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Das Berufsbildungssystem
in Finnland
  EnglishGermanGerman

Das vorliegende Dokument wurde Anfang 1999 auf Anfrage des CEDEFOP vom finnischen Zentralamt für Unterrichtswesen erstellt. Es bietet eine Zusammenfassung der ebenfalls von dem Zentralamt erstellten Monographie über das Berufsbildungssystem in Finnland, die 1997/98 vom CEDEFOP in englischer, französischer, deutscher und finnischer Sprache herausgegeben wurde.
 
Inhalt
 

Finnland und seine Provinzen
Finnland – kurz gefaßt (Stand: 1998)
Überblick über das Berufsbildungssystem
Die Zielsetzungen des Bildungs- und Berufsbildungssystems
Vorschulerziehung
Pflichtschule
Sekundarbereich II
Die Berufsausbildung Jugendlicher
Das Lehrpersonal an beruflichen Bildungseinrichtungen
Die Lehrlingsausbildung
Die Fachhochschulen (AMK-Einrichtungen)
Die Universitäten
Beratungs- und Förderangebote für Schüler
Erwachsenenbildung
Allgemeine Erwachsenenbildung und freie Kursangebote
Berufliche Erwachsenenbildung
Ausbildungsangebote für Arbeitslose
Berufliche Abschlüsse auf der Grundlage von Kompetenzen
Bildungs- und Ausbildungsangebote für besondere Zielgruppen
Die Gesetzgebung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Finanzierung der Berufsbildung
Wichtige Stellen und Einrichtungen
Bibliographie
 

 
Finnland und seine Provinzen
 

 

Finland and its provinces
 

Finnland - kurz gefaßt (Stand: 1998)

 

Einwohner

5.2

millions

Bevölkerungsdichte

17

Einwohner/km2

Anteil der Bevölkerung in städtischen Gebieten

60

%

Bevölkerungswachstum

0.2

%

BIP pro Kopf

22.000

US$

Jährliches Wachstum des BIP

4.8

%

Jährliche Inflationsrate

1.1

%

Staatsverschuldung in Prozent des BIP

62.2

%

Haushaltsdefizit in Prozent des BIP

2.11

%

Arbeitslosenquote

11.4

%

Arbeitslosenquote nach Altersgruppen:

 

 

    unter 25jährige

23.5

%

    über 25jährige

9.7

%

Anteil der Arbeitslosen unter 25 an der Gesamtarbeitslosigkeit

12.9

%

Bildungsstand (Anteil der 15- bis 64jährigen, die einen Bildungsgang des Sekundarbereichs II absolviert haben)

56.9

%

 

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Überblick über das Berufsbildungssystem
 

Overview of the education and training system

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Die Zielsetzungen des Bildungs- und Berufsbildungssystems
 

 

Zentrales Ziel der Bildungs- und Berufsbildungspolitik in Finnland ist es, allen Bürgern den Erwerb hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung zu ermöglichen, die geistig-intellektuelle Entwicklung des Landes zu fördern und den Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, die Wahl- und Entscheidungsfreiheit zulassen. Alle Staatsbürger Finnlands haben Anspruch auf eine schulische Ausbildung zur Vermittlung allgemeiner Grundbildung. Die Kapazitäten im Sekundarbereich II reichen aus, um alle Absolventen der als Gesamtschule konzipierten Pflichtschule aufzunehmen, und auch im Hochschulbereich steht eine ausreichende Zahl von Studienplätzen bereit, um alle Studienanfänger aufzunehmen. Unterrichtssprachen sind Finnisch und Schwedisch, in den samischsprachigen Gebieten Lapplands auch Samisch.

 

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Vorschulerziehung
 

 

Die Vorschulerziehung unterliegt nicht der Schulpflicht; vermittelt wird sie in erster Linie in Kindertagesstätten, die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheit und Soziales unterstehen. Der Vorschulunterricht soll die Lernfähigkeit der Kinder fördern und verbessern. Es ist vorgesehen, die einschlägigen Kapazitäten bis zum Ende dieses Jahrhunderts soweit auszubauen, daß alle finnischen Sechsjährigen die Möglichkeit haben, am Vorschulunterricht in Tagesstätten oder Pflichtschulen teilzunehmen.

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Pflichtschule
 

 

In Finnland wird ein Kind im Herbst des Jahres schulpflichtig, in dem es das siebente Lebensjahr vollendet. Jedes Jahr werden rund 60 000 bis 65 000 Kinder dieses Alters eingeschult. Die Pflichtschule umfaßt neun Jahrgangsstufen. Die Schüler können ein freiwilliges zehntes Jahr absolvieren, ein Angebot, das insbesondere für diejenigen bestimmt ist, die sich ohne Erfolg um einen Ausbildungsplatz im Sekundarbereich II bemüht haben.

Der weitaus größte Teil aller Jugendlichen setzt nach Abschluß der Pflichtschule seine Ausbildung im Sekundarbereich II fort: 1997 entschieden sich 55 % des betreffenden Jahrgangs für den Besuch einer allgemeinbildenden Oberschule, ein Drittel wählte eine Berufsausbildung.

Ziel der allgemeinen Grundbildung ist es, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verantwortungsbewußten und gesellschaftsfähigen Menschen und Staatsbürgern zu fördern und ihnen die Kompetenzen und Kenntnisse zu vermitteln, die sie im späteren Leben benötigen. Der Unterricht sollte auf soziale Gleichheit abheben und die Schüler befähigen, die Kompetenzen zu erwerben, die Voraussetzung für die weitere Ausbildung und eine lebenslange persönliche Entwicklung sind.

