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Das Berufsbildungssystem in Frankreich FrenchFrenchFrench
Centre INFFO, Juni 2000
 

Das vorliegende Dokument wurde von Henriette Perker Anfang 2000 im Auftrag des Cedefop erstellt. Frau Perker ist beim Centre INFFO für den Bereich "Europe-régions" (Europa der Regionen) zuständig. 1999 erschien beim Cedefop in französischer Sprache eine vom Circé-Planungsstab erstellte, detaillierte Monographie über das französische Berufsbildungssystem. Diese Monographie soll in den kommenden Monaten auch in deutscher und englischer Sprache erscheinen.

Projektkoordinatoren: Michael Adams

Reinhard Nöbauer

Juni 2000

Inhalt

Frankreich - Regionen und wichtigste Städte
Frankreich - Schlüsselzahlen (März 2000)
1. Kurzdarstellung des französischen Bildungssystems
2. Die berufliche Bildung Jugendlicher
3. Die berufliche Weiterbildung Erwachsener
4. Finanzierung der beruflichen Weiterbildung
5. Ausbildungsanbieter, Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen und Informationsanbieter
Wichtige Einrichtungen
Bibliographie

Frankreich - Schlüsselzahlen (März 2000)

Einwohnerzahl (Stand: März 1999)

60,1 Mio.

Erwerbsbevölkerung

26 Mio.

BIP pro Kopf 1998

EUR 22 188

Wachstum des BIP 1999

2,9%

Inflationsrate 1999

0,4%

Haushaltsdefizit in % des BIP 1998

2,7%

Gesamtarbeitslosenquote

im März 2000

10,2%

im März 1995

11,6%

im März 1990

9,2%

Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen (im März 2000):

- unter 25-Jährige

20,9%

- 25- bis 49-Jährige

9,0%

Bildungsstand (Schulbildung): Anteil der Erwerbspersonen, die einen

Bildungsabschluss des Sekundarbereichs II vorweisen können (1999)

67%


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1

Kurzdarstellung des französischen Bildungssystems

Einleitung:

Das französische Bildungs- und Berufsbildungssystem soll die Chancengleichheit aller Kinder und Erwachsenen sichern. Das französische Bildungswesen ist staatlich, kostenlos und größtenteils laizistisch, d.h. konfessionell nicht gebunden. Private Bildungseinrichtungen erhalten im Rahmen eines Assoziationsvertrags staatliche Zuschüsse und bilden im Schnitt 20% der Schüler aus.

Seit Gründung der republikanischen Schule in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts wird dem Staatsbürgerkunde-Unterricht besondere Bedeutung beigemessen.

Die Schulpflicht beginnt mit Vollendung des sechsten und endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die meisten Kinder besuchen jedoch bereits ab dem Alter von drei Jahren die Vorschule (école maternelle).

In den letzten Jahren war eine Verlängerung der Bildungszeiten festzustellen. 1998/1999 besuchten 14,5 Mio. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwei und 22 Jahren, d.h. 91% dieser Altersgruppe, eine Bildungseinrichtung zwischen Vorschule und Universität.

Das staatliche Bildungssystem, das dem Ministerium für das Staatliche Bildungswesen untersteht, umfasst drei Ebenen, die in sich weiter untergliedert sind:

  • Der Primarbereich umfasst die Vorschulerziehung (für die Drei- bis Sechsjährigen) und den Primarschulunterricht (für die Sechs- bis Elfjährigen) in Vorschulen und Primarschulen.
  • Der Sekundarbereich ist in zwei Stufen untergliedert:
    • den für alle Schüler einheitlichen Sekundarbereich I (für die 12- bis 15-Jährigen),
    • den Sekundarbereich II, der einen allgemeinbildenden, einen technisch-fachlichen und einen beruflichen Bildungszweig umfasst.

    Die Schüler müssen sich - in der Regel im Alter von 15 Jahren - für eine der folgenden Optionen entscheiden:

    • einen allgemeinbildenden bzw. technisch-fachlichen Bildungsgang im Sekundarbereich II, der an einer allgemeinbildenden Oberschule bzw. einer Fachoberschule (lycée général bzw. lycée technique) angeboten wird und mit der Hochschulreife (dem baccalauréat général bzw. dem baccalauréat technologique) abgeschlossen wird. Diese Abschlüsse entsprechen in etwa dem deutschen Abitur und sind praktisch unverzichtbar, wenn man eine Hochschulausbildung absolvieren möchte;
    • einen zwei- oder dreijährigen beruflichen Bildungsgang im Sekundarbereich II, der zu einem beruflichen Abschlusszeugnis führt, das am Arbeitsmarkt anerkannt ist, d.h. zu einem Berufsbefähigungszeugnis (certificat d'aptitude professionelle, CAP), einem Berufsbildungszeugnis (brevet d'études professionnelles, BEP) oder einem berufsorientierten Abitur (baccalauréat professionnel). Ein beruflicher Bildungsgang bereitet auf den direkten Übergang ins Erwerbsleben vor. Die genannten beruflichen Abschlüsse können entweder durch schulische Ausbildung an einer Berufsoberschule (lycée professionnel) oder im Wege der Lehrlingsausbildung (vgl. unten, Kapitel 2) erworben werden.

