Electronic Training Village: News Electronic Training Village: Information Resources Electronic Training Village: Projects and Networks Electronic Training Village: Exchange of views Electronic Training Village: Search Electronic Training Village: Register Electronic Training Village: Help Electronic Training Village: Sitemap Electronic Training Village
Electronic Training Village: LibraryElectronic Training Village: Library 

Electronic Training Village: Library Library
Electronic Training Village: Bookshop Bookshop
Electronic Training Village: Cedefop Gallery Cedefop Gallery
Electronic Training Village: Training Organisations Training Organisations
Electronic Training Village: National Vet Systems National Vet Systems
Electronic Training Village: Cedefop Info Cedefop Info

Das Berufsbildungssystem in Italien
EnglishEnglishEnglish
ISFOL, März 2000
 

Zusammenfassung der Monographie


verfasst von:
ISFOL -
Istituto per lo sviluppo della formazione professionale dei lavoratori
(Institut für die Entwicklung der beruflichen Bildung Erwerbstätiger),

Abteilung "Berufsbildungssysteme", unter der Leitung von Giorgio Allulli auf der Grundlage von Beiträgen von Simone Casadei, Sandra d'Agostino, Claudio Franzosi, Rosangela Lodigiani, Roberto Maini, Constantino Massari und Paola Nicoletti.

Die ausführliche Monographie über das italienische Berufsbildungssystem wurde vom Cedefop im März 2000 in italienischer Sprache veröffentlicht. Die englische, die deutsche und die französische Textfassung erscheinen in Kürze.



Koordinatoren des Projekts: Michael Adams, Reinhard Nöbauer

März 2000

Inhalt

Italien: Provinzen und wichtigste Städte

  1. Italien in Zahlen
  2. Gliederung der Kompetenzen
  3. Das allgemeine und das berufliche Bildungswesen in Italien
    3.1. Vorschulbildung
    3.2 Primarbereich
    3.3. Sekundarbereich I
    3.4. Sekundarbereich II
    3.5 Hochschulwesen
  4. Die berufliche Erstausbildung
    4.1. Berufsbildende Zweige der Schulen des Sekundarbvereichs II
    4.2. Berufsbezogene Ausbildung auf Hochschulebene: das Hochschuldiplom
    4.3. Das Erstausbildungssystem der Regionen
  5. Lehre und Verträger über Ausbildung und Arbeit
  6. Die Weiterbildung
    6.1. Weiterbildungsmaßnahmen der Regionen
    6.2. Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 236/93
    6.3. ESF-Maßnahmen auf landesweiter Ebene
    6.4. Die Ausbildungstätigkeit der Unternehmen
    6.5. Ausbildungsangebot der ¨pffentlichen Verwaltung für ihre Beschäftigten
    6.6. Die Weiterbildungsmaßnahmen der Handelskammern
  7. Das private Ausbildungsangebot
  8. Die Finanzierung der Berufsbildung
  9. Zertifizierung und Qualifikationen
    9.1. Die Bescheinigungen des Schul- und Hochschulwesens
    9.2. Die Bescheinigungen des Berufsbildungswesen
  10. Lehrkräfte und Ausbilder im schulischen und berufspraktischen Berufsbildungswesen
  11. Berusberatung
  12. Neugestaltung des italienischen Berufsbildungssystems

Anhang I: Bibliographie
Anhang II: Liste der wichtigsten Organisationen


[Zurück zum Anfang]
 

1. Italien in Zahlen


  • Bevölkerung und Fläche
    Fläche: 301 317,78 km2
    Bevölkerung: 57 460 977
    Bevölkerungsdichte: 191 Einwohner/km2
    Durchschnittsalter der Bevölkerung: 40,3 Jahre

     
  • Wichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarktindikatoren
    Realer BIP-Zuwachs (im Vergleich zu 1996): 1,5%
    Inflationsrate: 1,9%
    Zahlungsbilanzsaldo:
    In Milliarden Lire 61.921
    In Milliarden Euro 31,856
    Jährliche öffentliche Bildungsausgaben in Prozent des BIP (95): 4,7%
    Jährliche öffentliche Bildungsausgaben in Prozent der gesamten
    öffentlichen Ausgaben (95):
    9%
    Arbeitskräfte: 22.891.000
    Männer 14.206.000
    Frauen 8.685.000
    Beschäftigte: 20.086.000
    Männer 12.858.000
    Frauen 7.229.000
    Arbeitslosenquote: 12.3%
    Nordwestitalien 7,3%
    Nordostitalien 5,7%
    Mittelitalien 10,2%
    Süditalien 22,2%
    Arbeitslosenquote der 15- bis 29jährigen 26,1%
[Zurück zum Anfang]
 

2. Gliederung der Kompetenzen

In Italien wird berufliche Bildung von verschiedenen Institutionen angeboten: neben der Berufsbildung im eigentlichen Sinne, die von den Regionen organisiert wird, steht das schulische Berufsbildungsangebot, das vom Bildungsministerium verwaltet wird, und das universitäre Berufsbildungsangebot, das in die Zuständigkeit des Hochschulministeriums fällt. Zudem sind in beiden Zweigen des Berufsbildungssystems Dezentralisierungsprozesse im Gange.

Was die schulische berufliche Bildung anbelangt, so wurden eine ganze Reihe von Verwaltungsaufgaben vom Bildungsministerium an die Regionen, Provinzen und Gemeinden übertragen, die außer Verwaltungsaufgaben auch wesentliche Aufgaben im Planungsbereich wahrnehmen. Außerdem sind im Rahmen einer allgemeinen Reform der öffentlichen Verwaltung Modellversuche angelaufen, in denen Schulen mit didaktischer und organisatorischer Autonomie ausgestattet werden. Im Bereich der Universitäten wurde die Autonomie der Hochschulen mit der Schaffung des Hochschulministeriums 1989 anerkannt.

Im Bereich der Berufsbildung wurden im Rahmen der umfassenden Reform der kommunalen Selbstverwaltung Kompetenzen von den Regionen an die Provinzen delegiert. Der Staat nimmt über das Ministerium für Arbeit und Sozialvorsorge Aufgaben im Planungsbereich und im Bereich der Beziehungen zu anderen Ländern, insbesondere zur Europäischen Union wahr, greift in bestimmten Krisensektoren direkt ein, kümmert sich in Abstimmung mit den Regionen und den regionalen Maßnahmen um die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder sowie um Forschungs-, Dokumentations- und Erprobungstätigkeiten, die jährlich ausgehend von den landesweiten Planungserfordernissen definiert werden; außerdem bietet der Staat technische Unterstützung für die Regionen und überwacht deren Aktivitäten (bei den zuletzt genannten Aufgaben wird der Staat von ISFOL - Istituto per lo sviluppo della formazione professionale dei lavorator, das 1973 zur fachlichen Unterstützung des Arbeitsministerium eingerichtet wurde, unterstützt).

Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Bildungs- und Berufsbildungsangeboten ist jedoch nicht ganz einfach, da manche Zweige des Sekundarbereichs II (berufsbildende und fachlich/technische Zweige, Fachschulen für Kunst und Fachschulen für Lehrerausbildung) auch berufsbildende Komponenten enthalten, und auch die Studiengänge, die mit dem Diploma universitario abgeschlossen werden, berufsbezogen angelegt sind. Es ergibt sich also ein sehr vielfältiges Bild, zumal in der neuesten Zeit große Anstrengungen unternommen werden, um das allgemeinbildende und das eigentliche berufsbildende System zusammenzuführen.

[Zurück zum Anfang]
 

3 Das allgemeine und das berufliche Bildungswesen in Italien

Das allgemeine Bildungswesen im Anschluß an den Elementarbereich ist heute in drei Stufen gegliedert: Primarbereich, Sekundarbereich und tertiärer Bereich (Hochschulbereich). Bis 1998 galt die Schulpflicht für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren und erstreckte sich über insgesamt acht Jahre; seit 1999 müssen Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eine Schule besuchen. Zum Schulpflichtbereich gehören zwei Schulstufen, deren Besuch kostenlos ist: die Grundschule und die untere Mittelschule (Sekundarbereich I), sowie vorläufig (eine Neuordnung der Schulstufen ist geplant) das erste Jahr des Sekundarbereichs II.

Bis 1998 konnte man das Berufsbildungsangebot der Regionen wahrnehmen, sobald man das 14. Lebensjahr vollendet hatte; es bestand die Möglichkeit, nach Abschluß der Licenza media die sogenannte 1. Stufe der Berufsbildung bzw. Grundbildung zu besuchen. Seit 1999/00 liegt das gesetzlich festgelegte Mindestalter für den Eintritt in Ausbildungsgänge des regionalen Berufsbildungsangebots bei 15 Jahren (Gesetz von 19. Januar 1999).

Außerdem besteht die Möglichkeit, im Anschluß an einen Abschluß des Sekundarbereichs II oder einer Hochschule das regionale Berufsbildungsangebot der 2. Stufe wahrzunehmen. Innerhalb des Berufsbildungssystems der Regionen müssen Lehrlinge mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung außerhalb des Betriebs wahrnehmen.

3.1. Vorschulbildung

Vorschulunterricht ist für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren vorgesehen; der Besuch ist freiwillig und kostenlos. Seit 1968 ist dafür das staatliche System der Vorschulen (Scuola materna) zuständig, das von über 95 % der Kinder der betreffenden Altersstufe besucht wird (1996/97).

3.2. Primarbereich

Die Bildung im Rahmen des Primarbereichs entspricht den fünf Jahrgangsstufen der Primarschule (für Kinder vom 6. bis zum 10. Lebensjahr) und endet mit dem Abschluß Licenza elementare, der den Zugang zum Sekundarbereich I (Scuola media inferiore) ermöglicht. Das Ziel des Primarbereichs besteht darin, den Schülern die Bildungsgrundlagen zu vermitteln.

3.3. Sekundarbereich I

Die Bildung im Rahmen des Sekundarbereichs ist in zwei Stufen unterteilt: Sekundarbereich I und Sekundarbereich II.

Der Sekundarbereich I entspricht den drei Jahrgangsstufen der Scuola media inferiore, die von 11- bis 13jährigen Schülerinnen und Schülern besucht wird und in den Rahmen der Schulpflicht fällt. Seit 1962 ist der Sekundarbereich I als einheitlicher Bildungsweg organisiert. Auf dieser Stufe soll die Allgemeinbildung der Schüler erweitert und die Grundlage für die Entscheidung über ihre weitere berufliche oder schulische Laufbahn gelegt werden. Sie endet mit dem Abschluß Licenza media, der den Zugang zu jeder beliebigen Schule des Sekundarbereichs II eröffnet. Bis zum Schuljahr 1998/99 stellte dieses Abschlußzeugnis auch die Bescheinigung über die Erfüllung der Pflichtschulzeit dar; seit dem Schuljahr 1999/00 sind Schüler, die ihr 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie bereits erwähnt, verpflichtet, das erste Jahr des Sekundarbereichs II zu besuchen. Bereits vor dieser Reform war übrigens die Quote der Schüler, die auf eine weiterführende Schule (Sekundarbereich II) überwechselten, mit über 94 % im Schuljahr 1997/98 sehr hoch.

3.4. Sekundarbereich II

Der Sekundarbereich II besteht aus einer Vielzahl von Schultypen von unterschiedlicher Dauer (3 bis 5 Schuljahre, sowie Aufbauschuljahre, die an kürzere Schulformen angeschlossen werden können und zum Abitur führen), die verschiedene Ziele anstreben; fünf Hauptrichtungen sind zu unterscheiden:

  • Gymnasiale Ausbildung: Die Gymnasien vermitteln eine allgemeine Bildung; es gibt humanistische, naturwissenschaftliche und neusprachliche Gymnasien, deren Bildungsgänge sich über fünf Jahre erstrecken. Sie umfassen eine zweijährige Unterstufe und eine dreijährige Oberstufe. 1997/98 besuchten 28,6 % der Schüler des Sekundarbereichs II Gymnasien.
  • Lehrerausbildung: Umfaßt Fachschulen für Vorschullehrer und Lehrerseminare, in denen bis Ende 1997/98 Vorschul- und Grundschullehrer ausgebildet wurden; seit 1998/99 wurden sie durch Modellversuche ersetzt, die in Abschnitt 9.1 erläutert werden. 1997/98 besuchten 8,1 % der Schüler und Schülerinnen diese Ausbildung.
  • Berufsbezogene Ausbildung: Umfaßt eine ganze Reihe von Sektoren: Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und spezielle Sektoren. 1997/98 wählten 19,1 % der Schüler und Schülerinnen eine solche Ausbildung.
  • Fachlich-technische Ausbildung: Diese Ausbildung deckt mit einer breiten Palette von Fachrichtungen im wesentlichen drei verschiedene Bereiche ab: Landwirtschaft, Industrie und Handel. Im Bezugsjahr durchliefen 40,6 % der Schüler und Schülerinnen eine fachlich/technische Ausbildung.
  • Musisch-künstlerische Ausbildung: umfaßt musische Gymnasien und Fachschulen für Kunst. Die musischen Gymnasien bilden in stärkerem Maße für schöpferische Berufe im künstlerischen Bereich, wie Maler, Bildhauer, Architekten und Kunsthistoriker aus; die Fachschulen für Kunst bieten eine breite Palette von mehr handwerklich orientierten Berufsprofilen, wie Goldschmied, Miniaturmaler und Restaurator an. 1997/98 besuchten 3,6 % der Schüler solche Gymnasien oder Fachschulen.

