Das Berufsbildungssystem in
Frankreich   
Centre INFFO, Juni 2000
|
Das vorliegende Dokument wurde von Henriette Perker Anfang
2000 im Auftrag des Cedefop erstellt. Frau Perker ist beim Centre
INFFO für den Bereich "Europe-régions" (Europa der
Regionen) zuständig. 1999 erschien beim Cedefop in
französischer Sprache eine vom Circé-Planungsstab
erstellte, detaillierte Monographie über das
französische Berufsbildungssystem. Diese Monographie soll in
den kommenden Monaten auch in deutscher und englischer Sprache
erscheinen.
Projektkoordinatoren: Michael Adams
Reinhard Nöbauer
Juni 2000
Inhalt
Frankreich - Regionen und wichtigste
Städte
Frankreich - Schlüsselzahlen (März
2000)
1. Kurzdarstellung des französischen
Bildungssystems
2. Die berufliche Bildung Jugendlicher
3. Die berufliche Weiterbildung
Erwachsener
4. Finanzierung der beruflichen
Weiterbildung
5. Ausbildungsanbieter, Einrichtungen zur
Feststellung der Kompetenzen und Informationsanbieter
Wichtige Einrichtungen
Bibliographie
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Frankreich -
Schlüsselzahlen (März 2000)
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Einwohnerzahl (Stand: März 1999)
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60,1 Mio. |
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Erwerbsbevölkerung
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26 Mio. |
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BIP pro Kopf 1998
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EUR 22 188 |
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Wachstum des BIP 1999
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2,9% |
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Inflationsrate 1999
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0,4% |
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Haushaltsdefizit in % des BIP 1998
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2,7% |
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Gesamtarbeitslosenquote
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im März 2000
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10,2% |
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im März 1995
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11,6% |
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im März 1990
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9,2% |
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Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen (im März 2000):
|
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- unter 25-Jährige
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20,9% |
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- 25- bis 49-Jährige
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9,0% |
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Bildungsstand (Schulbildung): Anteil der Erwerbspersonen, die
einen
|
|
Bildungsabschluss des Sekundarbereichs II
vorweisen können (1999)
|
67% |
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1
Kurzdarstellung des
französischen Bildungssystems
Einleitung:
Das französische Bildungs- und Berufsbildungssystem soll
die Chancengleichheit aller Kinder und Erwachsenen sichern. Das
französische Bildungswesen ist staatlich, kostenlos und
größtenteils laizistisch, d.h. konfessionell nicht
gebunden. Private Bildungseinrichtungen erhalten im Rahmen eines
Assoziationsvertrags staatliche Zuschüsse und bilden im
Schnitt 20% der Schüler aus.
Seit Gründung der republikanischen Schule in den 80er
Jahren des 19. Jahrhunderts wird dem
Staatsbürgerkunde-Unterricht besondere Bedeutung
beigemessen.
Die Schulpflicht beginnt mit Vollendung des sechsten und endet
mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die meisten Kinder besuchen
jedoch bereits ab dem Alter von drei Jahren die Vorschule
(école maternelle).
In den letzten Jahren war eine Verlängerung der
Bildungszeiten festzustellen. 1998/1999 besuchten 14,5 Mio.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwei und 22 Jahren, d.h.
91% dieser Altersgruppe, eine Bildungseinrichtung zwischen
Vorschule und Universität.
Das staatliche Bildungssystem, das dem Ministerium für
das Staatliche Bildungswesen untersteht, umfasst drei Ebenen, die
in sich weiter untergliedert sind:
- Der Primarbereich umfasst die Vorschulerziehung (für die
Drei- bis Sechsjährigen) und den Primarschulunterricht
(für die Sechs- bis Elfjährigen) in Vorschulen und
Primarschulen.
- Der Sekundarbereich ist in zwei Stufen untergliedert:
- den für alle Schüler einheitlichen Sekundarbereich
I (für die 12- bis 15-Jährigen),
- den Sekundarbereich II, der einen allgemeinbildenden, einen
technisch-fachlichen und einen beruflichen Bildungszweig
umfasst.
Die Schüler müssen sich - in der Regel im Alter von
15 Jahren - für eine der folgenden Optionen entscheiden:
- einen allgemeinbildenden bzw. technisch-fachlichen
Bildungsgang im Sekundarbereich II, der an einer
allgemeinbildenden Oberschule bzw. einer Fachoberschule
(lycée général bzw. lycée technique)
angeboten wird und mit der Hochschulreife (dem
baccalauréat général bzw. dem
baccalauréat technologique) abgeschlossen wird. Diese
Abschlüsse entsprechen in etwa dem deutschen Abitur und sind
praktisch unverzichtbar, wenn man eine Hochschulausbildung
absolvieren möchte;
- einen zwei- oder dreijährigen beruflichen Bildungsgang
im Sekundarbereich II, der zu einem beruflichen Abschlusszeugnis
führt, das am Arbeitsmarkt anerkannt ist, d.h. zu einem
Berufsbefähigungszeugnis (certificat d'aptitude
professionelle, CAP), einem Berufsbildungszeugnis (brevet
d'études professionnelles, BEP) oder einem
berufsorientierten Abitur (baccalauréat professionnel).