    Die Berufsbildung, in Frankreich über lange Zeit hinweg als minderwertige Alternative zum allgemeinbildenden Zweig angesehen, den man als 'Königsweg' betrachtete, erfuhr seit den 80er Jahren eine Aufwertung. Die Abschlüsse des technisch-fachlichen und des berufsbildenden Schulwesens wurden mit dem Ziel reorganisiert, die Ausbildungsinhalte an die technischen Veränderungen anzupassen. Die an den Berufsoberschulen angebotenen Bildungsgänge beinhalten Betriebspraktika, und alternierende Ausbildungsformen haben auf allen Bildungsstufen (auch im Hochschulbereich) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Unternehmen fordern eine umfassendere Einbindung in den Ausbildungsprozess sowie ein höheres Maß an Verantwortung für die Ausbildung.

  • Eine Hochschulausbildung vermitteln die Universitäten, aber auch die Oberschulen (im Rahmen der Vorbereitungsklassen für die "Grandes Ecoles'" und der Fachklassen zum Erwerb des höheren Technikerbriefs - BTS), die "Grandes Ecoles" sowie eine Reihe von Fachschulen. Während die Universitäten grundsätzlich allen Inhabern des baccalauréat offen stehen, wird in den übrigen Zweigen des Hochschulwesens eine Auswahl der Bewerber vorgenommen. 1998/1999 lag die Zahl der Studierenden bei 2,1 Mio., 1980 hatte sie noch bei 1,2 Mio. gelegen.

    Seit rund zehn Jahren baut man im Hochschulbereich die technisch-fachlichen und die berufsbezogenen Studiengänge kontinuierlich aus, was dazu führte, dass die Zahl der für berufsfachlich ausgerichtete Studiengänge eingeschriebenen Studenten stark angestiegen ist (ihr Anteil lag 1996 bei 45%).

    Außerdem können alle berufsqualifizierenden Hochschulabschlüsse seit 1993 auch im Wege der Lehrlingsausbildung erworben werden.

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2

Die berufliche Bildung Jugendlicher

Sozialpartner und Staat haben in den 80er Jahren alternierende Ausbildungsmaßnahmen entwickelt. Ziel war die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Diese Maßnahmen ergänzten die bestehenden schulischen Berufsbildungsgänge und die Lehrlingsausbildung.

Zudem wurde die Rolle der Regionen gestärkt und die Lehrlingsausbildung neu geordnet.

Das für Jugendliche bestimmte berufliche Bildungsangebot wird in drei Formen bereitgestellt:

  • 2.1 in Form der beruflichen Erstausbildung, einer schulischen Vollzeitausbildung, die in zwei Bildungszweigen (dem beruflichen und dem technisch-fachlichen Schulwesen) vermittelt wird, die bereits im vorigen Abschnitt vorgestellt wurden;
  • 2.2 in Form der Lehrlingsausbildung, einer alternierenden Ausbildung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, die für 16- bis 25-Jährige bestimmt ist. Vermittelt wird die Ausbildung zum einen von dem betreffenden Unternehmen und zum anderen von einem Lehrlingsausbildungszentrum (centre de formation des apprentis, CFA). Die Lehrlingsausbildung gilt als eine Form der Erstausbildung: Erworben werden kann auf diesem Weg jeder berufsqualifizierende Abschluss. Dennoch bereiteten 1999 71% der Lehrlinge einen Fachkraftabschluss der niedrigsten Stufe vor, d.h. ein Berufsbefähigungszeugnis (CAP) oder ein Berufsbildungszeugnis (BEP).

Der Arbeitgeber ist für die praktische Ausbildung des Lehrlings zuständig. Er benennt zu diesem Zweck einen Lehrlingsausbilder, d.h. einen qualifizierten Mitarbeiter des Betriebs, der dem Lehrling Aufgaben oder Arbeitsposten zuweist, welche die Wahrnehmung oder Arbeiten ermöglichen, die dem jährlichen Ausbildungsfortschritt entsprechen, der in einer Übereinkunft mit dem Lehrlingsausbildungszentrum (CFA) festgelegt wurde. Die Ausbildung wird durch einen anerkannten berufsqualifizierenden Abschluss bescheinigt.

Für die Finanzierung der Lehrlingsausbildung sind die Gesamtheit der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft (freie und landwirtschaftliche Berufe ausgenommen), der Staat sowie die Regionalräte zuständig. Das Unternehmen erhält für die Dauer der Lehrlingsausbildung eine finanzielle Beihilfe. Der junge Auszubildende bezieht eine Vergütung, die jeweils einem bestimmten Prozentsatz des manteltariflich gesicherten dynamisierten Mindestlohns (SMIC) entspricht (der in Frankreich derzeit bei 6881 FF, d.h. 1049 Euro liegt): Abhängig vom Alter des Lehrlings und der bisherigen Dauer des Lehrvertrags werden 30% bis 80% dieses Mindestlohns gezahlt.