Seit 1969 ermöglicht der Abschluß jeder beliebigen fünfjährigen Schule des Sekundarbereichs II den Zugang zu allen Fakultäten der Universität. Der Abschluß ermöglicht aber auch den Eintritt ins Erwerbsleben, oder, wie bereits erwähnt, die Fortsetzung des Bildungswegs durch Besuch eines Kurses der zweiten Stufe im regionalen Berufsbildungswesen.
1997/98 schrieben sich 65,9 % der Abiturienten dieses Schuljahres an Universitäten ein.

3.5. Hochschulwesen

Das Hochschulwesen umfaßt Studiengänge zur Erlangung eines Hochschuldiploms, spezialisierte Hochschulen, Studiengänge zur Erlangung eines Hochschulabschlusses (laurea ), Graduiertenstudiengänge zur Spezialisierung in einem Fach und Doktoratsstudiengänge (im Anschluß an einen Laurea-Studiengang). Als Abschlüsse werden verliehen: diploma di laurea (Hochschulabschluß), diploma universitario (Universitätsdiplom), diploma di specializzazione (Universitiätsdiplom für die Spezialisierung auf einem Fachgebiet), dottorato di ricerca (Forschungsdoktorat).
In Italien gibt es insgesamt 70 Hochschulen, an denen 1997/98 1.687.411 Studierende eingeschrieben waren.

  • Das Universitätsdiplom (diploma universitario) wurde 1990 eingeführt, und die ersten Studiengänge in dieser Form begannen 1992/93. Diese Studiengänge dauern mindestens zwei und höchstens drei Jahre. Bei diesen erst in jüngerer Zeit eingerichteten Studiengänge ist ein starkes Wachstum zu verzeichnen. 1997/98 hatten 89.598 Studierende solche Studiengänge belegt.
  • Die Laurea-Studiengänge dauern mindestens vier und höchstens sechs Jahre. Die Zahl der in diesem Bereich eingeschriebenen Studierenden, die in den 80er Jahren aufgrund der zunehmenden Tendenz der jungen Italiener, längere Bildungswege zu wählen und den Eintritt ins Erwerbsleben weiter nach hinten zu verschieben, erheblich zugenommen hatte, ist in den 90er Jahren leicht zurückgegangen. Dieser Rückgang betrifft die verschiedenen Fachdisziplinen in unterschiedlicher Weise. 1997/98 waren 1.597.813 Studierende in Laurea-Studiengängen immatrikuliert.
[Zurück zum Anfang]
 

4. Die berufliche Erstausbildung

Wie bereits erwähnt, wird in Italien Berufsbildung von verschiedenen Institutionen angeboten; zwar ist die berufliche Bildung im engeren Sinne Sache der Regionen, doch bieten auch die Schulen des Sekundarbereichs II und die zum Universitätsdiplom (diploma universitario) führenden Studiengänge berufsbezogene Ausbildungen an.

4.1. Berufsbildende Zweige der Schulen des Sekundarbereichs II

  1. Berufsbezogene Ausbildung: wird von den Istituti professionali di Stato (IPS) (staatliche Berufsfachschulen) erteilt.
    Nach den ersten drei Jahren, deren Unterricht auf die Vermittlung von Kenntnissen abzielt, die einen raschen Eintritt ins Erwerbsleben ermöglichen, kann ein Berufsbildungsabschluß der 1. Stufe abgelegt werden, der landesweit anerkannt ist. Dank der jüngsten Reformen, ist heute eine anschließende Fortsetzung des Bildungswegs generell möglich: am Ende des fünften Jahres kann dann ein berufbezogenes Abitur abgelegt werden.
    Derzeit gliedert sich die berufsbezogene Ausbildung in die Bereiche Landwirtschaft, Industrie und Handwerk, Dienstleistungen und nicht geregelte Bereiche. Innerhalb dieser einzelnen Bereiche werden wiederum verschiedene Abschlüsse vergeben.
    Die Berufsfachschulen verfügen, wie die Fachoberschulen auch, traditionell über eine Teilautonomie, die ihnen aufgrund ihrer Verbindungen zur lokalen Wirtschaft und zum produzierenden Gewerbe verliehen wurde.

  2. Fachlich/technische Ausbildung: wird von den staatlichen Fachoberschulen erteilt, die Fachkräfte für mittlere Laufbahnen in technischen und Verwaltungsberufen ausbilden, und zwar für die Bereiche Landwirtschaft, Industrie, Handel und Tourismus. Am Ende der fünfjährigen Ausbildung wird ein fachlich/technisches Abitur abgelegt, das zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt.
    In den 80er und 90er Jahren wurden auch in den Fachoberschulen Schulversuche durchgeführt, in deren Rahmen neue Bildungsgänge eingerichtet wurden; diese vermitteln eine breitere Allgemeinbildung und aktualisierte Fachkenntnisse.

  3. Lehrerausbildung: wurde bis 1998 in den Fachschulen für Vorschullehrer und den Lehrerseminaren erteilt.
    Durch die Einrichtung von Laurea-Studiengängen für Vorschul- und Grundschullehrer wurden die Fachschulen für Vorschullehrer und die Lehrerseminare seit 1998/99 praktisch durch Modellversuche abgelöst; in deren Rahmen sollen diese Schulen auf längere Sicht in eine neue Art von Sekundarschulen überführt werden, mit deren Abschluß eine uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung, aber keine Lehrbefähigung mehr erworben wird.
    Die Schulversuche, die von den einzelnen Schulen autonom durchgeführt werden, zielen auf zwei Bereiche ab:

    • den psychologisch-pädagogisch-soziologischen Bereich, in dem ein Bildungsgang konzipiert werden soll, der speziell auf die Ausbildung von Vorschul- und Grundschullehrern als Vorbereitung zum Universitätsstudiengang abzielt und in dessen Rahmen Fächer wie Psychologie, Pädagogik und Humanwissenschaften im Mittelpunkt stehen;
    • den sprachlichen Bereich, in dem ein gymnasialer Bildungsgang konzipiert werden soll, der sich auf die Vermittlung von Fremdsprachen und anderen Formen von (verbaler und non-verbaler bzw. multimedialer) Kommunikation spezialisiert.
  4. Die Fachschulen für Kunst sind ursprünglich als dreijährige Kunstfachschulen entstanden, die eine Vielzahl von fachlich spezialisierten Zweigen umfassen. Nach Bestehen der Abschlußprüfung erhält man den Abschluß Maestro d'arte applicata. An einigen Kunstfachschulen sind Schulversuche im Gange, in deren Rahmen zwei weiterführende Schuljahre besucht werden können, an deren Ende ein fachbezogenes Abitur abgelegt werden kann (Maturità d'arte applicata), das zum Studium an allen Universitätsfakultäten berechtigt.
[Zurück zum Anfang]