Ein beruflicher Bildungsgang bereitet auf den direkten
Übergang ins Erwerbsleben vor. Die genannten beruflichen
Abschlüsse können entweder durch schulische Ausbildung
an einer Berufsoberschule (lycée professionnel) oder im
Wege der Lehrlingsausbildung (vgl. unten, Kapitel 2) erworben
werden.
Die Berufsbildung, in Frankreich über lange Zeit hinweg
als minderwertige Alternative zum allgemeinbildenden Zweig
angesehen, den man als 'Königsweg' betrachtete, erfuhr seit
den 80er Jahren eine Aufwertung. Die Abschlüsse des
technisch-fachlichen und des berufsbildenden Schulwesens wurden
mit dem Ziel reorganisiert, die Ausbildungsinhalte an die
technischen Veränderungen anzupassen. Die an den
Berufsoberschulen angebotenen Bildungsgänge beinhalten
Betriebspraktika, und alternierende Ausbildungsformen haben auf
allen Bildungsstufen (auch im Hochschulbereich) erheblich an
Bedeutung gewonnen. Die Unternehmen fordern eine umfassendere
Einbindung in den Ausbildungsprozess sowie ein höheres
Maß an Verantwortung für die Ausbildung.
- Eine Hochschulausbildung vermitteln die Universitäten,
aber auch die Oberschulen (im Rahmen der Vorbereitungsklassen
für die "Grandes Ecoles'" und der Fachklassen zum Erwerb des
höheren Technikerbriefs - BTS), die "Grandes Ecoles" sowie
eine Reihe von Fachschulen. Während die Universitäten
grundsätzlich allen Inhabern des baccalauréat offen
stehen, wird in den übrigen Zweigen des Hochschulwesens eine
Auswahl der Bewerber vorgenommen. 1998/1999 lag die Zahl der
Studierenden bei 2,1 Mio., 1980 hatte sie noch bei 1,2 Mio.
gelegen.
Seit rund zehn Jahren baut man im Hochschulbereich die
technisch-fachlichen und die berufsbezogenen Studiengänge
kontinuierlich aus, was dazu führte, dass die Zahl der
für berufsfachlich ausgerichtete Studiengänge
eingeschriebenen Studenten stark angestiegen ist (ihr Anteil lag
1996 bei 45%).
Außerdem können alle berufsqualifizierenden
Hochschulabschlüsse seit 1993 auch im Wege der
Lehrlingsausbildung erworben werden.
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2
Die berufliche Bildung
Jugendlicher
Sozialpartner und Staat haben in den 80er Jahren alternierende
Ausbildungsmaßnahmen entwickelt. Ziel war die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Diese Maßnahmen
ergänzten die bestehenden schulischen
Berufsbildungsgänge und die Lehrlingsausbildung.
Zudem wurde die Rolle der Regionen gestärkt und die
Lehrlingsausbildung neu geordnet.
Das für Jugendliche bestimmte berufliche Bildungsangebot
wird in drei Formen bereitgestellt:
- 2.1 in Form der beruflichen Erstausbildung, einer schulischen
Vollzeitausbildung, die in zwei Bildungszweigen (dem beruflichen
und dem technisch-fachlichen Schulwesen) vermittelt wird, die
bereits im vorigen Abschnitt vorgestellt wurden;
- 2.2 in Form der Lehrlingsausbildung, einer alternierenden
Ausbildung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, die für
16- bis 25-Jährige bestimmt ist. Vermittelt wird die
Ausbildung zum einen von dem betreffenden Unternehmen und zum
anderen von einem Lehrlingsausbildungszentrum (centre de
formation des apprentis, CFA). Die Lehrlingsausbildung gilt
als eine Form der Erstausbildung: Erworben werden kann auf diesem
Weg jeder berufsqualifizierende Abschluss. Dennoch bereiteten
1999 71% der Lehrlinge einen Fachkraftabschluss der niedrigsten
Stufe vor, d.h. ein Berufsbefähigungszeugnis (CAP) oder ein
Berufsbildungszeugnis (BEP).
Der Arbeitgeber ist für die praktische Ausbildung des
Lehrlings zuständig. Er benennt zu diesem Zweck einen
Lehrlingsausbilder, d.h. einen qualifizierten Mitarbeiter des
Betriebs, der dem Lehrling Aufgaben oder Arbeitsposten zuweist,
welche die Wahrnehmung oder Arbeiten ermöglichen, die dem
jährlichen Ausbildungsfortschritt entsprechen, der in einer
Übereinkunft mit dem Lehrlingsausbildungszentrum (CFA)
festgelegt wurde. Die Ausbildung wird durch einen anerkannten
berufsqualifizierenden Abschluss bescheinigt.
Für die Finanzierung der Lehrlingsausbildung sind die
Gesamtheit der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft (freie und
landwirtschaftliche Berufe ausgenommen), der Staat sowie die
Regionalräte zuständig. Das Unternehmen erhält
für die Dauer der Lehrlingsausbildung eine finanzielle
Beihilfe. Der junge Auszubildende bezieht eine Vergütung,
die jeweils einem bestimmten Prozentsatz des manteltariflich
gesicherten dynamisierten Mindestlohns (SMIC) entspricht (der in
Frankreich derzeit bei 6881 FF, d.h. 1049 Euro liegt):
Abhängig vom Alter des Lehrlings und der bisherigen Dauer
des Lehrvertrags werden 30% bis 80% dieses Mindestlohns
gezahlt.