1998 besuchten insgesamt 708 400 Jugendliche das berufsbildende und 427 250 das technisch-fachliche Sekundarschulwesen, 15 000 Jugendliche absolvierten eine einschlägige Ausbildung im landwirtschaftlichen Schulwesen, und 320 000 junge Auszubildende befanden sich in einem Lehrlingsausbildungsverhältnis.

  • 2.3 Für Arbeitsuchende im Alter von 16 bis 25 Jahren, die das Schulsystem verlassen haben, ohne eine berufliche Qualifikation zu erwerben, werden spezielle, behördlicherseits finanzierte Maßnahmen angeboten (geförderte Verträge, Praktika), die darauf abzielen, eine erste Qualifikation zu vermitteln und die berufliche Eingliederung zu erleichtern.

Diese Maßnahmen sind - als Teil des Systems der beruflichen Weiterbildung - in erster Linie für gering Qualifizierte bestimmt und ermöglichen diesen eine Qualifizierung im zweiten Anlauf:

  • die Jugendlichen können entweder in der Rechtsstellung von Praktikanten in der Berufsausbildung eine Ausbildung absolvieren, wofür sie eine Beihilfe beziehen;
  • oder sie nehmen die speziell für Jugendliche und junge Erwachsene bestimmten Sonderformen des Arbeitsvertrages in Anspruch. In diesem Fall haben sie die Rechtsstellung von Beschäftigten und erhalten eine Vergütung, die einem bestimmten Prozentsatz des Mindestlohns entspricht, der sich nach dem Lebensalter und der bisherigen Dauer ihres Vertrags richtet.

Neben dem Lehrvertrag werden speziell für 16- bis 25-Jährige drei Vertragsformen angeboten, die eine Kombination von Arbeit und Ausbildung bieten: der Qualifizierungsvertrag (contrat de qualification), der Ausbildungsvertrag zur beruflichen Orientierung (contrat d'orientation) und der Ausbildungsanpassungsvertrag (contrat d'adaptation). Eine Berufsausbildung ist obligatorischer Bestandteil dieser Verträge. Die Bezüge der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die einen dieser Verträge abgeschlossen haben, entsprechen einem bestimmten Prozentsatz des gesetzlich geregelten Mindestlohns.

Daneben wurden weitere Typen von Verträgen geschaffen, in deren Rahmen jedoch nicht zwingend eine Ausbildung vermittelt wird: neue Angebote zur Beschäftigungsförderung speziell für Jugendliche, die Verträge im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (contrats emploi-solidarité), die Verträge zur Beschäftigungssicherung (contrats emploi consolidé) und die Verträge über die Beschäftigungsaufnahme (contrats initiative-emploi), die für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen bestimmt sind.

1998 haben 216 000 junge Menschen als Praktikanten in der Berufsausbildung an einer Ausbildung teilgenommen, und 179 500 junge Menschen haben die Sonderformen des Arbeitsvertrags in Anspruch genommen, die eine Kombination von Erwerbstätigkeit und Ausbildung bieten.

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3

Die berufliche Weiterbildung Erwachsener

Die berufliche Weiterbildung wendet sich an alle Personen, die bereits ins Erwerbsleben eingetreten sind bzw. ins Erwerbsleben eintreten. Sie soll:

  • ihnen die Anpassung an veränderte Arbeitsverfahren und -bedingungen erleichtern;
  • die Erhaltung und Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen sichern;
  • den sozialen und beruflichen Aufstieg fördern.

Staat, Regionen, Unternehmen und Sozialpartner tragen gleichermaßen zur Entwicklung der politischen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Erwachsener bei (Kapitel 3).

Für die verschiedenen Kategorien der Nutzer von Weiterbildungsmaßnahmen gelten jeweils spezifische Bestimmungen, die den Zugang zur Ausbildung regeln. Folgende Nutzerkategorien sind dabei zu unterscheiden:

  • Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft,
  • Bedienstete im öffentlichen Sektor,
  • nicht abhängig Beschäftigte,
  • Arbeitsuchende.

Zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung tragen der Staat, die Regionen, die Unternehmen und die Privathaushalte bei (Kapitel 4).

Eine Vielzahl von Ausbildungs-, Beratungs- und Informationsanbietern sorgt für die Information, Beratung und Ausbildung der verschiedenen Zielgruppen (Kapitel 5).

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3.1 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, im Laufe seines Berufslebens an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, unabhängig davon, in welchem Betrieb er tätig ist.