Charakteristika der Pflichtschulen:

  • besondere Zulassungsbedingungen gibt es nicht;
  • die Pflichtschulen werden als integrierte Gesamtschulen mit neun Jahrgangsstufen geführt (in manchen Fällen werden zudem Vorschulklassen für Sechsjährige angeboten);
  • die Schüler sind in der Regel zwischen 7 und 16 Jahren alt;
  • vermittelt wird allgemeine Grundbildung;
  • der Unterricht findet größtenteils in den Schulen selbst statt;
  • das Pflichtschulabschlußzeugnis erhält, wer das gesamte Unterrichtsprogramm der Gesamtschule absolviert hat; es gibt keine spezielle Abschlußprüfung;
  • sie bieten Unterricht des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I;
  • sie qualifizieren für alle allgemeinen und beruflichen Bildungsgänge im Sekundarbereich II;
  • praktisch alle 7- bis 16jährigen besuchen die Pflichtschule;
  • sonderpädagogischer Förderunterricht wird entweder in Sonderschuleinrichtungen oder in den Klassen der Regelschule erteilt (integrativer Unterricht);
  • jedes Jahr brechen ca. 200 Schüler den Schulbesuch vorzeitig ab, d.h. die Abbrecherquote beläuft sich auf weniger als 1% der Altersgruppe (200 von 65 000).
 

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Sekundarbereich II
 

 

Die Oberschulen bieten allgemeinbildenden Unterricht und führen den Unterrichtsauftrag der Pflichtschulen fort. Angeboten wird ein Kurssystem, der Unterricht ist nicht nach Jahrgangsstufen gegliedert: Der einzelne Schüler bestimmt die Reihenfolge der Kurse sowie seinen Lernrhythmus selbst, allerdings innerhalb gewisser Grenzen, die durch das Kursangebot und die zulässige Höchstdauer des Bildungsgangs abgesteckt werden. Der Lehrplan sieht 120 Anrechnungspunkte – sogenannte „Ausbildungswochen" – vor; der Bildungsgang dauert im Schnitt drei Jahre.

Der allgemeine Bildungsgang im Sekundarbereich II endet mit der staatlichen Hochschulreifeprüfung, durch die der Prüfling die allgemeine Hochschulreife erwirbt. Fast 50% der Absolventen dieser Prüfung setzen ihre Ausbildung an einer Hochschuleinrichtung (einer Universität oder einer AMK-Einrichtung, d.h. einer Fachhochschule) fort. Die übrigen entscheiden sich für einen weiterführenden allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang anderer Art oder gehen in das Erwerbsleben über. Nur etwa 30% nehmen sofort eine Hochschulausbildung auf, die übrigen erst ein bis zwei Jahre nach Abschluß der Oberschule.

Der Lehrplan sieht Pflichtkurse vor, d.h. Grund- und Vertiefungskurse, die alle Schüler belegen müssen. Darüber hinaus stehen Leistungskurse zur Wahl, in deren Rahmen verschiedene Fächer kombiniert werden können, sowie weitere Kurse, die die Schulen nach eigenem Ermessen anbieten können. Die Schüler haben zudem die Möglichkeit, Kurse anderer – auch beruflicher - Bildungseinrichtungen zu belegen. Der Fächerkanon im Sekundarbereich II umfaßt:

  • Muttersprache (Finnisch/Schwedisch/Samisch),
  • Fremdsprachen,
  • Mathematik,
  • Naturwissenschaften,
  • Gesellschaftswissenschaften,
  • Künstlerische Fächer und
  • Fächer im Bereich der ethischen Erziehung.

Charakteristika der Oberschulen:

  • alle erfolgreichen Pflichtschulabsolventen sind zum Besuch einer Oberschule berechtigt. Die Auswahlkriterien legt das Bildungsministerium fest; in der Praxis erfolgt die Auswahl gestützt auf ein landesweites EDV-System;

  • der Bildungsgang dauert zwei bis vier Jahre;

  • praktisch alle Oberschulen bieten ein nicht nach Jahrgangsstufen gegliedertes Kurssystem an, d.h. die Lernfortschritte der Schüler sind nicht an Jahrgangsklassen gebunden: Dem einzelnen steht es frei, wann er welche Kurse belegt;

  • die Schüler müssen die Oberschule innerhalb von vier Jahren abschließen; mehr Zeit wird einen Schüler nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen zugebilligt;

  • die Schüler sind in der Regel zwischen 16 und 19 Jahren alt;

  • die an Oberschulen vermittelte allgemeine Bildung ist Voraussetzung für den Zugang zur Hochschulbildung;

  • der allgemeinbildende Zweig des Sekundarbereichs II führt zur allgemeinen Hochschulreife;

  • es werden zwei Abschlußzeugnisse erworben: 1) Jeder Schüler, der den gesamten Bildungsgang absolviert hat, erhält das Sekundarschulabschlußzeugnis; 2) jeder Schüler, der in der obligatorischen Hochschulreifeprüfung die erforderlichen Noten erzielt und das Sekundarschulabschlußzeugnis erhält, erwirbt die allgemeine Hochschulreife;

  • die Hochschulreifeprüfung ist eine nationale Einheitsprüfung, mit der die Reife der Schüler zum Ende ihrer allgemeinenbildenden Sekundarschulausbildung ermittelt wird; die bestandene Prüfung eröffnet den Zugang zu allen Formen weiterführender Bildung einschließlich der Hochschulbildung;

  • jedes Jahr brechen rund 2 bis 4% der Schüler den Schulbesuch vorzeitig ab.

Nähere Informationen finden sich im Internet unter http://www.oph.fi/eurydice/dossier/english/ index. html.