1998 besuchten insgesamt 708 400 Jugendliche das
berufsbildende und 427 250 das technisch-fachliche
Sekundarschulwesen, 15 000 Jugendliche absolvierten eine
einschlägige Ausbildung im landwirtschaftlichen Schulwesen,
und 320 000 junge Auszubildende befanden sich in einem
Lehrlingsausbildungsverhältnis.
- 2.3 Für Arbeitsuchende im Alter von 16 bis 25 Jahren,
die das Schulsystem verlassen haben, ohne eine berufliche
Qualifikation zu erwerben, werden spezielle,
behördlicherseits finanzierte Maßnahmen angeboten
(geförderte Verträge, Praktika), die darauf abzielen,
eine erste Qualifikation zu vermitteln und die berufliche
Eingliederung zu erleichtern.
Diese Maßnahmen sind - als Teil des Systems der
beruflichen Weiterbildung - in erster Linie für gering
Qualifizierte bestimmt und ermöglichen diesen eine
Qualifizierung im zweiten Anlauf:
- die Jugendlichen können entweder in der Rechtsstellung
von Praktikanten in der Berufsausbildung eine Ausbildung
absolvieren, wofür sie eine Beihilfe beziehen;
- oder sie nehmen die speziell für Jugendliche und junge
Erwachsene bestimmten Sonderformen des Arbeitsvertrages in
Anspruch. In diesem Fall haben sie die Rechtsstellung von
Beschäftigten und erhalten eine Vergütung, die einem
bestimmten Prozentsatz des Mindestlohns entspricht, der sich nach
dem Lebensalter und der bisherigen Dauer ihres Vertrags
richtet.
Neben dem Lehrvertrag werden speziell für 16- bis
25-Jährige drei Vertragsformen angeboten, die eine
Kombination von Arbeit und Ausbildung bieten: der
Qualifizierungsvertrag (contrat de qualification), der
Ausbildungsvertrag zur beruflichen Orientierung (contrat
d'orientation) und der Ausbildungsanpassungsvertrag
(contrat d'adaptation). Eine Berufsausbildung ist
obligatorischer Bestandteil dieser Verträge. Die Bezüge
der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die einen dieser
Verträge abgeschlossen haben, entsprechen einem bestimmten
Prozentsatz des gesetzlich geregelten Mindestlohns.
Daneben wurden weitere Typen von Verträgen geschaffen, in
deren Rahmen jedoch nicht zwingend eine Ausbildung vermittelt
wird: neue Angebote zur Beschäftigungsförderung
speziell für Jugendliche, die Verträge im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (contrats
emploi-solidarité), die Verträge zur
Beschäftigungssicherung (contrats emploi
consolidé) und die Verträge über die
Beschäftigungsaufnahme (contrats initiative-emploi),
die für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen
bestimmt sind.
1998 haben 216 000 junge Menschen als Praktikanten in
der Berufsausbildung an einer Ausbildung teilgenommen, und 179
500 junge Menschen haben die Sonderformen des Arbeitsvertrags in
Anspruch genommen, die eine Kombination von Erwerbstätigkeit
und Ausbildung bieten.
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3
Die berufliche Weiterbildung
Erwachsener
Die berufliche Weiterbildung wendet sich an alle Personen, die
bereits ins Erwerbsleben eingetreten sind bzw. ins Erwerbsleben
eintreten. Sie soll:
- ihnen die Anpassung an veränderte Arbeitsverfahren und
-bedingungen erleichtern;
- die Erhaltung und Verbesserung ihrer beruflichen
Qualifikationen sichern;
- den sozialen und beruflichen Aufstieg fördern.
Staat, Regionen, Unternehmen und Sozialpartner tragen
gleichermaßen zur Entwicklung der politischen
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Erwachsener bei
(Kapitel 3).
Für die verschiedenen Kategorien der Nutzer von
Weiterbildungsmaßnahmen gelten jeweils spezifische
Bestimmungen, die den Zugang zur Ausbildung regeln. Folgende
Nutzerkategorien sind dabei zu unterscheiden:
- Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft,
- Bedienstete im öffentlichen Sektor,
- nicht abhängig Beschäftigte,
- Arbeitsuchende.
Zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung tragen der
Staat, die Regionen, die Unternehmen und die Privathaushalte bei
(Kapitel 4).
Eine Vielzahl von Ausbildungs-, Beratungs- und
Informationsanbietern sorgt für die Information, Beratung
und Ausbildung der verschiedenen Zielgruppen (Kapitel 5).
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3.1 Arbeitnehmer in der
Privatwirtschaft
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, im Laufe seines Berufslebens
an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilzunehmen,
unabhängig davon, in welchem Betrieb er tätig ist.