Zur Ausbildung freigestellt werden kann der einzelne

  • im Rahmen des betrieblichen Bildungsplans, der die Gesamtheit aller Weiterbildungsmaßnahmen in sich beschließt, die in Verantwortung des Arbeitgebers durchgeführt werden. Die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer einschlägigen Ausbildung wird als Teil der beruflichen Aufgaben betrachtet, und er erhält seinen Lohn weiterhin vom Betrieb;
  • im Rahmen des individuellen Rechts eines jeden Arbeitnehmers auf Beurlaubung, um während der Arbeitszeit eine Weiterbildung eigener Wahl zu absolvieren, d.h. auf Bildungsurlaub (congé individuel de formation, CIF) bzw. auf Beurlaubung zur Feststellung der Kompetenzen (congé de bilan de compétences).

Daneben wurde im Dezember 1993 eine neue Maßnahme eingeführt - "Guthaben für Berufsbildungszeiten" (le capital temps formation) -, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, auf eigene Initiative während der Arbeitszeit an Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des betrieblichen Ausbildungsplans teilzunehmen.

  • Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer weitere Ansprüche auf Beurlaubung, insbesondere zur Vorbereitung einer Prüfung, zu Weiterbildungszwecken oder zur Teilnahme an Sitzungen von Gremien der Arbeitnehmervertretung.
  • 1997

  • wurden im Rahmen betrieblicher Bildungspläne 3 579 000 Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Die durchschnittliche Teilnahmequote (im Schnitt 30 %) bleibt uneinheitlich und verändert sich mit der Unternehmensgröße und den Qualifikationen der Beschäftigten;
  • haben 27 700 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft (d.h. 0,2%) Bildungsurlaub genommen.

    1998

  • nahmen 52 780 Arbeitnehmer die Maßnahme "Guthaben für Berufsbildungszeiten" in Anspruch.

Das Staatssekretariat für Berufsbildung erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der insbesondere auf die Förderung eines individuellen Rechts auf lebensbegleitendes Lernen abhebt.

Feststellung der Kompetenzen

Mit dem Gesetz vom 31. Dezember 1991 wurde das Recht auf Beurlaubung zur Feststellung der Kompetenzen eingeführt.

Diese Maßnahme ermöglicht es den Beschäftigten, ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen zu analysieren, um ihre persönliche berufliche Entwicklung bzw. Weiterbildung zu planen. Anhand von Gesprächen und Beurteilungen - bei denen die besondere Situation des Einzelnen berücksichtigt wird - und gestützt auf Prüfungen, diagnostische Verfahren und persönliche Analysen wird mit Unterstützung durch einen oder mehrere Berater eine Evaluierung der Kompetenzen vorgenommen.

Eine Feststellung der Kompetenzen kann im Rahmen des betrieblichen Bildungsplans oder auch im Rahmen des Bildungsurlaubs durchgeführt werden. Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass der betreffende Arbeitnehmer einer Feststellung der Kompetenzen zustimmt; die einschlägigen Ergebnisse dürfen nur mit seinem Einverständnis an Dritte weitergeleitet werden. Auch jungen und erwachsenen Arbeitsuchenden bietet man die Möglichkeit, an einer Maßnahme zur Feststellung der Kompetenzen teilzunehmen.

1998 unterzogen sich 78 000 Personen einem Verfahren zur Feststellung der Kompetenzen, davon 30% Beschäftigte und 70% Arbeitsuchende.

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3.2 Bedienstete im öffentlichen Sektor

Bedienstete im öffentlichen Sektor haben die Möglichkeit, entweder im Rahmen des Bildungsplans ihrer Verwaltung bzw. Behörde oder im Rahmen der Bildungsurlaubsregelung an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

  • Der Bildungsplan beschließt die Gesamtheit aller Weiterbildungsmaßnahmen in sich, die die Verwaltung ihren Bediensteten anbietet. Dabei wird dem Bediensteten der Lehrgang als reguläre Diensttätigkeit angerechnet. Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein individuelles Recht, das es dem Bediensteten erlaubt, während der Arbeitszeit an einer Ausbildung eigener Wahl teilzunehmen. Der beurlaubte Bedienstete erhält eine Vergütung.

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3.3 Nicht abhängig Beschäftigte

Auch nicht abhängig Beschäftigte (Landwirte, Handwerker, Selbstständige, Kaufleute, Freiberufler) haben Zugang zur Weiterbildung. Seit 1992 sind sie verpflichtet, zur Finanzierung ihrer Ausbildung beizutragen, und zwar in Form einer Abgabe, die sie an eine vom Staat bevollmächtigte Ausbildungskasse abführen müssen.

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3.4 Arbeitsuchende

Jeder Arbeitsuchende kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vergütete Ausbildung absolvieren.

Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine Ausbildung zu erwerben:

  • im Rahmen besonderer Beschäftigungsverhältnisse, die für Personen bestimmt sind, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden,
  • im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen, die vom Zentralstaat oder von den Regionen finanziert werden.