4.2. Berufsbezogene Ausbildung auf Hochschulebene: das Hochschuldiplom

Mit der Einrichtung der Hochschuldiplom-Studiengänge (diploma universitario) hat Italien mit den anderen europäischen Staaten, in denen schon seit langem kürzere, auf die Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft zugeschnittene universitäre Bildungswege (auf einer „unteren" Stufe) bestehen, gleichgezogen. Die Hochschuldiplom-Studiengänge erstrecken sich über mindestens zwei und höchstens drei Jahre. Das Hochschulministerium hat bisher 76 verschiedene Hochschuldiplom-Studiengänge anerkannt, die sich 9 Fächergruppen zuordnen lassen: Naturwissenschaften, Medizin, Ingenieurwesen, Landwirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Politik und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Philologie, Sport (Isef: Istituto superiore educazione fisica). Der zuletztgenannte Bereich soll in einen Laurea-Studiengang in Bewegungswissenschaften umgewandelt werden.

4.3. Das Erstausbildungssystem der Regionen

Die berufliche Erstausbildung läßt sich untergliedern in
  • die berufliche Grundbildung nach der Pflichtschulzeit (erste Stufe) und
  • die berufliche Ausbildung im Anschluß an ein Abitur oder im Anschluß an einen Hochschulabschluß (zweite Stufe).

Dazu kommen Ausbildungsangebote für besondere Zielgruppen (Behinderte, Wanderarbeitnehmer, ehemalige Drogenabhängige, ehemalige Strafgefangene usw.). 1996/97 haben zusammengenommen 12.135 berufliche Erstausbildungskurse stattgefunden, an denen insgesamt 205.917 Personen teilgenommen haben.

In den letzten Jahren wurde diese Einteilung jedoch zunehmend durch die des Europäischen Sozialfonds (nach Schwerpunkten und Zielen) abgelöst, der etwa 70 % der Berufsbildungsmaßnahmen der Regionen finanziell unterstützt.

Die Grundbildung (5.147 Kurse, 89.009 Teilnehmer) bietet Jugendlichen, die mit den für sie zu theoretischen oder abstrakten Konzepten der allgemeinbildenden Schule größere Schwierigkeiten haben und sich sonst nach Abschluß oder vorzeitigem Abbruch der Pflichtschule ganz ohne berufliche Kenntnisse auf den Arbeitsmarkt begeben würden und daher von sozialer oder bildungsbezogener Ausgrenzung bedroht wären, eine Bildungsalternative zur Schule. Die Grundbildung besteht aus einer längeren Ausbildung, die üblicherweise zwei Jahre (manchmal aber auch ein Jahr oder drei Jahre) dauert und mit einem beruflichen Abschluß endet. Organisatorisch und teilweise auch inhaltlich weist dieses Ausbildungsangebot in einigen Punkten Ähnlichkeit mit den schulischen Angeboten auf; daher besteht die Gefahr einer Überschneidung und Konkurrenz mit dem Schulsystem. Die Zukunftsperspektiven dieser Ausbildungsform sind engstens mit den Vorhaben zur Verlängerung der Schulpflicht verknüpft.

Die integrierte Ausbildung (in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulwesen) zielt auf die Verbesserung der Abstimmung zwischen Schulsystem und dem regionalen Berufsbildungssystem ab. Im Rahmen dieser Ausbildung wird in den meisten Fällen eine Spezialisierung im Anschluß an einen ersten beruflichen Abschluß (zweite Stufe) gewählt, die aus zweijährigen Kursen besteht, die sich an Jugendliche aus Berufsfachschulen wenden, die den Abschluß nach dem dritten Jahr erreicht haben und ihren Bildungsweg mit einer Spezialisierung im selben Fach fortsetzen möchten. Die staatlichen Berufsfachschulen sind nämlich verpflichtet, ihre Ausbildungsangebote im Anschluß an einen ersten beruflichen Abschluß auf das regionale Berufsbildungssystem abzustimmen, um eine stärkere Professionalisierung und eine effektive Verbindung zur Arbeitswelt zu erreichen. Diese Ausbildungsgänge sind in drei Bereiche gegliedert, von denen zwei in die Zuständigkeit der Schule und einer in die Kompetenz des regionalen Berufsbildungssystems fallen; sie führen zu einem doppelt qualifizierenden Abschluß: berufsbezogenes Abitur und Berufsabschluß des regionalen Berufsbildungssystems.

Die Bedeutung der Ausbildung der zweiten Stufe nimmt mit 5.047 Kursen und 88.781 Teilnehmern zu. In den letzten Jahren hat diese Ausbildungsform für mittlere bis höhere Laufbahnen einen erheblichen Zuwachs verzeichnet.

Durch die Zunahme der Zahl der Jugendlichen, die die Sekundarstufe II abschließen und das Abitur ablegen, verschiebt sich der Bedarf an berufbezogener Ausbildung tendenziell immer mehr auf den tertiären Bereich, wodurch sich die Nachfrage nach (schulischer oder außerschulischer, universitärer oder nicht-universitärer) Ausbildung im Anschluß an das Abitur vervielfacht. Daher muß dieses Ausbildungssegment ausgebaut und insbesondere seine Ausdifferenzierung in eine größere Vielfalt von Bildungsgängen, die den verschiedenen Bedürfnissen der Zielgruppe gerecht werden, gefördert werden. Es handelt sich hier üblicherweise um kürzere Kurse, die sich über ein Jahr oder seltener über zwei Jahre erstrecken und sich an junge Menschen richten, die ein Abitur abgelegt haben. Diese Ausbildungsform ist in starkem Maße projektbezogen und arbeitet mit den verschiedensten Methoden und Lerninhalten.

Die Ausbildung für spezielle Zielgruppen umfaßt ein weites und vielfältiges Spektrum von Maßnahmen und wird derzeit zu einem großen Teil aus Gemeinschaftsmitteln finanziert. Dazu gehören Maßnahmen für Personengruppen, die von sozialem Ausschluß bedroht sind, Maßnahmen für Frauen und Ausbildungsmaßnahmen, die durch spezielle Gesetze des Zentralstaates oder der Regionen vorgesehen sind. Weitere Rechtsvorschriften zur Eingliederung von behinderten Menschen in die Arbeitswelt beziehen sich auf die Ausbildungsform der Lehre, auf Verträge über Ausbildung und Arbeit (contratti di formazione-lavoro, CFL) und Praktika. Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus "Integra" und "Horizon", den beiden Programmteilen der Gemeinschaftsinitiative "Beschäftigung", die sich an benachteiligte Bevölkerungsgruppen wenden.