Zur Ausbildung freigestellt werden kann der einzelne
- im Rahmen des betrieblichen Bildungsplans, der die
Gesamtheit aller Weiterbildungsmaßnahmen in sich
beschließt, die in Verantwortung des Arbeitgebers
durchgeführt werden. Die Teilnahme des Arbeitnehmers an
einer einschlägigen Ausbildung wird als Teil der beruflichen
Aufgaben betrachtet, und er erhält seinen Lohn weiterhin vom
Betrieb;
- im Rahmen des individuellen Rechts eines jeden
Arbeitnehmers auf Beurlaubung, um während der Arbeitszeit
eine Weiterbildung eigener Wahl zu absolvieren, d.h. auf
Bildungsurlaub (congé individuel de formation, CIF) bzw.
auf Beurlaubung zur Feststellung der Kompetenzen (congé de
bilan de compétences).
Daneben wurde im Dezember 1993 eine neue Maßnahme
eingeführt - "Guthaben für Berufsbildungszeiten"
(le capital temps formation) -, die es den Arbeitnehmern
ermöglicht, auf eigene Initiative während der
Arbeitszeit an Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des
betrieblichen Ausbildungsplans teilzunehmen.
- Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer weitere
Ansprüche auf Beurlaubung, insbesondere zur Vorbereitung
einer Prüfung, zu Weiterbildungszwecken oder zur Teilnahme
an Sitzungen von Gremien der Arbeitnehmervertretung.
-
1997
- wurden im Rahmen betrieblicher Bildungspläne 3 579 000
Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Die durchschnittliche
Teilnahmequote (im Schnitt 30 %) bleibt uneinheitlich und
verändert sich mit der Unternehmensgröße und den
Qualifikationen der Beschäftigten;
- haben 27 700 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft (d.h. 0,2%)
Bildungsurlaub genommen.
1998
- nahmen 52 780 Arbeitnehmer die Maßnahme "Guthaben
für Berufsbildungszeiten" in Anspruch.
Das Staatssekretariat für Berufsbildung erarbeitet
derzeit einen Gesetzentwurf, der insbesondere auf die
Förderung eines individuellen Rechts auf lebensbegleitendes
Lernen abhebt.
|
Feststellung der Kompetenzen
Mit dem Gesetz vom 31. Dezember 1991 wurde das Recht auf
Beurlaubung zur Feststellung der Kompetenzen eingeführt.
Diese Maßnahme ermöglicht es den
Beschäftigten, ihre persönlichen und beruflichen
Kompetenzen zu analysieren, um ihre persönliche berufliche
Entwicklung bzw. Weiterbildung zu planen. Anhand von
Gesprächen und Beurteilungen - bei denen die besondere
Situation des Einzelnen berücksichtigt wird - und
gestützt auf Prüfungen, diagnostische Verfahren und
persönliche Analysen wird mit Unterstützung durch einen
oder mehrere Berater eine Evaluierung der Kompetenzen
vorgenommen.
Eine Feststellung der Kompetenzen kann im Rahmen des
betrieblichen Bildungsplans oder auch im Rahmen des
Bildungsurlaubs durchgeführt werden. Unabdingbare
Voraussetzung ist jedoch, dass der betreffende Arbeitnehmer einer
Feststellung der Kompetenzen zustimmt; die einschlägigen
Ergebnisse dürfen nur mit seinem Einverständnis an
Dritte weitergeleitet werden. Auch jungen und erwachsenen
Arbeitsuchenden bietet man die Möglichkeit, an einer
Maßnahme zur Feststellung der Kompetenzen teilzunehmen.
1998 unterzogen sich 78 000 Personen einem Verfahren zur
Feststellung der Kompetenzen, davon 30% Beschäftigte und 70%
Arbeitsuchende.
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3.2 Bedienstete im
öffentlichen Sektor
Bedienstete im öffentlichen Sektor haben die
Möglichkeit, entweder im Rahmen des Bildungsplans ihrer
Verwaltung bzw. Behörde oder im Rahmen der
Bildungsurlaubsregelung an Weiterbildungsmaßnahmen
teilzunehmen.
- Der Bildungsplan beschließt die Gesamtheit aller
Weiterbildungsmaßnahmen in sich, die die Verwaltung ihren
Bediensteten anbietet. Dabei wird dem Bediensteten der Lehrgang
als reguläre Diensttätigkeit angerechnet. Es besteht
Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein individuelles Recht, das
es dem Bediensteten erlaubt, während der Arbeitszeit an
einer Ausbildung eigener Wahl teilzunehmen. Der beurlaubte
Bedienstete erhält eine Vergütung.
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3.3 Nicht abhängig
Beschäftigte
Auch nicht abhängig Beschäftigte (Landwirte,
Handwerker, Selbstständige, Kaufleute, Freiberufler) haben
Zugang zur Weiterbildung. Seit 1992 sind sie verpflichtet, zur
Finanzierung ihrer Ausbildung beizutragen, und zwar in Form einer
Abgabe, die sie an eine vom Staat bevollmächtigte
Ausbildungskasse abführen müssen.
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3.4
Arbeitsuchende
Jeder Arbeitsuchende kann unter bestimmten Voraussetzungen
eine vergütete Ausbildung absolvieren.
Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine
Ausbildung zu erwerben:
- im Rahmen besonderer Beschäftigungsverhältnisse,
die für Personen bestimmt sind, die Schwierigkeiten haben,
einen Arbeitsplatz zu finden,
- im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen, die vom
Zentralstaat oder von den Regionen finanziert werden.