Darüber hinaus wird eine Reihe von speziellen Maßnahmen angeboten, die sich ausschließlich an Arbeitsuchende wenden, die im Hinblick auf die Eingliederung besonders benachteiligt sind (zu dieser Gruppe zählen Langzeitarbeitslose, Empfänger des Mindestlohns zur beruflichen Eingliederung, über 50-Jährige sowie behinderte Arbeitnehmer). Es handelt sich dabei nicht immer um Qualifizierungsmaßnahmen, häufig steht die Unterstützung bei der Arbeitsuche im Vordergrund (Erstellung eines Curriculum Vitae, Ermutigung und Motivierung der Teilnehmer, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, usw.). Für die Organisation und Durchführung der einschlägigen Maßnahmen ist die staatliche Arbeitsverwaltung zuständig.

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Lehrer und Ausbilder in der beruflichen Bildung

Rechtsstellung und Profil der Lehrer in der beruflichen Bildung sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, an welcher Art von Bildungseinrichtung der einzelne Lehrer jeweils unterrichtet.

  • Lehrer an Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II, welche eine berufliche Erstausbildung vermitteln (1998 zählten mehr als 73 000 Lehrer an Berufsoberschulen, Fachoberschulen und landwirtschaftlichen Oberschulen zu dieser Gruppe), haben zumeist den Status von Beamten; Voraussetzung für eine solche Stellung ist das Bestehen einer Auswahlprüfung. Einige (4 700) sind als Aushilfslehrer tätig. Ausgebildet werden die Lehrer durch ein zweijähriges Aufbaustudium an einem Universitätsinstitut für den akademischen Mittelbau (IUFM). Die Zulassung zu einer solchen Lehrerausbildung erfolgt aufgrund der persönlichen Unterlagen des einzelnen Bewerbers, der zumindest eine "Licence" oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss (d.h. ein abgeschlossenes dreijähriges Studium) in dem Fach nachweisen muss, das er künftig unterrichten möchte. Das erste Ausbildungsjahr dient der Vorbereitung auf die unterschiedlichen Auswahlwettbewerbe zur Einstellung von Lehrern. Der Unterricht finden an den IUFM bzw. an den Universitäten statt. Daneben wird der Studierende im ersten Studienjahr an die pädagogische Praxis herangeführt. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Studierenden, die nach bestandener Auswahlprüfung nun den Status von Lehramtsanwärtern haben, eine allgemeine pädagogisch-didaktische Ausbildung und absolvieren ein betriebliches Praktikum sowie ein Schulpraktikum, in dessen Rahmen sie vier bis sechs Stunden pro Woche eigenverantwortlich eine Klasse unterrichten. Über die Zeit hinweg hat sich das Profil dieser Lehrer verändert: Früher handelte es sich um einschlägig qualifizierte Facharbeiter, die über umfassende Berufserfahrung verfügten. Seit zehn Jahren werden als Lehrer Inhaber eines Hochschulabschlusses eingestellt, die über weniger praktische Berufserfahrung in einem Betrieb verfügen.
  • Lehrer und Dozenten an Hochschuleinrichtungen, welche eine berufliche Erstausbildung (für Inhaber eines baccalauréat) vermitteln, weisen folgendes Profil auf: Universitätsdozenten in Festanstellung müssen zumindest einen Doktortitel (d.h. ein abgeschlossenes siebenjähriges Studium) vorweisen können. Die an den Fachschulen (für Handel, nichtärztliche medizinische Berufe, Gesundheitswesen usw.) tätigen Hochschullehrer haben eine besondere - privatrechtliche - Rechtsstellung. Sie müssen nicht zwangsläufig eine spezielle pädagogisch-didaktische Ausbildung nachweisen. Sehr häufig beschäftigen Einrichtungen dieser Art hochqualifizierte Berufsfachkräfte, die ein hochspezialisiertes Unterrichtsangebot gewährleisten.
  • Das Lehrpersonal an Lehrlingsausbildungszentren (CFA) - (1998 13 600 Personen) - besteht häufig aus ehemaligen Berufsfachkräften, die sich auf den Ausbildungsbereich spezialisiert haben, oder aus noch aktiven Berufsfachkräften, die zeitweilig als Ausbilder tätig sind. Sie sind zum Nachweis einer Ausbildung nicht verpflichtet, haben jedoch die Möglichkeit, an Ausbildungsprogrammen mit einer Dauer von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen teilzunehmen, die auf regionaler Ebene angeboten und von den Regionalräten finanziert werden. Die Lehrlingsbetreuer in den Betrieben erhalten zur Einstimmung auf ihre Funktion eine dreitägige Schulung.
  • Für Ausbilder in der Weiterbildung (1999 gab es rund 100 000 einschlägige Vollzeitstellen) gibt es keinerlei Ausbildungsbestimmung oder -verpflichtung, die den Zugang zu einschlägigen Funktionen regelt. Die Ausbilder in der Weiterbildung stellen eine sehr heterogene Gruppe dar; als Arbeitgeber kommen öffentliche, halböffentliche und private Trägern in Frage (vgl. Kapitel 5). Hauptamtlich tätige Ausbilder verfügen zumeist über einen Hochschulabschluss (267 Hochschuldiplome bzw. -abschlüsse sind auf den Bereich der Erwachsenenbildung spezialisiert). Bei denjenigen, die nebenberuflich oder aushilfsweise als Ausbilder tätig sind, handelt es sich jedoch oft auch um hochqualifizierte und berufserfahrene Praktiker einer bestimmten Fachrichtung (beispielsweise der Informatik, der Buchhaltung oder des Baugewerbes), die sich zusätzlich bestimmte pädagogische Grundlagen angeeignet haben.