[Zurück zum Anfang]
 

5. Lehre und Verträge über Ausbildung und Arbeit

Die Hauptformen der alternierenden Ausbildung sind die Lehre und die Verträge über Ausbildung und Arbeit.

  • Der Vertrag über Ausbildung und Arbeit (contratto di formazione e lavoro) hat in den letzten 10 Jahren als bevorzugte Form des Zugangs von Jugendlichen zum Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle gespielt. Diese Ausbildungsform wendet sich an junge Menschen im Alter von 15 bis 32 Jahren.

    Es gibt zwei Arten von CFL-Verträgen:

    • der Vertrag des Typs A, der auf die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen für mittlere bis gehobene Laufbahnen abzielt, erstreckt sich über höchstens 24 Monate und sieht für gehobene Laufbahnen 130 Stunden und für mittlere Laufbahnen 80 Stunden theoretischer Ausbildung vor;
    • der Vertrag des Typs B zielt auf eine Förderung der beruflichen Eingliederung durch Arbeitserfahrung ab und ermöglicht eine gezielte Förderung der beruflichen Fähigkeiten im Hinblick auf den konkreten Kontext des Unternehmens oder der Organisation. Diese Form der Ausbildung kann sich über bis zu 12 Monate erstrecken; mindestens 20 Stunden theoretische Ausbildung müssen darin enthalten sein.

    Abgesehen von verschiedenen landesweiten Regelungen muß ein Unternehmen, das einen CFL-Vertrag schließen möchte, dem zuständigen regionalen Beschäftigungsausschuß einen Ausbildungsplan vorlegen, aus dem Zeitumfang und Modalitäten für den Ablauf der Ausbildungs- und Arbeitstätigkeiten hervorgehen; dieser Plan darf keinerlei Form von on-the-job-training enthalten.

  • Die Lehre ist ein Arbeitsvertrag, der zum einen die Verpflichtung des Betriebs, dem Auszubildenden durch seinen Einsatz Seite an Seite mit qualifiziertem Personal eine angemessene berufliche Ausbildung zu garantieren, und zum anderen die Verpflichtung des Jugendlichen, an außerbetrieblichen Ausbildungskursen teilzunehmen, festschreibt. Es ist Aufgabe der Regionen, Lehrlingsausbildungspläne auszuarbeiten; während jedoch viele regionale Rechtsvorschriften vorhanden sind, die Anreize zur Einstellung von Jugendlichen mit Lehrlingsverträgen bieten, die Stabilisierung ihrer beruflichen Stellung fördern und die Übernahme der den Unternehmen entstandenen Ausbildungkosten ermöglichen, wurden nur in wenigen Fällen außerbetriebliche Ausbildungskurse organisiert.

    Um aus der Lehre ein effizienteres Ausbildungsinstrument zu machen, wurde mit dem Gesetz vom 24. Juni 1997 (Norme in materia di promozione dell'occupazione - Vorschriften zur Beschäftigungsförderung, Gesetz Nr. 196) ein neues Modell der Lehre entworfen, das folgendes vorsieht:

    • eine Erweiterung der Altersspanne: das Höchstalter, das ein Lehrling bei Abschluß des Vertrags haben darf, wurde von 20 auf 24 (in Süditalien auf 26) Jahre angehoben; die Altersgrenze bei 29 Jahren im Handwerkssektor bleibt dagegen bestehen. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
    • Die Höchstdauer des Vertrags wurde von 5 auf 4 Jahre gesenkt und eine Mindestdauer von 18 Monaten eingeführt.
    • Der Zugang zur Lehre ist nicht mehr an bestimmte Bildungsabschlüsse geknüpft.
    • Als mittlere Stundenzahl, die der Lehrling pro Jahr an einer außerbetrieblichen (theoretischen) Ausbildung teilnehmen muß, wurden 120 Stunden festgelegt; nur wenn die Lehrlinge tatsächlich an dieser außerbetrieblichen Ausbildung teilnehmen, erhalten die Unternehmen die mit der Lehre verknüpften Erleichterungen bei Steuern und Abgaben.

    Derzeit werden die betreffenden Regelungs- und Durchführungsvorschriften definiert und die ersten Modellversuche durchgeführt.

    Im Rahmen der Reform der alternierenden Ausbildung insgesamt nimmt derzeit der Vorschlag Gestalt an, die Lehre noch weiter aufzuwerten und zur einzigen Arbeitsmarkteingliederungs-maßnahme für Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren zu machen; für junge Menschen im Alter von 26 Jahren und darüber soll nach diesem Konzept ein neuer Eingliederungsvertrag eingeführt werden, in dessen Rahmen die für die Unternehmen vorgesehenen finanziellen Erleichterungen je nach Grad des sozialen Härtefalls abgestuft werden.

    1997 wurden 393.138 Lehrverträge abgeschlossen und 264.405 Personen mit CFL-Verträgen eingestellt. Diese beiden Vertragsformen entsprechen damit 1997 in der Altersgruppe der 15- bis 29jährigen 10,9 % der Beschäftigten insgesamt und 14,1 % der abhängig Beschäftigten.

[Zurück zum Anfang]
 

6. Die Weiterbildung

Da in Italien kein strukturiertes System der beruflichen Weiterbildung vorhanden ist, ist es recht schwer, ein einheitliches und vollständiges Bild der Maßnahmen zu zeichnen, die von den verschiedenen Institutionen angeboten werden.

6.1. Weiterbildungsmaßnahmen der Regionen

1996/97 haben die Regionen 8.997 Weiterbildungskurse durchgeführt, die entweder für beschäftigte Arbeitnehmer oder für Arbeitnehmer, die durch den Fondo per la mobilità della mano d'opera oder die Cassa Integrazione gefördert wurden, und für Arbeitslose, die nach einer neuen Beschäftigung suchten, bestimmt waren. Im einzelnen wurden zwei Drittel der Maßnahmen von beschäftigten Arbeitnehmern besucht, 2.560 Kurse von Arbeitslosen oder Arbeitnehmern, die über die Cassa integrazione (Lohnausgleichskasse) oder den Fondo per la mobilità (Fonds für die Mobilität der Arbeitskräfte) bezahlt wurden, und nur 5,6 % der Maßnahmen richteten sich an Personen in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen oder an Arbeitnehmer, die aufgrund von strukturellen Veränderungen des Wirtschafts- und Produktionssystems von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

1996/97 haben insgesamt 201.003 Personen regionale Weiterbildungsmaßnahmen besucht.