Darüber hinaus wird eine Reihe von speziellen
Maßnahmen angeboten, die sich ausschließlich an
Arbeitsuchende wenden, die im Hinblick auf die Eingliederung
besonders benachteiligt sind (zu dieser Gruppe zählen
Langzeitarbeitslose, Empfänger des Mindestlohns zur
beruflichen Eingliederung, über 50-Jährige sowie
behinderte Arbeitnehmer). Es handelt sich dabei nicht immer um
Qualifizierungsmaßnahmen, häufig steht die
Unterstützung bei der Arbeitsuche im Vordergrund (Erstellung
eines Curriculum Vitae, Ermutigung und Motivierung der
Teilnehmer, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, usw.).
Für die Organisation und Durchführung der
einschlägigen Maßnahmen ist die staatliche
Arbeitsverwaltung zuständig.
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Lehrer und Ausbilder in der
beruflichen Bildung
Rechtsstellung und Profil der Lehrer in der beruflichen
Bildung sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, an
welcher Art von Bildungseinrichtung der einzelne Lehrer jeweils
unterrichtet.
- Lehrer an Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II,
welche eine berufliche Erstausbildung vermitteln (1998
zählten mehr als 73 000 Lehrer an Berufsoberschulen,
Fachoberschulen und landwirtschaftlichen Oberschulen zu dieser
Gruppe), haben zumeist den Status von Beamten; Voraussetzung
für eine solche Stellung ist das Bestehen einer
Auswahlprüfung. Einige (4 700) sind als Aushilfslehrer
tätig. Ausgebildet werden die Lehrer durch ein
zweijähriges Aufbaustudium an einem
Universitätsinstitut für den akademischen Mittelbau
(IUFM). Die Zulassung zu einer solchen Lehrerausbildung erfolgt
aufgrund der persönlichen Unterlagen des einzelnen
Bewerbers, der zumindest eine "Licence" oder einen gleichwertigen
Bildungsabschluss (d.h. ein abgeschlossenes dreijähriges
Studium) in dem Fach nachweisen muss, das er künftig
unterrichten möchte. Das erste Ausbildungsjahr dient der
Vorbereitung auf die unterschiedlichen Auswahlwettbewerbe zur
Einstellung von Lehrern. Der Unterricht finden an den IUFM bzw.
an den Universitäten statt. Daneben wird der Studierende im
ersten Studienjahr an die pädagogische Praxis
herangeführt. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die
Studierenden, die nach bestandener Auswahlprüfung nun den
Status von Lehramtsanwärtern haben, eine allgemeine
pädagogisch-didaktische Ausbildung und absolvieren ein
betriebliches Praktikum sowie ein Schulpraktikum, in dessen
Rahmen sie vier bis sechs Stunden pro Woche eigenverantwortlich
eine Klasse unterrichten. Über die Zeit hinweg hat sich das
Profil dieser Lehrer verändert: Früher handelte es sich
um einschlägig qualifizierte Facharbeiter, die über
umfassende Berufserfahrung verfügten. Seit zehn Jahren
werden als Lehrer Inhaber eines Hochschulabschlusses eingestellt,
die über weniger praktische Berufserfahrung in einem Betrieb
verfügen.
- Lehrer und Dozenten an Hochschuleinrichtungen, welche eine
berufliche Erstausbildung (für Inhaber eines
baccalauréat) vermitteln, weisen folgendes Profil
auf: Universitätsdozenten in Festanstellung müssen
zumindest einen Doktortitel (d.h. ein abgeschlossenes
siebenjähriges Studium) vorweisen können. Die an den
Fachschulen (für Handel, nichtärztliche medizinische
Berufe, Gesundheitswesen usw.) tätigen Hochschullehrer haben
eine besondere - privatrechtliche - Rechtsstellung. Sie
müssen nicht zwangsläufig eine spezielle
pädagogisch-didaktische Ausbildung nachweisen. Sehr
häufig beschäftigen Einrichtungen dieser Art
hochqualifizierte Berufsfachkräfte, die ein
hochspezialisiertes Unterrichtsangebot gewährleisten.
- Das Lehrpersonal an Lehrlingsausbildungszentren (CFA)
- (1998 13 600 Personen) - besteht häufig aus ehemaligen
Berufsfachkräften, die sich auf den Ausbildungsbereich
spezialisiert haben, oder aus noch aktiven
Berufsfachkräften, die zeitweilig als Ausbilder tätig
sind. Sie sind zum Nachweis einer Ausbildung nicht verpflichtet,
haben jedoch die Möglichkeit, an Ausbildungsprogrammen mit
einer Dauer von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen
teilzunehmen, die auf regionaler Ebene angeboten und von den
Regionalräten finanziert werden. Die Lehrlingsbetreuer in
den Betrieben erhalten zur Einstimmung auf ihre Funktion eine
dreitägige Schulung.