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4

Finanzierung der beruflichen Weiterbildung

Für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung kommen in erster Linie der Zentralstaat, die Regionen und die Unternehmen auf. 1997 wurden für die berufliche Bildung und die Lehrlingsausbildung landesweit schätzungsweise insgesamt FRF 139,9 Milliarden (EUR 21,33 Milliarden) aufgewendet, was 1,72 % des BIP entspricht.

Die Zuständigkeiten des Zentralstaates und der Regionen sind gesetzlich geregelt.

  • Der Zentralstaat stellt Mittel für Maßnahmen zugunsten der am stärksten benachteiligten Gruppen, der Berufszweige und der Unternehmen bereit.
  • Die Regionen sind für die berufliche Weiterbildung insgesamt zuständig. Darüber hinaus fallen auch die beruflichen Weiterbildungsangebote für die 16- bis 25-Jährigen in ihren Zuständigkeitsbereich.
  • Die Finanzierung durch die Unternehmen fußt auf einer gesetzlichen Pflicht zur Beteiligung an der Ausbildungsfinanzierung.

Zwar tragen Staat, Regionen und Unternehmen gemäß der jeweiligen Zuständigkeiten zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung bei, daneben werden jedoch auch Möglichkeiten der Kofinanzierung gefördert.

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Zentralstaat

Der Zentralstaat stellt spezielle Haushaltsmittel bereit, die zur Finanzierung von Maßnahmen insbesondere zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung eingesetzt werden. Er finanziert:

  • Maßnahmen für Arbeitsuchende: Der Staat kommt für die gesamten bzw. einen Teil der Ausbildungskosten sowie die Vergütung auf, die die Lehrgangsteilnehmer erhalten;
  • Qualifizierungsmaßnahmen für besondere Zielgruppen: Behinderte, zugewanderte Arbeitnehmer, Strafgefangene, Analphabeten usw.

Darüber hinaus stellt er Mittel bereit für:

  • Ausbildungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen, beispielsweise für die neuen Bildungsgänge im Bereich der Ingenieurausbildung;
  • Informationsmaßnahmen zu Fragen der Berufsbildung;
  • finanzielle Zuweisungen an die Regionen;
  • Zuschüsse für die Erarbeitung und Umsetzung von betrieblichen bzw. branchenspezifischen Bildungsplänen.

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Regionen

Der einzelne Regionalrat kommt insbesondere für die Finanzierung der Maßnahmen auf, die sich an die 16- bis 25-Jährigen wenden. Darüber hinaus finanziert er Maßnahmen im Rahmen der von ihm festgelegten Prioritäten.

  • In Abstimmung mit dem Zentralstaat und den Sozialpartnern koordinieren die Regionalräte die Gesamtheit aller beruflichen Erstausbildungs- und Weiterbildungsangebote für 16- bis 25-Jährige in der betreffenden Region (dies erfolgt anhand eines regionalen Plans zur Förderung der beruflichen Bildung von Jugendlichen).
  • Darüber hinaus schließen die einzelnen Regionen mit dem Zentralstaat im Rahmen des laufenden Plans Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab, die so genannten contrats de plan État-région. In diesen Verträgen werden vorrangige Ziele bestimmt, angesichts derer der Staat und die betreffende Region bestimmte Maßnahmen kofinanzieren.

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Unternehmen

Dadurch, dass es sich jedes Jahr an der Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen bzw. von Maßnahmen zur Feststellung der Kompetenzen beteiligt, leistet jedes Unternehmen einen Beitrag zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.

  • Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtete, 1,5% ihrer jährlichen Lohn- und Gehaltssumme zur Finanzierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufzuwenden.
    In der Praxis stellen einige Unternehmen für einschlägige Zwecke einen wesentlich höheren Anteil ihrer Lohn- und Gehaltssumme bereit. 1997 beliefen sich diese Aufwendungen auf durchschnittlich 3,24 %.
  • Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, 0,15 % oder (wenn der Betrieb die Lehrlingsabgabe abführen muss) 0,25 % ihrer jährlichen Lohn- und Gehaltssumme für einschlägige Zwecke aufzuwenden.
  • Unternehmer und nicht abhängig Beschäftigte führen eine Anteil von 0,15 %, der anhand einer besonderen Bemessungsgrundlage berechnet wird, an eine vom Staat bevollmächtigte Ausbildungskasse ab.