 

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Die Berufsausbildung Jugendlicher
 

 

Ziel des (am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen) Gesetzes über die berufliche Bildung aus dem Jahr 1998 ist es, durch die Intensivierung der Beziehungen zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern das Niveau der beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen anzuheben und dem Kompetenzbedarf der Betriebe optimaler zu entsprechen und damit die Beschäftigung zu fördern. Die beruflichen Bildungseinrichtungen bilden für fast alle Branchen von Handel und Industrie aus.

Das berufliche Bildungsangebot ist breit gefächert und stellt dem einzelnen ein breites Spektrum von Alternativen zur Auswahl. Die einzelnen Ausbildungsgänge sind modular aufgebaut und werden in enger Zusammenarbeit mit Handel und Industrie konzipiert, damit sie dem Bedarf der Gesellschaft entsprechen, der ständigen Veränderungen unterliegt. Praktische Ausbildungsphasen sind obligatorischer Bestandteil der beruflichen Bildungsgänge und vermitteln den Schülern im Rahmen realer Arbeitssituationen wichtige berufspraktische Erfahrungen. Eine breit angelegte Berufsausbildung und die Fähigkeit, sich neues Wissen anzueignen, erleichtern es dem einzelnen, die immer anspruchsvolleren Anforderungen am Arbeitsplatz zu bewältigen und angesichts sich wandelnder Arbeitsaufgaben die eigenen beruflichen Kompetenzen auszubauen und zu verbessern.

Absolventen eines beruflichen Bildungsgangs des Sekundarbereichs II oder der postsekundären Ebene (vgl. unten, Punkt 9) erhalten ein Abschlußzeugnis, das die erworbene berufliche Qualifikation genau bezeichnet. Das Zeugnis führt auch die absolvierten Ausbildungsmodule und die erzielten Noten auf. Die in den einzelnen Ausbildungsmodulen erbrachten Leistungen werden anhand folgender Notenskala beurteilt: ausgezeichnet (5), gut (4-3) und zufriedenstellend (2-1). Erbringt der Schüler keine zufriedenstellende Leistung, so wird zwar die Teilnahme an dem betreffenden Kurs bescheinigt, dieser jedoch nicht benotet. Ein Abschlußzeugnis erhält, wer an allen Ausbildungsmodulen eines Bildungsgangs erfolgreich teilgenommen, d.h. mindestens die Note " zufriedenstellend " erzielt hat. Diejenigen, die einen bestimmten Kurs nicht bestanden haben bzw. ihre Note verbessern möchten, können an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen. Die Vergabe der im Abschlußzeugnis erscheinenden Noten ist Aufgabe des Lehrerkollegiums. Die Lernerfolge des Schülers in der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden ebenfalls von den Lehrern bzw. von den Lehrer und Arbeitgebervertretern gemeinsam beurteilt.

Charakteristika der beruflichen Bildung in Kürze:

  • alle Pflichtschulabsolventen sind zum Besuch einer beruflichen Bildungseinrichtung berechtigt;

  • die Auswahl der Schüler erfolgt anhand von Kriterien, die das Bildungsministerium festlegt: Gewertet werden das letzte Schulzeugnis (der generelle Notendurchschnitt und insbesondere die Noten in den Fächern, die für die gewählte Berufsausbildung relevant sind), vorhandene Arbeitserfahrung sowie Zulassungsprüfungen;

  • die Ausbildung dauert zwei bzw. zwei bis drei Jahre; bis spätestens 2001 sollen alle qualifizierenden beruflichen Bildungsgänge auf drei Jahre verlängert werden;

  • die Schüler sind in der Regel zwischen 16 und 19 Jahren alt;

  • ein beruflicher Bildungsgang umfaßt sowohl theoretischen Unterricht als auch eine praktische Ausbildung in Einrichtungen und Betrieben;

  • im beruflichen Bildungswesen werden die folgenden sieben Sektoren unterschieden:

    • Erneuerbare Rohstoffe,

    • Verkehr und Technik,

    • Verwaltung und Handel,

    • Gastgewerbe und Hauswirtschaft,

    • Soziale Dienste und Gesundheitspflege,

    • Kultur,

    • Geisteswissenschaften und Erziehung.

  • Die beruflichen Bildungseinrichtungen bilden in jedem dieser Sektoren für fast alle Berufe aus;

  • berufliche Bildung wird in erster Linie in den beruflichen Bildungseinrichtungen selbst vermittelt, häufig im Rahmen simulierter Arbeitssituationen. Alle Bildungsgänge sehen praktische Ausbildungsphasen im Umfang von mindestens vier Anrechnungspunkten vor. Ab dem Jahr 2001 soll jeder Bildungsgang eine einsemestrige, d.h. fünfmonatige Ausbildung am Arbeitsplatz beinhalten;

  • nachdem der Schüler alle Fächer absolviert hat, die der Lehrplan für den betreffenden Bildungsgang vorsieht, erhält er ein Abschlußzeugnis, das den Zugang zu weiterführenden und tertiären Bildungsgängen eröffnet. Welche weiteren Ausbildungsoptionen das Abschlußzeugnis im einzelnen eröffnet, hängt von der (im Abschlußzeugnis angegebenen) Dauer der absolvierten Berufsausbildung ab: a) berufliche Bildungsgänge mit einer Dauer von drei Jahren führen zur allgemeinen Hochschulreife; b) berufliche Bildungsgänge mit einer Dauer von zwei oder zweieinhalb Jahren berechtigen zur weiterführenden Ausbildung vor allem in postsekundären Bildungseinrichtungen;

  • die Zahl der Bildungsabbrecher ist in den einzelnen Sektoren sehr unterschiedlich (Schätzungen für 1995 gehen von Abbrecherquoten zwischen 5 und 15% aus).