In den letzten Jahren hat die Weiterbildungstätigkeit der Regionen durch die Anwendung von Ziel 4 des ESF bei der neuen Planung der Strukturfonds neue Impulse erhalten: sowohl die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln als auch die gezieltere Abstimmung auf die Gruppe der beschäftigten oder arbeitslosen Arbeitnehmer bei der Planung wirkten sich in diesem Sinne aus.

6.2. Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 236/93

Erst in den letzten Jahren hat das Gesetz Nr. 236/93, das vorsieht, einen Teil des Unternehmensbeitrags in Höhe von 0,30 % der Lohnsumme für Weiterbildungsmaßnahmen zu verwenden, Anwendung gefunden.

Die Schwierigkeiten der Regionen bei der Umsetzung von Ziel 4 haben dazu geführt, daß bei der Durchführung des Gesetzes Nr. 236 - insbesondere, was die Verfahren betrifft - unterschiedliche Entscheidungen getroffen wurden. Durch den Mechanismus für die Zuweisung der Mittel - Reihenfolge des Antragseingangs und Besitz der geforderten Befähigungsnachweise, wobei mit den Sozialpartnern konzertierte Projekte prioritär gefördert wurden - konnte die Regelung jedoch rasch operativ werden.

Die Mittel wurden verteilt auf systembezogene Maßnahmen, Umschulungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Ausbildungsinstituten und Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung.

Für 1998 wurden in Rahmen der Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung auch "Maßnahmen zur individuellen Ausbildung" eingeführt, die auf die Bewertung der Kompetenzen der abhängigen Beschäftigten und deren Weiterentwicklung auf der Grundlage von Projekten, die die einzelnen Arbeitnehmer selbst erarbeiten, abzielen.

6.3. ESF-Maßnahmen auf landesweiter Ebene

Die finanzielle Unterstützung der Strukturfonds wird auch von einigen zentrale Verwaltungen des italienischen Staates zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen genutzt, die im Rahmen von regionenübergreifenden Projekten durchgeführt werden. In diesem Bereich ist das Arbeitsministerium besonders intensiv tätig:

  • im Rahmen von Ziel 4 wurden für den Dreijahreszeitraum 1994-96 2.350 Weiterbildungsmaßnahmen genehmigt, von denen 830 angelaufen sind (7.418 Personen sind beteiligt);
  • im Rahmen von Ziel 1 wurden für 1996 493 Maßnahmen für Beschäftigte von Betrieben in Süditalien und 204 Maßnahmen für Langzeitarbeitslose genehmigt. An den Maßnahmen des ersten Typs haben 19.856 Personen teilgenommen, und die Maßnahmen für Langzeitarbeitslose sollen etwa 5.000 Personen zugute kommen.

Weitere Maßnahmen im Rahmen von Ziel 3 wurden vom Arbeitsministerium für Arbeitslose, die früher selbständig waren, und Arbeitnehmer, die Unterstützung aus der Lohnausgleichskasse bzw. dem Mobilitätsfonds beziehen, eingeführt. Auch das Hochschulministerium führt Weiterbildungsmaßnahmen durch, die im Rahmen des operationalen multiregionalen Programms (OMP) unter Ziel 1 "Forschung und technologische Entwicklung" gefördert werden. Für diese beiden Arten von Maßnahmen liegen keine Daten vor.

Und schließlich sieht das Bildungsministerium im Rahmen eines unter Ziel 1 geförderten OMP Ausbildungsmaßnahmen für Erwachsene vor, die bislang keinen Berufsabschluß haben. Für 1995/96 wurden 24 Maßnahmen genehmigt, an denen 2.280 Personen teilgenommen haben.

6.4. Die Ausbildungstätigkeit der Unternehmen

Zu den verschiedenen Maßnahmen der genannten Institutionen kommen noch die Weiterbildungsmaßnahmen der Unternehmen für ihre Beschäftigten. Diese können von den Unternehmen entweder vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden oder durch Beiträge öffentlicher Stellen gefördert werden. Beispielsweise finanzieren die Regionen im Rahmen ihrer Weiterbildungstätigkeit entsprechende Maßnahmen von Berufsbildungseinrichtungen oder auch Maßnahmen, die direkt von den Unternehmen durchgeführt werden. Im Rahmen der Maßnahmen nach dem Gesetz Nr. 236/93 sind dagegen direkte Zuwendungen des Staates an Unternehmen für betriebliche Maßnahmen vorgesehen.

Im März 1997 wurden in Italien 352.426 Arbeitnehmer unternehmensintern beruflich ausgebildet. Etwa die Hälfte der Maßnahmen dienten einer ersten Eingliederung ins Erwerbsleben und dem beruflichen Aufstieg, die andere Hälfte der Einführung neuer Technologien und Organisationsveränderungen. Nur ein sehr kleiner Teil dieser Weiterbildungsmaßnahmen diente der Umschulung.

In den meisten Fällen handelte es sich um sehr kurze oder kurze Weiterbildungskurse, deren Dauer weniger als eine Woche oder einen Monat betrug; daher ist anzunehmen, daß sich diese Weiterbildung in erster Linie auf Berufsbilder für mittlere oder höhere Laufbahnen bezog (mittleres und höheres Management, Führungskräfte usw.).

6.5. Ausbildungsangebot der öffentlichen Verwaltung für ihre Beschäftigten

1996 wurden im Rahmen dieses Angebots 5.067 Kurse veranstaltet, an denen insgesamt 130.120 Personen teilgenommen haben. Innerhalb der öffentlichen Verwaltungen haben die zentralen Verwaltungen die meisten Kurse angeboten.

Im Bereich der Ministerien, in dem insgesamt die meisten Beschäftigten weitergebildet wurden, haben aber nur 33,4 % des Personals an diesen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, und nur 20,9 % davon waren Frauen.

Die Weiterbildungsangebote richteten sich aufgrund des Modernisierungsbedarfs der öffentlichen Verwaltungen vor allem an Beschäftigte in mittleren und höheren Laufbahnen - d.h. an leitende Angestellte und Führungskräfte.

6.6. Die Weiterbildungsmaßnahmen der Handelskammern

Die Handelskammern sind autonome Vereinigungen zur Unterstützung der Unternehmen; sie arbeiten ferner mit über 131 speziellen Einrichtungen zusammen, die hochspezialisierte Dienstleistungen anbieten. Zu den angebotenen Diensten gehören auch Berufsbildungsmaßnahmen.

Im Jahr 1996 haben die Handelskammern im Bereich der beruflichen Weiterbildung direkt 484 und über ihre Vertragseinrichtungen 1.556 Kurse veranstaltet. Insgesamt haben hieran 49.859 Personen teilgenommen.