In bestimmten Wirtschaftssektoren einigte man sich im Rahmen von Tarifverträgen auf eine Beteiligungsquote, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeteiligung liegt.

Über ihren Unternehmensausschuss finanzieren die Unternehmen (mit mehr als 50 Beschäftigten) zudem kulturelle und sportliche Aktivitäten sowie Maßnahmen zur beruflich-sozialen Aufstiegsförderung und zur Förderung der persönlichen Entwicklung des einzelnen.

Auch die Arbeitslosenversicherung für Arbeitsuchende und der für seine Bediensteten sorgende öffentliche Dienst leisten einen Beitrag zur Ausbildungsfinanzierung, ebenso wie die privaten Haushalte.

Insgesamt gesehen trugen der Staat und die Unternehmen 1997 nahezu im selben Maß zur Finanzierung der beruflichen Bildung und der Lehrlingsausbildung bei (39,1 % et 39,2 %).

Der Anteil der Regionen (9,5 %) hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, was auf die im Juli 1994 in Gang gebrachte schrittweise Dezentralisierung der Ausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 26 Jahren zurück zu führen ist.

Die Arbeitslosenversicherung und das Versorgungssystem des öffentlichen Dienstes tragen zu 10,1% und die privaten Haushalte zu 2 % zu den Gesamtausgaben für berufliche Bildung bei.

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5

Ausbildungsanbieter, Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen und Informationsanbieter

Im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind zwei Arten von Anbietern aktiv: Ausbildungseinrichtungen und Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen sowie Informationsanbieter.

1998 waren auf dem Ausbildungsmarkt, zu dem jeder freien Zugang hat, 40 400 Ausbildungseinrichtungen aktiv. Für 11 300 dieser Einrichtungen stellen Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen den Schwerpunkt der Arbeit dar. Die 6 500 wichtigsten Einrichtungen erwirtschaften auf diesem Markt 83 % des Gesamtumsatzes.

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Öffentliche und halböffentliche Ausbildungseinrichtungen

Diese Einrichtungen unterstehen dem Bildungsministerium oder anderen Ministerien. Zu nennen sind insbesondere:

  • der Staatliche Verband für berufliche Erwachsenenbildung (Association nationale pour la formation des adultes, AFPA), den das Ministerium für Beschäftigung und Solidarität bezuschusst;
  • die Ausbildungszentren und landwirtschaftlichen Förderzentren unter Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums;
  • die Kammern (die Landwirtschaftskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern).

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Private Einrichtungen

Anzuführen sind:

  • Die von berufsständischen oder berufsübergreifenden Arbeitgebervereinigungen geschaffenen Ausbildungsverbände (Association de formation, ASFO);
  • Einrichtungen ohne Gewinnzweck (gemäß dem Vereinsgesetz von 1901);
  • privatwirtschaftliche Einrichtungen mit Gewinnabsicht;
  • als Ausbilder agierende Einzelpersonen.

Die gesetzlichen Regelungen bieten den Unternehmen die Möglichkeit, die Ausbildung ihrer Mitarbeiter selbst zu organisieren und zu diesem Zweck eigene Ausbilder einzustellen.

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Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen

Die öoffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen müssen - insbesondere im Bereich der Methodik und im Hinblick auf die Grundlagen einer ordnungsgemäßen Täligkeit - eine Reihe von Anforderungen erfüllen. 1998 gab es fast 900 staatlich anerkannte Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen, und es wurden 78 000 Feststellungsverfahren durchgeführt.

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Anbieter von Informationen zu Fragen der beruflichen Bildung

Im Bereich der Berufsinformation und -beratung sind unterschiedliche Einrichtungen tätig. Anzuführen sind insbesondere:

  • auf nationaler Ebene:

  • das Zentrum für die Förderung der Information über die ständige Weiterbildung (centre pour le développement de l'information sur la formation permanente, Centre INFFO),
  • das staatliches Informationsamt über Bildungs- und Berufswege (office national d'information sur les enseignements et les professions, ONISEP);

    auf regionaler Ebene:

  • die Zentren für Weiterbildungsinformation (centres d'animation, de ressources et d'information sur la formation, CARIF),
  • die regionalen Stellen des staatlichen Informationsamtes über Bildungs- und Berufswege (DRONISEP)

    auf lokaler Ebene:

  • die für Schüler bestimmten Berufsinformations- und Beratungszentren (Centres d'information et d'orientation , CIO), die dem Bildungsministerium unterstehen,
  • örtlichen Arbeitsämter für Arbeitsuchende,
  • die örtlichen Vereine für die beruflich-soziale Eingliederung Jugendlicher (missions locales, ML) und die Anlaufstellen für die individuelle Information und Ausbildungsberatung (Permanences d'accueil, d'information et d'orientation, PAIO), beides Einrichtungen, die für junge Abgänger aus dem Schulsystem bestimmt sind,
  • die Informations- und Dokumentationszentren für Frauen und Familien,
  • die Kammern.