 

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Das Lehrpersonal an beruflichen Bildungseinrichtungen
 

 

An beruflichen Bildungseinrichtungen sind zwei Arten von Lehrern tätig: Hauptamtliche Lehrer in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen und auf Honorarbasis beschäftigte Lehrer in befristeten Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnissen. 1994 arbeiteten insgesamt 22 000 Lehrer in beruflichen Bildungseinrichtungen, 12 000 davon (die Leiter der Einrichtungen eingerechnet) in hauptamtlicher Stellung. Von den befristet Beschäftigten waren 6 000 Lehrer vollzeitig und 4 000 Lehrer auf Teilzeitbasis tätig. Daneben beschäftigen die beruflichen Bildungseinrichtungen auch berufliche Fachkräfte, die Dozentenaufgaben übernehmen und deren Zahl von Jahr zu Jahr stark variiert.

Die an das Lehrpersonal gestellten hohen Kompetenzanforderungen tragen zur Qualitätssicherung im beruflichen Bildungswesen und zur Verbesserung der beruflichen Bildung bei. Sowohl im beruflichen als auch im allgemeinen Bildungswesen müssen Lehrer neben einschlägigen fachbezogenen Abschlüssen und einer fundierten Kenntnis der Unterrichtsstoffe eine pädagogische Ausbildung nachweisen. Voraussetzung für die Lehrtätigkeit an beruflichen Bildungseinrichtungen ist neben einem Hochschulabschluß bzw. einem postsekundären beruflichen Abschluß im betreffenden Fachgebiet der Nachweis von dreijähriger Berufserfahrung.

Die pädagogische Ausbildung umfaßt 35 Ausbildungswochen; eine Ausnahme bildet die Ausbildung von Lehrern für Fachschuleinrichtungen, die nur 20 Anrechnungspunkte vorsieht. Die Ausbildung zum Lehrer dauert ein bis drei Jahre. Sie beinhaltet eine berufspraktische Ausbildungsphase und vermittelt neben allgemeinen pädagogischen auch berufs- und fachpädagogische Kenntnisse. Abhängig vom Fachgebiet erfolgt sie entweder an einer AMK-Einrichtung oder an einer Universität. An der Universität kann sie entweder als Bestandteil eines Fachstudiums oder als eigenständiger Studiengang absolviert werden. Die im Rahmen der Berufsschullehrerausbildung vermittelten pädagogischen Kompetenzen qualifizieren für eine Lehrtätigkeit an allen Arten von beruflichen Bildungseinrichtungen.

 

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Die Lehrlingsausbildung
 

 

Eine berufliche Qualifikation kann auch durch eine Lehrlingsausbildung vermittelt werden, eine für Jugendliche wie Erwachsene gleichermaßen bestimmte Ausbildungsform. In der Lehrlingsausbildung werden berufliche Kompetenzen im Rahmen praktischer Arbeit erworben; eine theoretische Ausbildung ergänzt die praktische Tätigkeit. Jugendliche und Erwachsenen können die Lehrlingsausbildung zum Erwerb sowohl einer beruflichen Erstqualifikation als auch eines Weiterbildungsabschlusses nutzen.

Die Lehrlingsausbildung dauert zwischen ein und vier Jahren. Vorrang hat die praktische Ausbildungskomponente: 70 bis 90% der Ausbildungszeit insgesamt sind der Ausbildung am Arbeitsplatz in einem Betrieb, einem Büro, einer Verwaltung oder Organisation vorbehalten. Die übrige Zeit dient der theoretischen Ausbildung in einer Bildungseinrichtung. Von den 6 100 Personen, die 1994 eine Lehrlingsausbildung aufgenommen hatten, waren 10% Jugendliche und 90% Erwachsene.

Die am Arbeitsplatz vermittelte Lehrlingsausbildung führt zu denselben beruflichen Abschlüssen wie die Ausbildung, die an den beruflichen Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II erteilt wird. Der Aktionsplan und der Haushaltsplan des Bildungsministeriums für die Jahre 1998 bis 2001 sehen für die kommenden Jahre eine Steigerung der Ausbildungszahlen im Bereich der Lehrlingsausbildung vor. Für 1998 war die Bereitstellung von insgesamt 21 000 Lehrstellen für Jugendliche und Erwachsene geplant.

Nähere Informationen finden sich im Internet unter: http://www.trainingvillage.gr/etv/library/apprenticeship/main.asp.

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Die Fachhochschulen (AMK-Einrichtungen)
 

 

Zum 1.8.1999 gab es 24 (auch als "polytechnische Schulen" bezeichnete) AMK-Einrichtungen mit unbefristeter Konzession, weitere 7 befanden sich noch in der Erprobungsphase und arbeiteten auf der Grundlage einer vorläufigen Konzession. Bis zum Jahr 2000 soll die Errichtung des neuen nichtuniversitären Hochschulsystems abgeschlossen sein. Die AMK-Einrichtungen vergeben berufsbezogene Hochschuldiplome und bieten Studiengänge in allen sieben unter Punkt 8 aufgeführten Sektoren an.

1997 studierten an den AMK-Einrichtungen mit unbefristeter Konzession 40 000 Personen, weitere 13 000 besuchten eine der Fachhochschulen mit befristeter Konzession. Sobald die Einrichtungen ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen haben, werden die Studentenzahlen weiter steigen. Die AMK-Diplome qualifizieren für berufsfachliche Expertentätigkeiten und Planungsaufgaben.