- Für Ausbilder in der Weiterbildung (1999 gab es
rund 100 000 einschlägige Vollzeitstellen) gibt es keinerlei
Ausbildungsbestimmung oder -verpflichtung, die den Zugang zu
einschlägigen Funktionen regelt. Die Ausbilder in der
Weiterbildung stellen eine sehr heterogene Gruppe dar; als
Arbeitgeber kommen öffentliche, halböffentliche und
private Trägern in Frage (vgl. Kapitel 5). Hauptamtlich
tätige Ausbilder verfügen zumeist über einen
Hochschulabschluss (267 Hochschuldiplome bzw. -abschlüsse
sind auf den Bereich der Erwachsenenbildung spezialisiert). Bei
denjenigen, die nebenberuflich oder aushilfsweise als Ausbilder
tätig sind, handelt es sich jedoch oft auch um
hochqualifizierte und berufserfahrene Praktiker einer bestimmten
Fachrichtung (beispielsweise der Informatik, der Buchhaltung oder
des Baugewerbes), die sich zusätzlich bestimmte
pädagogische Grundlagen angeeignet haben.
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4
Finanzierung der beruflichen
Weiterbildung
Für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung kommen
in erster Linie der Zentralstaat, die Regionen und die
Unternehmen auf. 1997 wurden für die berufliche Bildung und
die Lehrlingsausbildung landesweit schätzungsweise insgesamt
FRF 139,9 Milliarden (EUR 21,33 Milliarden) aufgewendet, was 1,72
% des BIP entspricht.
Die Zuständigkeiten des Zentralstaates und der Regionen
sind gesetzlich geregelt.
- Der Zentralstaat stellt Mittel für Maßnahmen
zugunsten der am stärksten benachteiligten Gruppen, der
Berufszweige und der Unternehmen bereit.
- Die Regionen sind für die berufliche Weiterbildung
insgesamt zuständig. Darüber hinaus fallen auch die
beruflichen Weiterbildungsangebote für die 16- bis
25-Jährigen in ihren Zuständigkeitsbereich.
- Die Finanzierung durch die Unternehmen fußt auf einer
gesetzlichen Pflicht zur Beteiligung an der
Ausbildungsfinanzierung.
Zwar tragen Staat, Regionen und Unternehmen gemäß
der jeweiligen Zuständigkeiten zur Finanzierung der
beruflichen Weiterbildung bei, daneben werden jedoch auch
Möglichkeiten der Kofinanzierung gefördert.
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Zentralstaat
Der Zentralstaat stellt spezielle Haushaltsmittel bereit, die
zur Finanzierung von Maßnahmen insbesondere zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung
eingesetzt werden. Er finanziert:
- Maßnahmen für Arbeitsuchende: Der Staat kommt
für die gesamten bzw. einen Teil der Ausbildungskosten sowie
die Vergütung auf, die die Lehrgangsteilnehmer
erhalten;
- Qualifizierungsmaßnahmen für besondere
Zielgruppen: Behinderte, zugewanderte Arbeitnehmer,
Strafgefangene, Analphabeten usw.
Darüber hinaus stellt er Mittel bereit für:
- Ausbildungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen,
beispielsweise für die neuen Bildungsgänge im Bereich
der Ingenieurausbildung;
- Informationsmaßnahmen zu Fragen der Berufsbildung;
- finanzielle Zuweisungen an die Regionen;
- Zuschüsse für die Erarbeitung und Umsetzung von
betrieblichen bzw. branchenspezifischen Bildungsplänen.
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Regionen
Der einzelne Regionalrat kommt insbesondere für die
Finanzierung der Maßnahmen auf, die sich an die 16- bis
25-Jährigen wenden. Darüber hinaus finanziert er
Maßnahmen im Rahmen der von ihm festgelegten
Prioritäten.
- In Abstimmung mit dem Zentralstaat und den Sozialpartnern
koordinieren die Regionalräte die Gesamtheit aller
beruflichen Erstausbildungs- und Weiterbildungsangebote für
16- bis 25-Jährige in der betreffenden Region (dies erfolgt
anhand eines regionalen Plans zur Förderung der beruflichen
Bildung von Jugendlichen).
- Darüber hinaus schließen die einzelnen Regionen
mit dem Zentralstaat im Rahmen des laufenden Plans Verträge
mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab, die so genannten
contrats de plan État-région. In diesen
Verträgen werden vorrangige Ziele bestimmt, angesichts derer
der Staat und die betreffende Region bestimmte Maßnahmen
kofinanzieren.
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Unternehmen
Dadurch, dass es sich jedes Jahr an der Finanzierung von
Ausbildungsmaßnahmen bzw. von Maßnahmen zur
Feststellung der Kompetenzen beteiligt, leistet jedes Unternehmen
einen Beitrag zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung.
- Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind
gesetzlich verpflichtete, 1,5% ihrer jährlichen Lohn- und
Gehaltssumme zur Finanzierung der beruflichen Aus- und
Weiterbildung aufzuwenden.
In der Praxis stellen einige Unternehmen für
einschlägige Zwecke einen wesentlich höheren Anteil
ihrer Lohn- und Gehaltssumme bereit. 1997 beliefen sich diese
Aufwendungen auf durchschnittlich 3,24 %.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind
gesetzlich verpflichtet, 0,15 % oder (wenn der Betrieb die
Lehrlingsabgabe abführen muss) 0,25 % ihrer jährlichen
Lohn- und Gehaltssumme für einschlägige Zwecke
aufzuwenden.
- Unternehmer und nicht abhängig Beschäftigte
führen eine Anteil von 0,15 %, der anhand einer besonderen
Bemessungsgrundlage berechnet wird, an eine vom Staat
bevollmächtigte Ausbildungskasse ab.