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Wichtige Einrichtungen

  • Ministère de l'Éducation nationale, de la Recherche et de la Technologie

    Direction de l'enseignement scolaire
    110, rue de Grenelle
    75007 Paris
    Tel. (33) 149 55 10 10
    http://www.education.gouv.fr

    Direction de l'enseignement supérieur
    61-65, rue Dutot
    75792 Paris cedex 15
    Tel. (33) 140 65 65 40

  • Ministère de l'Emploi et de la Solidarité
    DGEFP (Délégation générale à l'Emploi et à la Formation professionnelle)
    7, Square Max Hymans
    75741 Paris cedex 15
    Tel. (33) 144 38 38 38
    http://www.travail.gouv.fr

  • Institut national de la Statistique et des Études économiques
    18, boulevard Adolphe Pinard
    75675 Paris cedex 14
    Tel. (33) 141 17 50 50
    http://www.Insee.fr

  • Centre INFFO (Centre pour le développement de l'information sur la formation professionnelle)
    Tour Europe
    33, place des Corolles
    92049 Paris la Défense cedex
    Tel. (33) 141 25 22 22
    http://www.centre-inffo.fr

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BIBLIOGRAPHIE

Formation tout au long de la vie
Gauron, André
Conseil d'Analyse Economique, CAE
Paris: La Documentation Française / Direction des Journaux Officiels, 2000, 168 S. (Rapports du CAE ; 22)
ISBN 2-11-004518-3

Les métiers de la formation des adultes
Gérard, Françoise (Koordinator)
Centre pour le Développement de l'Information sur la Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 2000, 252 S. (technischer Leitfaden)
ISBN 2-911577-55-8

Les fiches pratiques de la formation continue 2000
Centre pour le Développement de l'Information sur la Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 2000, 1079 S. + Ordner zur Aktualisierung + CD-ROM
ISBN 2-911577-41-8

La formation professionnelle: diagnostics, défis et enjeux ; rapport
Péry, Nicole
Secrétariat d'Etat aux Droits des Femmes et à la Formation Professionnelle
Paris : Secrétariat d'Etat aux Droits des Femmes et à la Formation Professionnelle, 1999, 246 S.
Internet: http://www.centre-inffo.fr/livreblanc.html

France (S. 191 - 219)
Aventur, François
In: Formation professionnelle initiale et continue en Europe: visa pour l'avenir; une étude réalisée par le CEREQ à la demande du groupe Elf Aquitaine
Centre d'Etudes et de Recherches sur les Qualifications, CEREQ
Aventur, François et Möbus, Martine (Leitung)
Abteilung für Humanressourcen bei Elf Aquitaine
Vergne, Jean-Luc; Mathevet, Gérard; Debayle, Gérard (Koordination)
Mitglieder der Verbindungsstelle des europäischen Betriebsrates bei Elf Aquitaine (Beitrag)
Paris: Magnard Vuibert Multimédia, 550 S.
ISBN 2-8434-8039-6

Repères, références et statistiques sur les enseignements, la formation et la recherche - édition 1999
Ministère de l'Education Nationale de la Recherche et de la Technologie - Direction de la Programmation et du Développement, DPD
Paris: La Documentation Française, 1999, 312 S.
ISBN 2-11-090831-9

Le financement de la formation et de l'enseignement professionnels en France: portrait de financement
Michelet, Valérie
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, CEDEFOP
Centre pour le Développement de l'Information sur la Formation Permanente, Centre INFFO
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999, 80 S. (CEDEFOP Panorama)
ISBN 92-827-9364-8

Le système de formation professionnelle en France
Circé
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, CEDEFOP
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1999, 129 S.
ISBN 92-828-2434-9

Projet de loi de finances pour 2000: formation professionnelle
Ministère du Travail, de l'Emploi et de la Formation Professionnelle
Paris: Imprimerie nationale, 1999, 157 S.

L'apprentissage: développements récents
Annasse, Claudia; Héroult, Stéphane; Joulieu, Danièle; Merllié, Christine
Blum, Olivia (Mitarbeit)
Centre pour le Développement de l'Information sur la Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 1998, 193 S. (Synthèse documentaire)
ISBN 2-911577-29-9

L'enseignement technologique et professionnel
Bouyx, Benoît
Paris: Centre National de Documentation Pédagogique, CNDP, 1997, 112 S. (Systèmes éducatifs)
ISBN 2-11-003626-5 - ISBN 2-240-00420-7

Le bilan de compétences
Joras, Michel
Paris: PUF, 1995, 126 S. (Que sais-je?: Encyclopédie; 2979)
ISBN 2-13-047052-1

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