Charakteristika der AMK-Einrichtungen:

  • die AMK-Einrichtungen bestimmen die Kriterien, nach denen sie ihre Studenten auswählen, selbst; die Auswahl erfolgt anhand der schulischen Leistungen und der Berufserfahrung der Bewerber, häufig ist auch eine Aufnahmeprüfung zu bestehen;

  • das Studium an einer AMK-Einrichtung umfaßt 140 bis 160 Anrechnungspunkte, d.h. es ist ein drei- bis vierjähriges Vollzeitstudium zu absolvieren (für zwei Abschlüsse, das Diplom als geprüfte Hebamme und das Diplom als Kapitän zur See, werden sogar 180 Anrechnungspunkte benötigt). Sofern die betreffende AMK-Einrichtung keine Ausnahmegenehmigung erteilt, dürfen Vollzeitstudenten die Regelstudienzeit maximal um ein Jahr überschreiten;

  • die Ausbildung erfolgt in erster Linie in den Fachhochschulen selbst, Teile der Ausbildung werden jedoch zunehmend ausgelagert;

  • jeder Diplomstudiengang sieht eine obligatorische berufspraktische Ausbildungsphase am Arbeitsplatz im Umfang von mindestens 20 Anrechnungspunkten vor, die es vielen Studenten erlaubt, ihre Diplomarbeit mit praxisbezogener Berufserfahrung zu kombinieren und ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. In den Diplomarbeiten werden zumeist Probleme behandelt, die im realen Arbeitsleben auftreten, häufig werden auch Diplomarbeiten zu bestimmten Fragestellungen in Auftrag gegeben;

  • ein AMK-Diplom erhält, wer alle obligatorischen Kurse des betreffenden Studiengangs den Anforderungen gemäß absolviert hat;

  • neben den Diplomstudiengängen bieten die AMK-Einrichtungen auch Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an;

  • sie sind auch im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung tätig, eine Arbeit, die wiederum mit der Ausbildung an den AMK-Einrichtungen und in Handel und Industrie kombiniert werden kann.

 

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Die Universitäten
 

 

Die finnischen Universitäten - neben herkömmlichen Universitäten mit multidisziplinärem Studienangebot gibt es eine Reihe von Hochschuleinrichtungen, die auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert sind - bieten Forschungsmöglichkeiten sowie Studiengänge an, die von einem ersten Hochschulabschluß über weiterführende Abschlüsse bis zur Promotion führen. An den 20 Universitäten des Landes studieren insgesamt rund 140 000 Personen.

Abgesehen von den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin kann in nahezu allen Studienbereichen ein erster akademischer Abschluß erworben werden, der dem ‚Bachelor’s degree‘ entspricht. Dazu muß der Student Grund- und Fachkurse in einem Hauptfach sowie einem oder mehreren Nebenfächern belegen. Um den - dem ‚Master‘s degree‘ entsprechenden - höheren akademischen Abschluß zu erwerben, muß der Student darüber hinaus in seinem Hauptfach ein Hauptstudium absolvieren und eine Abschlußarbeit verfertigen. Inhaber eines höheren akademischen Abschlusses können durch ein weiterführendes Studium einen postgradualen Abschluß (lisensiaatti) erwerben und schließlich promovieren.

Charakteristika der Universitäten:

  • Universitäten wählen ihre Studenten selbst aus; in den einzelnen Studienbereichen legt man die Anzahl der zu vergebenden Abschlüsse im Vorhinein fest, und nur eine entsprechende Zahl von Studenten wird aufgenommen. In allen Studienbereichen gibt es eine Zulassungsbeschränkung in Form des Numerus Clausus;

  • da die Zahl der Studienbewerber das Studienplatzangebot bei weitem übersteigt, legen die Universitäten Zulassungskriterien unterschiedlicher Art an;

  • der zu einem ersten akademischen Abschluß führende Studiengang umfaßt mindestens 120 Anrechnungspunkte, d.h. es ist ein dreijähriges Vollzeitstudium erforderlich;

  • zum Erwerb eines höheren akademischen Abschlusses sind in den meisten Studienbereichen mindestens 160 Anrechnungspunkte nachzuweisen, d.h. ein mindestens fünfjähriges Vollzeitstudium (zwei Jahre im Anschluß an den ersten akademischen Abschluß);

  • die Promotion setzt ein weiterführendes Vollzeitstudium im Anschluß an den höheren akademischen Abschluß voraus. Im Durchschnitt dauert dieses Studium vier Jahre. In den meisten Studienbereichen kann dabei nach den ersten zwei Studienjahren ein nichtobligatorischer postgradualer Abschluß erworben werden;

  • in ihren Weiterbildungseinrichtungen bieten die Universitäten darüber hinaus Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Kurzlehrgängen und längeren Bildungsgängen für Beschäftigte und Akademiker an. Das Angebot soll den Erwerb neuer beruflicher Kompetenzen fördern, die der einzelne angesichts der rasanten Entwicklungen in der Arbeitswelt benötigt.

 

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Beratungs- und Förderangebote für Schüler
 

 

In Finnland gibt es für Schüler zwei gesonderte Beratungsangebote: Die Bildungsberatung, für die das Bildungsministerium zuständig ist und die berufliche Beratung, für die das Arbeitsministerium zuständig ist. Beide Angebote sind darauf angelegt, die Schüler dabei zu unterstützen, bei der Planung ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn sowie angesichts der eigenen Fähigkeiten die richtigen Auswahlentscheidungen zu treffen. Diese Hilfestellung bezweckt zweierlei: Zum einen sollen die Schüler angeregt werden, an die eigene Ausbildung systematischer und disziplinierter heranzugehen, und zum anderen sollen sie auf ihre Aufgaben als mündige Bürger vorbereitet werden. In den Bildungseinrichtungen sind spezielle Beratungslehrer, aber auch das übrige Lehrpersonal für die Beratung zuständig. Daneben wird eine berufliche Beratung angeboten, die es dem Schüler insbesondere ermöglicht, die Arbeitswelt in der Praxis kennenzulernen und sich über die zahlreichen Möglichkeiten einer späteren weiterführenden Ausbildung zu informieren.