In bestimmten Wirtschaftssektoren einigte man sich im Rahmen
von Tarifverträgen auf eine Beteiligungsquote, die über
der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeteiligung liegt.
Über ihren Unternehmensausschuss finanzieren die
Unternehmen (mit mehr als 50 Beschäftigten) zudem kulturelle
und sportliche Aktivitäten sowie Maßnahmen zur
beruflich-sozialen Aufstiegsförderung und zur Förderung
der persönlichen Entwicklung des einzelnen.
Auch die Arbeitslosenversicherung für Arbeitsuchende und
der für seine Bediensteten sorgende öffentliche Dienst
leisten einen Beitrag zur Ausbildungsfinanzierung, ebenso wie die
privaten Haushalte.
Insgesamt gesehen trugen der Staat und die Unternehmen 1997
nahezu im selben Maß zur Finanzierung der beruflichen
Bildung und der Lehrlingsausbildung bei (39,1 % et 39,2 %).
Der Anteil der Regionen (9,5 %) hat in den letzten Jahren
erheblich zugenommen, was auf die im Juli 1994 in Gang gebrachte
schrittweise Dezentralisierung der Ausbildung Jugendlicher und
junger Erwachsener unter 26 Jahren zurück zu führen
ist.
Die Arbeitslosenversicherung und das Versorgungssystem des
öffentlichen Dienstes tragen zu 10,1% und die privaten
Haushalte zu 2 % zu den Gesamtausgaben für berufliche
Bildung bei.
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5
Ausbildungsanbieter,
Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen und
Informationsanbieter
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind zwei Arten von
Anbietern aktiv: Ausbildungseinrichtungen und Einrichtungen zur
Feststellung der Kompetenzen sowie Informationsanbieter.
1998 waren auf dem Ausbildungsmarkt, zu dem jeder freien
Zugang hat, 40 400 Ausbildungseinrichtungen aktiv. Für 11
300 dieser Einrichtungen stellen Bildungs- und
Berufsbildungsmaßnahmen den Schwerpunkt der Arbeit dar. Die
6 500 wichtigsten Einrichtungen erwirtschaften auf diesem Markt
83 % des Gesamtumsatzes.
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Öffentliche und halböffentliche
Ausbildungseinrichtungen
Diese Einrichtungen unterstehen dem Bildungsministerium oder
anderen Ministerien. Zu nennen sind insbesondere:
- der Staatliche Verband für berufliche Erwachsenenbildung
(Association nationale pour la formation des adultes, AFPA), den
das Ministerium für Beschäftigung und Solidarität
bezuschusst;
- die Ausbildungszentren und landwirtschaftlichen
Förderzentren unter Aufsicht des
Landwirtschaftsministeriums;
- die Kammern (die Landwirtschaftskammern, die Industrie- und
Handelskammern und die Handwerkskammern).
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Private Einrichtungen
Anzuführen sind:
- Die von berufsständischen oder berufsübergreifenden
Arbeitgebervereinigungen geschaffenen Ausbildungsverbände
(Association de formation, ASFO);
- Einrichtungen ohne Gewinnzweck (gemäß dem
Vereinsgesetz von 1901);
- privatwirtschaftliche Einrichtungen mit Gewinnabsicht;
- als Ausbilder agierende Einzelpersonen.
Die gesetzlichen Regelungen bieten den Unternehmen die
Möglichkeit, die Ausbildung ihrer Mitarbeiter selbst zu
organisieren und zu diesem Zweck eigene Ausbilder
einzustellen.
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Einrichtungen zur Feststellung der
Kompetenzen
Die öoffentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen
Einrichtungen zur Feststellung der Kompetenzen müssen -
insbesondere im Bereich der Methodik und im Hinblick auf die
Grundlagen einer ordnungsgemäßen Täligkeit - eine
Reihe von Anforderungen erfüllen. 1998 gab es fast 900
staatlich anerkannte Einrichtungen zur Feststellung der
Kompetenzen, und es wurden 78 000 Feststellungsverfahren
durchgeführt.
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Anbieter
von Informationen zu Fragen der beruflichen Bildung
Im Bereich der Berufsinformation und -beratung sind
unterschiedliche Einrichtungen tätig. Anzuführen sind
insbesondere:
-
auf nationaler Ebene:
- das Zentrum für die Förderung der Information
über die ständige Weiterbildung (centre pour le
développement de l'information sur la formation
permanente, Centre INFFO),
- das staatliches Informationsamt über Bildungs- und
Berufswege (office national d'information sur les
enseignements et les professions, ONISEP);
auf regionaler Ebene:
- die Zentren für Weiterbildungsinformation (centres
d'animation, de ressources et d'information sur la
formation, CARIF),
- die regionalen Stellen des staatlichen Informationsamtes
über Bildungs- und Berufswege (DRONISEP)
auf lokaler Ebene:
- die für Schüler bestimmten Berufsinformations- und
Beratungszentren (Centres d'information et d'orientation
, CIO), die dem Bildungsministerium unterstehen,
- örtlichen Arbeitsämter für
Arbeitsuchende,
- die örtlichen Vereine für die beruflich-soziale
Eingliederung Jugendlicher (missions locales, ML) und
die Anlaufstellen für die individuelle Information und
Ausbildungsberatung (Permanences d'accueil, d'information et
d'orientation, PAIO), beides Einrichtungen, die für
junge Abgänger aus dem Schulsystem bestimmt sind,
- die Informations- und Dokumentationszentren für Frauen
und Familien,
- die Kammern.