[Zurück zum Anfang]
 

7. Das private Ausbildungsangebot

Neben dem staatlichen Berufsbildungsangebot des Schulsystems und des Berufsbildungssystems der Regionen gibt es auch ein privates Berufsbildungsangebot, das sich ohne staatliche Förderung allein über die Einschreibegebühren und Kursgebühren der Teilnehmer finanziert. In einigen Fällen haben die Regionen privaten Berufsbildungsanbietern eine Anerkennung oder Ermächtigung erteilt und damit die Kurszeugnisse der privaten Anbieter den Zeugnissen des regionalen Berufsbildungs-systems rechtlich gleichgestellt.

Das private Berufsbildungsangebot, ein dynamisches und heute nicht mehr zu vernachlässigendes Segment des Berufsbildungsangebots insgesamt, ist vor allem im Dienstleistungssektor besonders gut entwickelt, auf den sich 74 % der durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen beziehen (der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Bürotätigkeiten, die 30 % des Gesamtangebots ausmachen); an zweiter Stelle kommt die Industrie. Die meisten Teilnehmer waren bei Kursen im Bereich Bekleidung und Mode, EDV, Bürotätigkeiten und Schönheitspflege zu verzeichnen; mit einigem Abstand folgten Berufe im Bereich von Werbung und Verkaufsförderung, Kunsthandwerk, Unterhaltungsbranche und Massenmedien.

[Zurück zum Anfang]
 

8. Die Finanzierung der Berufsbildung

Der großen Vielfalt im Angebot der Berufsbildung entspricht logischerweise auch eine große Vielfalt bei der Finanzierung.

  • Regionen: In die regionale Berufsbildung fließen folgende Mittel:
    • staatliche Mittel (über den Fondo Comune delle Regioni - Gemeinsamer Fonds der Regionen) und die Einnahmen aus Regionalsteuern, die überwiegend zur Finanzierung von Erstausbildung eingesetzt werden;
    • ESF-Mittel (die für auf nationaler Ebene mitfinanzierte Programme gewährt werden);
    • Einnahmen aus dem Beitrag der Unternehmen (in Höhe von 0,3 % der Lohnsumme), die in den (durch das Rahmengesetz Nr. 845/78 eingerichteten) Rotationsfonds zur Förderung der Berufsbildung fließen und zu zwei Dritteln zur Finanzierung von Erstausbildung und zu einem Drittel zur Finanzierung von Weiterbildung genutzt werden. (In Zukunft soll allerdings der gesamte Beitrag der Unternehmen für den Ausbau der Weiterbildung verwendet werden).

Aus dem Entwurf des Haushaltsplans der Regionen für 1997 geht hervor, daß von den Regionen 4.833,9 Mrd. Lire (2,49 Mrd. Euro) für Berufsbildung ausgegeben wurden.

  • Bildungsministerium: Im Jahr 1997 wurden insgesamt 58.354,4 Mrd. Lire (30,13 Mrd. Euro) für Bildung aufgewendet. 21,0 % davon, bzw. 12.259,0 Mrd. Lire (6,33 Mrd. Euro), wurden für die schulische Berufsbildung verwendet.
  • Ministerium für Hochschulwesen und Forschung: nach Schätzungen von ISFOL wurden für die Diploma-Studiengänge, d.h. den berufbezogenen Zweig des Hochschulwesens, 547,5 Mrd. Lire (282,76 Mio. Euro) ausgegeben.
  • Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung: Im Rahmen der operationalen multiregionalen Programme wurden im Jahr 1997 988,6 Mrd. Lire (510,6 Mio. Euro) aufgewendet. Im Rahmen der Maßnahmen nach dem Gesetz Nr. 236/93 wurden Ende 1996 mit dem Runderlaß Nr. 174 207 Mrd. Lire (106,9 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt.
  • Öffentliche Verwaltung: In allen öffentlichen Behörden zusammengenommen wurden zur beruflichen Förderung der Beschäftigten 65,9 Mrd. Lire (33 Mio. Euro) für Weiterbildungszwecke ausgegegeben.
  • Lokale Gebietskörperschaften: Für die schulische Berufsbildung wurden 2.451,8 Mrd. Lire (1,26 Mrd. Euro) aufgewendet, die zu den Ausgaben des Bildungsministeriums noch hinzukommen.
[Zurück zum Anfang]
 

9. Zertifizierung und Qualifikationen

Im italienischen System existieren bei der Zertifizierung von Abschlüssen schulischer und beruflicher Bildungsgänge zwei klar abgegrenzte Zuständigkeitsebenen: Für das schulische System ist des Bildungsministerium, für das außerschulische System sind das Ministerium für Arbeit und die Regionen zuständig.
Auch innerhalb schulischer Bildungsgänge werden berufsbezogene Zeugnisse ausgestellt.

9.1. Die Bescheinigungen des Schul- und Hochschulwesens

Schulsystem:

Die fachlich/technischen und die berufsbezogenen Zweige werden wie alle anderen Zweige des Sekundarbereichs II auch nach fünf Jahren mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, dem Abitur (Maturità).

Mit dem laufenden Schuljahr (1998/99) treten neue Bestimmungen über die Durchführung des Abiturs in Kraft. Die staatliche Prüfung wird nach dieser Regelung drei schriftliche Prüfungen und ein Prüfungsgespräch umfassen. Die erste Prüfung dient der Überprüfung der sprachlichen Kompetenzen, die zweite bezieht sich auf eines der Schwerpunktfächer des jeweiligen Bildungsgangs, die dritte ist fächerübergreifend ausgerichtet, bezieht sich auf im letzten Jahr durchgenommenen Lehrinhalte und soll auch Aufschluß über die Kenntnisse in einer Fremdsprache geben. Das Prüfungsgespräch hat fächerübergreifenden Charakter.

Die staatlichen Berufsfachschulen und die Fachschulen für Kunst bereiten auch auf eine Zwischenprüfung vor, die nach dem dritten Jahr abgelegt werden kann; die Absolventen erhalten ein Attestato di Qualifica (Abschlußzeugnis).

Das Attestato di Qualifica professionale ermöglicht den Zugang zu Laufbahnen im mittleren und gehobenen Staatsdienst oder die Ausübung des jeweiligen Berufs entsprechend den Bestimmungen der Tarifverträge des privaten Sektors, die eine Probezeit von höchstens drei Monaten vorsehen. Die Fachschulen für Vorschullehrer stellen nach drei Jahren einen Kindergärtnerinnen-Abschluß aus.

Inhaber von bestimmten, an Fachoberschulen erworbenen technisch/fachlichen Abiturzeugnissen können ein Praktikum durchlaufen und danach an der staatlichen Prüfung zum Eintritt in Berufskammern teilnehmen, deren Bestehen zur selbständigen Berufsausübung berechtigt.