Jugendliche haben sowohl Anspruch auf soziale als auch auf finanzielle Förderung. Die soziale Förderung umfaßt:

    • den in der Regel kostenfreien Schulbesuch,

    • eine kostenfreie Schulmahlzeit pro Tag, für die die jeweilige Bildungseinrichtung sorgt,

    • kostenfreie Unterbringung in Wohnheimen, die den meisten Bildungseinrichtungen angeschlossen sind,

    • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung durch manche Bildungseinrichtungen.

Sofern nicht die Eltern zuständig sind und kein Anspruch auf anderweitige Förderung besteht, können Schüler und Studierende finanzielle Beihilfen beantragen, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Vollzeitausbildung sichern sollen. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf staatliche Ausbildungsbeihilfen besteht: Der Antragsteller muß nachweisen, daß eine Bildungseinrichtung ihn aufgenommen hat, daß er eine Vollzeitausbildung absolviert und daß er die Beihilfen tatsächlich benötigt.

 

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Erwachsenenbildung
 

 

Die Strukturen der Erwachsenenbildung in Finnland lassen sich in zwei Hauptbereiche untergliedern:

  • allgemeine Erwachsenenbildung und freie Kursangebote
  • berufliche Erwachsenenbildung
 

* Allgemeine Erwachsenenbildung und freie Kursangebote

Die sogenannten freien Kursangebote für Erwachsene blicken in Finnland auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurück. Einschlägige Anbieter sind die Volksbildungszentren sowie Bildungsvereine und Sommeruniversitäten, die nicht formale Bildungsangebote für Erwachsene bereitstellen.

Erwachsenen haben zudem die Möglichkeit, die kompletten Bildungsgänge der Pflichtschule und der Oberschule zu absolvieren bzw. einzelne Fächer nachzuholen (vgl. oben, Punkt 6 und 7). Eine derzeit sehr beliebte Form der Erwachsenenbildung ist das Fernstudium. Finnische Staatsbürger können sich darüber hinaus einer offenen Prüfung zur Feststellung ihrer Sprachkenntnisse unterziehen. Auf welchen Wegen sie diese Kenntnisse erworben haben, ist für die Prüfungsteilnahme unerheblich.

 

* Berufliche Erwachsenenbildung

Die Angebote der berufliche Erwachsenenbildung wenden sich an Erwachsene, die erwerbstätig sind oder waren. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der ‚freiwilligen beruflichen Erwachsenenbildung‘, den ‚beschäftigungspolitischen Ausbildungsmaßnahmen‘, der ‚berufsbegleitenden Ausbildung‘ und der Lehrlingsausbildung (vgl. oben, Punkt 10). An beruflichen Bildungseinrichtungen und an den Zentren für Erwachsenenbildung können Erwachsene an Bildungsgängen des Sekundarbereichs II teilnehmen. Zu Beginn der Ausbildung wird für den einzelnen Teilnehmer ein persönliches Ausbildungsprogramm erarbeitet.

Die freiwillige berufliche Erwachsenenbildung bietet interessierten Personen die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Kompetenzen unabhängig von ihrem Arbeitgeber zu verbessern. Der freiwilligen beruflichen Erwachsenenbildung, die zu einer beruflichen Qualifikation führt, liegen in der Regel dieselben Ausbildungsziele zugrunde wie der Berufsausbildung, die Jugendliche in einer beruflichen Bildungseinrichtungen erwerben (vgl. oben, Punkt 8). Die Teilnehmer können, ebenso wie die Jugendlichen, zur Finanzierung ihrer Ausbildung staatliche Beihilfen beziehen (vgl. oben, Punkt 13). Eine Reform im Herbst 1997 eröffnete Langzeitarbeitslosen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit lang genug erwerbstätig waren, einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, der auch während der Ausbildung besteht.

Die gemessen an den Teilnehmerzahlen am weitesten verbreitete Form der Erwachsenenbildung ist die berufsbegleitende Ausbildung . Sie orientiert sich am Bedarf und an den Anforderungen der Wirtschaft. In der Regel handelt es sich um eine vom jeweiligen Arbeitgeber finanzierte Anpassungsfortbildung von kurzer Dauer.

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Ausbildungsangebote für Arbeitslose
 

 

Die Arbeitsmarktbehörden in Finnland stellen ein breites Spektrum an beschäftigungspolitischen Ausbildungsmaßnahmen bereit. Die praxisorientierten Maßnahmen können eine berufliche Grundbildung, aber auch eine weiterführende Berufsausbildung vermitteln; in manchen Fällen werden auch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Ziel der beschäftigungspolitischen Ausbildungsmaßnahmen ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Ausbildungsangebote für Erwachsene. Die Maßnahmen sind vorrangig für Arbeitslose bestimmt, kommen jedoch auch teilweise denjenigen zugute, die von Entlassung oder vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedroht sind. In den letzten Jahren nahm in Maßnahmen dieser Art der Anteil der Arbeitslosen ständig zu; 1995 stellten Erwerbstätige bzw. von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer nur noch knapp 7% der Ausbildungsteilnehmer. Angeboten werden zudem spezielle Beratungskurse zu Fragen von Ausbildung und Beschäftigung. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmer haben während der Ausbildung Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe der ihnen zustehenden Arbeitslosenunterstützung.