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Wichtige Einrichtungen
-
Ministère de l'Éducation nationale, de la
Recherche et de la Technologie
Direction de l'enseignement scolaire
110, rue de Grenelle
75007 Paris
Tel. (33) 149 55 10 10
http://www.education.gouv.fr
Direction de l'enseignement supérieur
61-65, rue Dutot
75792 Paris cedex 15
Tel. (33) 140 65 65 40
-
Ministère de l'Emploi et de la Solidarité
DGEFP (Délégation générale à
l'Emploi et à la Formation professionnelle)
7, Square Max Hymans
75741 Paris cedex 15
Tel. (33) 144 38 38 38
http://www.travail.gouv.fr
-
Institut national de la Statistique et des Études
économiques
18, boulevard Adolphe Pinard
75675 Paris cedex 14
Tel. (33) 141 17 50 50
http://www.Insee.fr
-
Centre INFFO (Centre pour le développement de
l'information sur la formation professionnelle)
Tour Europe
33, place des Corolles
92049 Paris la Défense cedex
Tel. (33) 141 25 22 22
http://www.centre-inffo.fr
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BIBLIOGRAPHIE
Formation tout au long de la vie
Gauron, André
Conseil d'Analyse Economique, CAE
Paris: La Documentation Française / Direction des Journaux
Officiels, 2000, 168 S. (Rapports du CAE ; 22)
ISBN 2-11-004518-3
Les métiers de la formation des adultes
Gérard, Françoise (Koordinator)
Centre pour le Développement de l'Information sur la
Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 2000, 252 S. (technischer
Leitfaden)
ISBN 2-911577-55-8
Les fiches pratiques de la formation continue 2000
Centre pour le Développement de l'Information sur la
Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 2000, 1079 S. + Ordner zur
Aktualisierung + CD-ROM
ISBN 2-911577-41-8
La formation professionnelle: diagnostics, défis et
enjeux ; rapport
Péry, Nicole
Secrétariat d'Etat aux Droits des Femmes et à la
Formation Professionnelle
Paris : Secrétariat d'Etat aux Droits des Femmes et
à la Formation Professionnelle, 1999, 246 S.
Internet:
http://www.centre-inffo.fr/livreblanc.html
France (S. 191 - 219)
Aventur, François
In: Formation professionnelle initiale et continue en Europe:
visa pour l'avenir; une étude réalisée par
le CEREQ à la demande du groupe Elf Aquitaine
Centre d'Etudes et de Recherches sur les Qualifications,
CEREQ
Aventur, François et Möbus, Martine (Leitung)
Abteilung für Humanressourcen bei Elf Aquitaine
Vergne, Jean-Luc; Mathevet, Gérard; Debayle, Gérard
(Koordination)
Mitglieder der Verbindungsstelle des europäischen
Betriebsrates bei Elf Aquitaine (Beitrag)
Paris: Magnard Vuibert Multimédia, 550 S.
ISBN 2-8434-8039-6
Repères, références et statistiques sur
les enseignements, la formation et la recherche - édition
1999
Ministère de l'Education Nationale de la Recherche et de
la Technologie - Direction de la Programmation et du
Développement, DPD
Paris: La Documentation Française, 1999, 312 S.
ISBN 2-11-090831-9
Le financement de la formation et de l'enseignement
professionnels en France: portrait de financement
Michelet, Valérie
Europäisches Zentrum für die Förderung der
Berufsbildung, CEDEFOP
Centre pour le Développement de l'Information sur la
Formation Permanente, Centre INFFO
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der
Europäischen Gemeinschaften, 1999, 80 S. (CEDEFOP
Panorama)
ISBN 92-827-9364-8
Le système de formation professionnelle en France
Circé
Europäisches Zentrum für die Förderung der
Berufsbildung, CEDEFOP
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der
Europäischen Gemeinschaften, 1999, 129 S.
ISBN 92-828-2434-9
Projet de loi de finances pour 2000: formation
professionnelle
Ministère du Travail, de l'Emploi et de la Formation
Professionnelle
Paris: Imprimerie nationale, 1999, 157 S.
L'apprentissage: développements récents
Annasse, Claudia; Héroult, Stéphane; Joulieu,
Danièle; Merllié, Christine
Blum, Olivia (Mitarbeit)
Centre pour le Développement de l'Information sur la
Formation Permanente, Centre INFFO
Paris-La-Défense: Centre INFFO, 1998, 193 S.
(Synthèse documentaire)
ISBN 2-911577-29-9
L'enseignement technologique et professionnel
Bouyx, Benoît
Paris: Centre National de Documentation Pédagogique, CNDP,
1997, 112 S. (Systèmes éducatifs)
ISBN 2-11-003626-5 - ISBN 2-240-00420-7
Le bilan de compétences
Joras, Michel
Paris: PUF, 1995, 126 S. (Que sais-je?: Encyclopédie;
2979)
ISBN 2-13-047052-1
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