibenden mehrsprachigen Bewerbungsbögen und Befähigungsnachweisen
(Portofolio-Ansatz). Für alle ab 1996 neuen oder modernisierten
Ausbildungsordnungen in Deutschland wird deshalb ein Ausbildungsprofil"
erarbeitet, in dem die Ausbildungsdauer, das berufstypische Arbeitsgebiet
und die mit der Ausbildung erworbenen beruflichen Fähigkeiten
europaweit verständlich in deutsch, englisch und französisch
beschrieben werden.
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den
deutschen Sozialpartnern und den Ländern auf europäischer
Ebene nachhaltig für die Durchsetzung dieses offenen und
flexiblen Ansatzes zur Förderung der grenzüberschreitenden
Mobilität von Arbeitnehmern und gegen bürokratische
Regulierungen in Europa ein.
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Aktueller Stand der Neuordnungsverfahren
Der Reformprozeß der dualen Berufsausbildung
in Deutschland drückt sich auch im Stand der derzeitig laufenden
Neuordnungsverfahren von anerkannten Ausbildungsberufen aus. Innerhalb
von zwei Jahren werden rund 120 Ausbildungsordnungen mit über
20 völlig neuen Berufen bzw. Fachrichtungen neu geordnet.
Für 1996 wurden so 21 neue Ausbildungsordnungen, darunter
drei völlig neue Ausbildungsberufe, rechtswirksam. Zum 1.
August 1997 werden weiter 47 Ausbildungsordnungen, davon 14 völlig
neue Ausbildungsberufe bzw. Fachrichtungen, in Kraft treten, und
1998 wird es voraussichtlich sogar 51 neue Ausbildungsordnungen
geben.
Gegenwärtig befinden sich 23 Ausbildungsordnungen
im laufenden Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren bei den Sozialpartnern.
Das betrifft eine Reihe von Berufen aus dem Gastgewerbe und Dienstleistungsbereich,
wie z.B. Hotelkaufmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau
bzw. Automobilkaufmann/-frau, Reiseverkehrskaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau,
Büroinformationselektroniker/-in.
Für weitere 47 Ausbildungsordnungen ist das
Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren in Vorbereitung. Dazu gehört
eine Reihe von Berufen aus dem industriellen und handwerklichen
Baubereich. Darüber hinaus betrifft es aber auch u.a. Dienstleistungskaufleute,
Fachangestellte/r für Arbeitsförderung sowie die Entwicklung
einer beruflichen Qualifikation im Bereich der Biotechnologie.
Zwei Forschungsprojekte "Grundlagen für
die berufliche Qualifizierung in der Freizeitwirtschaft"
und "Grundlagen für die Neuordnung des Ausbildungsberufs
Hauswirtschafter/-in" sollen in eine Neuordnung dieser Bereiche
münden.
Diese Zahlen stellen die Innovationsfähigkeit
des dualen Systems eindrucksvoll unter Beweis. Durch die konzeptionelle
Neugestaltung bestehender Ausbildungsberufe und die Schaffung
völlig neuer Berufe für Bereiche, in denen es bisher
keine vergleichbare Qualifizierungsmöglichkeit gab, gelingt
es dem dualen System, die Entwicklungsimpulse in Technik, Wirtschaft
und Gesellschaft aufzugreifen und in Maßnahmen der beruflichen
Bildung entsprechend umzusetzen. Legt man die neuesten verfügbaren
Daten über die Struktur der Ausbildungsberufe von 1996 zugrunde,
so werden ab dem Ausbildungsjahr 1997 über 60% der insgesamt
1,6 Millionen Auszubildenden in Berufen ausgebildet, die während
der letzten zehn Jahre neu geordnet worden sind.
Im Bereich der Fortbildung treten voraussichtlich
1997 vier Regelungen in Kraft; bei vier Berufen werden Verordnungsentwürfe
gemäß Paragraph 246 Berufsbildungsgesetz erarbeitet.
Für fünf kaufmännisch-verwaltende
Berufe sind gemäß einer Vereinbarung der Sozialpartner
Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren in Vorbereitung. Für
eine Reihe weiterer Dienstleistungsberufe werden derzeit Forschungs-
und Entwicklungsprojekte im Bundesinstitut für Berufsbildung
durchgeführt.
Source: BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
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