In Verwaltungsfragen ist für beschäftigungspolitische Ausbildungsmaßnahmen das Arbeitsministerium zuständig, das für die erforderlichen Maßnahmen sorgt, indem es die einschlägigen Angebote der verschiedenen Ausbildungsanbieter (berufliche Bildungseinrichtungen, Universitäten und private Ausbildungsorganisationen) prüft, einen geeigneten Anbieter auswählt und diesen mit der Durchführung der Ausbildungsmaßnahme beauftragt. Darüber hinaus ist das Arbeitsministerium für die Stellenvermittlung, die berufliche Beratung, die Ausbildungs- und Berufsinformation sowie für die Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung zuständig.

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Berufliche Abschlüsse auf der Grundlage von Kompetenzen
 

 

Erwachsene, die einen anerkannten beruflichen Abschluß erwerben möchten, können an einer offenen Prüfung zur Feststellung der Kompetenzen teilnehmen. Dabei ist unerheblich, auf welchen Wegen sie ihre Kompetenzen erworben haben: Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen sie weder eine Ausbildung noch Berufserfahrung nachweisen.

1994 trat das Gesetz zu den beruflichen Abschlüssen in Kraft. Es soll unter anderem Erwachsenen die Teilnahme an offenen Prüfungen zur Feststellung der Kompetenzen ermöglichen, unabhängig davon, auf welche Weise diese Kompetenzen erworben wurden. Zugleich soll das Gesetz dazu beitragen, den Ausbildungsstand der Erwachsenen zu verbessern, die Ausbildungsunterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen zu verringern und in der beruflichen Erwachsenenbildung ein landesweites System zur Qualitätssicherung einzuführen. Bislang erfolgte die Steuerung der Ausbildung im Rahmen der beruflichen Erwachsenenbildung mittels Lehrplänen und nationalen Rahmenlehrplänen. Das neue Gesetz macht es möglich, die Ausbildungsergebnisse anhand von spezifischen Qualifikationsanforderungen zu evaluieren.

Es sind drei Arten von beruflichen Abschlüssen zu unterscheiden: berufliche Erstqualifikationen, Weiterbildungsabschlüsse und Spezialistenabschlüsse. Die berufliche Erstqualifikation bescheinigt im jeweiligen Fachgebiet grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten; der Abschluß entspricht - was Struktur, Berufsprofil, Ziele und die Qualifizierung zur weiteren Ausbildung anbelangt - den (im Sekundarbereich II vermittelten) beruflichen Erstqualifikationen Jugendlicher (vgl. oben, Punkt 8). Die Weiterbildungsabschlüsse bescheinigen berufliche Kompetenzen und Fertigkeiten der Fachkraftstufe. Die Spezialistenabschlüsse bescheinigen die Fähigkeit zur Bewältigung schwierigster beruflicher Aufgaben. Die Erwachsenenbildung bietet darüber hinaus eine Reihe von Abschlüssen an, die Jugendliche nicht erwerben können.

Die Entscheidungen bezüglich Anzahl, Bezeichnung und Struktur der qualifizierenden Programme und Abschlüsse trifft das Bildungsministerium, die nationalen Rahmenlehrpläne und die nationalen Qualifikationsleitlinien legt das finnische Zentralamt für Unterrichtswesen fest. Die Qualifikationsanforderungen für die einzelnen Abschlüsse werden auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne und der nationalen Qualifikationsleitlinien bestimmt.

 

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Bildungs- und Ausbildungsangebote für besondere Zielgruppen
 

 

Die sonderpädagogisch geförderte Ausbildung eröffnet Personen, die aufgrund von Gebrechen, Krankheit oder anderen Lernbehinderungen ohne besondere Unterstützung nicht an einer Berufsausbildung teilnehmen können, die Möglichkeit zum Erwerb beruflicher Bildung. Eine sonderpädagogische Berufsausbildung bieten berufliche Sonderschuleinrichtungen sowie alle Arten von beruflichen Bildungseinrichtungen an. Die Ausbildung erfolgt sowohl in gesonderten Gruppen als auch gemeinsam mit den übrigen Ausbildungsteilnehmern. Grundlage der Ausbildung sind die nationalen Rahmenlehrpläne für die verschiedenen Sektoren, anhand derer die Lehrpläne der einzelnen Einrichtungen erstellt und die persönlichen Ausbildungsprogramme der Teilnehmer entwickelt werden. Ausbildungsmöglichkeiten werden im technischen Bereich, im kaufmännischen und Verwaltungsbereich, im gastronomischen und hauswirtschaftlichen Bereich und im Bereich Gartenbau angeboten. Lehrkräfte und übriges Personal sind für die Tätigkeit in diesen Einrichtungen speziell ausgebildet.

 

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Die Gesetzgebung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
 

 

Im Januar 1999 trat ein umfassend reformiertes Gesetzeswerk in Kraft, das neben der Grundbildung die allgemeine Bildung und die berufliche Erstausbildung im Sekundarbereich II sowie die Erwachsenenbildung regelt. Die früheren disparaten gesetzlichen Regelungen für die verschiedenen Arten von Einrichtungen wurden durch eine knapper gefaßte und konzentriertere funktionale Gesetzgebung ersetzt. Anstelle der vormals 26 stehen heute nur noch acht Gesetze, die in erster Linie die Bildungs- und Ausbildungsziele, -inhalte, -stufen und –formen sowie die Rechte und Pflichten der Schüler bzw. Auszubildenden regeln. Die neue Gesetzgebung stärkt Zuständigkeiten und Einfluß der Bildungsträger und regelt das Bildungswesen auf kommunaler und zentraler Ebene ebenso wie die Bildungsangebote des privaten Sektors.

Die neuen Gesetze verpflichten zur interinstitutionellen Zusammenarbeit. So müssen beispielsweise Einrichtung, die berufliche Grundbildung vermitteln, mit anderen Bildungseinrichtungen in ihrer Region kooperieren. Dabei ist über die Zusammenarbeit mit anderen beruflichen und allgemeinen Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II hinaus auch eine Kooperation mit Universitäten und AMK-Einrichtungen vorgesehen.

Im Herbst 1998 trat das neue Hochschulgesetz in Kraft, das die ehemals 20 gesonderten Gesetze ersetzte, die die Universitäten und die übrigen Hochschuleinrichtungen regelten. Das Hochschulgesetz gilt jedoch nicht für die (polytechnischen) AMK-Einrichtungen, die seit 1995 durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden.

 

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Finanzierung der Berufsbildung
 

 

Der weitaus größte Teil der Bildungseinrichtungen des Primar- und Sekundarbereichs wird von den Kommunen bzw. von Zusammenschlüssen von Kommunen betrieben. Nur etwa 1% der Einrichtungen des Primarbereichs befinden sich in privater Trägerschaft. Im Sekundarbereich II waren private Träger 1997 für 7% der allgemeinbildenden Oberschulen und 17% der beruflichen Bildungseinrichtungen verantwortlich.

Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen und private Bildungsträger erhalten zur Deckung ihrer festen Kosten und ihrer Betriebsausgaben Zuschüsse vom Zentralstaat. In der Regel erfolgt die Finanzierung anhand einheitlicher Grundsätze, unabhängig davon, welcher Träger jeweils bezuschußt wird. Der Zentralstaat bewilligt und zahlt dem Träger einer Bildungseinrichtungen einen Zuschuß; der Träger ist für den praktischen Betrieb der Einrichtung verantwortlich.

Abhängig von der Höhe der Steuereinnahmen der betreffenden Kommune bewilligt der Zentralstaat Investitionszuschüsse, die zwischen 25 und 50% der geschätzten Kosten decken. Auch Einrichtungen in privater Trägerschaft werden für ihre Investitionskosten bezuschußt. Voraussetzung für staatliche Zuschüsse zu den Investitionskosten ist, daß das Bildungsministerium das betreffende Projekt im Rahmen der staatlichen Finanzplanung bewilligt hat.

Anfang 1993 wurde die staatliche Beteiligung an den laufenden Kosten im Bildungs- und Kulturbereich neu geregelt: Während man sich bei der Bereitstellung der Mittel zuvor an den tatsächlich entstandenen Ausgaben orientiert hatte, ging man nun dazu über, die Zuschüsse anhand von Schätzungen zu berechnen. Das Finanzierungssystem in seiner aktuellen Form ist das Ergebnis mehrmaliger Änderungen. Im Primar- und Sekundarbereich decken die Zuschüsse des Zentralstaates im Schnitt 57% der geschätzten Kosten, für 43% müssen die Kommunen aufkommen. Die Höhe der Zuschüsse wird auf der Grundlage von Pauschalsätzen berechnet, die das Bildungsministerium pro Schüler, pro Unterrichtsstunde oder anhand anderer Leistungsindikatoren festlegt.

 

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Wichtige Stellen und Einrichtungen
 

 

Bildungsministerium (Opetusministeriö, OPM)
PO Box 293
FIN-00171 Helsinki
tel +358 9 134 171
fax +358 9 656 765
http://www.minedu.fi

Bildungsministerium (Opetusministeriö, OPM)
PO Box 380
FIN-00531 Helsinki
tel +358 9 774 775
fax +358 9 7747 7865
http://www.edu.fi or http://www.oph.fi

Centre for International Mobility CIMO
PO Box 343
FIN-00531 Helsinki
tel +358 9 7747 7033
fax +358 9 7747 7064
http://www.cimo.fi

Leonardo-Büro Finnland (Finnish Leonardo Centre)
PO Box 380
FIN-00531 Helsinki
tel +358 9 7747 7218
http://www.leonardocentre.fi/

Gewerkschaft für Erziehung (OAJ ry)
Rautatieläisenkatu 6
FIN-00520 Helsinki
tel + 358 9 150 271
http://www.oaj.fi

Gewerkschaft für Erziehung (OAJ ry)
Työpajankatu 13
FIN-00022 Helsinki
tel +358 9 17 341
fax +358 9 1734 2291
http://www.stat.fi

Arbeitsministerium (Työministeriö)
PO Box 524
FIN-00101 Helsinki
tel +358 9 18 561
fax +358 9 1856 7950
http://www.mol.fi

Finnischer Verband der Kommunalbehörden
2 Linja 14
FIN-00530 Helsinki
tel +358 9 7711
http://www.kuntaliitto.fi
 

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Bibliographie
 

 

Das Berufsbildungssystem in Finnland. Cedefop, Luxemburg 1998 (auch in englischer, französischer und finnischer Sprache erhältlich).

The Education system of Finland 1998. http://www.oph.fi/eurydice/dossier/english/ index.html

Bildungsministerium (siehe auch die anderen Sites, zu denen Links bestehen). http://www.minedu.fi/minedu.html

Education in Finland 1999. Bildungsministerium (OPM) und finnisches Zentralamt für Unterrichtswesen (OPH), Helsinki 1999.

Higher Education Policy in Finland. Bildungsministerium (OPM), Helsinki 1998.

Labour Ministry Strategy 1998 - 2001. Arbeitsministerium, Helsinki 1998.

 

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