Universitätsdiplom (Diploma Universitario)

Die zum diploma universitario führenden Studiengänge finden innerhalb der Universitätsfakultäten statt. Im Rahmen dieser Studiengänge sind Prüfungen in den einzelnen Fächern und eine abschließende Diplomprüfung vorgesehen. Nach Bestehen des diploma universitario kann der entsprechende Beruf in der Privatwirtschaft ausgeübt werden; seit einem Jahr ist auch die Berufsausübung im staatlichen Sektor möglich; allerdings müssen die Bestimmungen zur Anerkennung im staatlichen Sektor noch erlassen werden. Derzeit ist die einzige Rechtsgrundlage hierfür das Gesetz Nr. 127 vom 15. Mai 1997.

9.2 Die Bescheinigungen des Berufsbildungswesens

Regionale Kurse

Die Personen, die an einem regionalen Berufsbildungskurs mit Erfolg teilgenommen haben, erhalten ein Abschlußzeugnis der Region, auf dessen Grundlage die Bezirksarbeitsämter eine Bescheinigung ausstellen, die die Berufsausübung in einem genau definierten Beruf ermöglicht. Diese Bescheinigung gilt auch als gültiger Titel für die Teilnahme an öffentlichen Einstellungsprüfungen für bestimmte Berufe. Die Bildungsgänge des regionalen Berufsbildungswesens umfassen vor allem praktische Arbeitserfahrungen, die von den Assessorati alla Formazione Professionale anerkannt werden müssen; sie werden mit Prüfungen abgeschlossen. Einige Regionen haben einen eigenen Ausschuß (Comitato di Certificazione) eingerichtet, der darüber zu wachen hat, daß diese Prüfungen den in den Tarifverträgen vorgesehenen oder auf dem Arbeitsmarkt der betreffenden Region verlangten beruflichen Normen entsprechen, um Nachfrage und Angebot auf dem Arbeitsmarkt zuverlässig aufeinander abzustimmen.

Die Lehre

Die neuen Vorschriften, die erst seit kurzem in Kraft getreten sind, beruhen auf dem Gesetz Nr. 196/97, in dem für Lehrlinge eine durchschnittliche Zahl von 120 Stunden theoretischer Ausbildung vorgesehen ist, die entweder am Arbeitsplatz oder außerhalb des Betriebes durchzuführen sind. Für die betriebsexterne Ausbildung, die im Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers aufgeführt wird, werden im Rahmen des integrierten Berufsbildungssystems (Schule und Berufsbildung) Anrechnungspunkte vergeben. Die am Arbeitsplatz erworbenen beruflichen Kompetenzen werden vom Arbeitgeber zertifiziert, der die zuständigen Arbeitsämter über die Erreichung des Ausbildungszieles informiert. Die Zertifizierung der Kompetenzen, die durch die außerbetriebliche Ausbildung erworben wurden, wird von den einzelnen Regionen im Rahmen der oben genannten Rechtsvorschrift geregelt.

[Zurück zum Anfang]
 

10. Lehrkräfte und Ausbilder im schulischen und berufspraktischen Berufsbildungswesen

Die Lehrkräfte und die Ausbilder gehören zu zwei verschiedenen Systemen: zum Schulsystem einerseits und zum Berufsbildungssystem andererseits; diese zeichnen sich durch verschiedene Einstellungsverfahren, verschiedene Laufbahnen und verschiedene arbeitsvertragliche Regelungen aus.

Die Lehrkräfte der Fachoberschulen und Berufsfachschulen unterstehen dem Staat (Bildungsministerium) und werden, nachdem sie den Laurea-Universitätsabschluß für das zu unterrichtende Fach erworben haben, über öffentliche Einstellungsprüfungen in Planstellen eingewiesen. "Berufspraktische" Lehrkräfte benötigen lediglich ein Abitur. Die zuerst genannten Lehrkräfte geben theoretischen Unterricht in allgemeinbildenden Fächern, die zuletzt genannten unterweisen bei praktischen Tätigkeiten in Werkstätten und betrieblichen Einrichtungen.

Die Ausbilder der regionalen Berufsbildung sind Angestellte oder freie Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften (Region, Provinz, Gemeinde) oder von privaten Einrichtungen, die mit den staatlichen Stellen entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. Es gibt bisher keine formellen Wege für den Zugang zu Ausbilderstellen, da die Berufsprofile der Ausbilder bislang landesweit noch nicht definiert wurden. Die Einstellung erfolgt nach Bewerbungsgesprächen und Auswahl unter den Bewerbern. Alle Regionen verfügen jedoch über ein "regionales Verzeichnis der Ausbilder in der Berufsbildung".

[Zurück zum Anfang]
 

11. Berufsberatung

Auch für die Beratung sind im wesentlichen zwei getrennte und parallel agierende Bereiche zuständig: die Schullaufbahnberatung und die Berufsberatung.

  • Schullaufbahnberatung wird im Pflichtschulbereich innerhalb der einzelnen Fächer von den Schulen selbst angeboten. Im Sekundarbereich II gibt es seit neun Jahren die Stelle des Koordinators der Schullaufbahnberatungsangebote (Coordinatore dei Servizi di Orientamento Scolastico), der Planungsaufgaben in der Schullaufbahnberatung wahrnimmt.
  • Die Beratung auf Hochschulebene wird von speziellen Zentren an den Universitäten wahrgenommen, die die Studierenden über die Organisations- und Funktionsweise der Universität und Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Anschluß an einen Univeritätsabschluß (Laurea) informieren; diese Zentren stehen außerdem mit den Sekundarschulen in Verbindung, um Maßnahmen zur Vorstellung der verschiedenen Fakultäten und Studiengänge zu konzipieren, und planen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen spezielle Initiativen.
  • Für die Berufsberatungsdienste sind die Regionen zuständig. Die meisten dieser Dienste befassen sich mit der Förderung, Planung und Durchführung von Beratungstätigkeiten. Es gibt zwei Arten von Diensten: Beratungszentren und Informationsbüros, die von den Arbeitsämtern und den Arbeitsmarktbeobachtungsstellen getragen werden. Diese Beratungsdienste werden landesweit von verschiedenen anderen öffentlichen oder privaten Diensten unterstützt.
[Zurück zum Anfang]
 

12. Neugestaltung des italienischen Berufsbildungssystems

Das gesamte italienische Berufsbildungssystem wird derzeit im Rahmen des Gesetzes Nr. 196 vom 24. Juni 1997 ("Norme in materia di promozione dell'occupazione" - Vorschriften zur Beschäftigungsförderung), des Dekrets zur Reform der Schulstufen und der Vorschläge zur Hochschulbildung umfassend neugestaltet.

Das Gesetz Nr. 196 vom 24. Juni 1997 ist eine umfassende Rechtsvorschrift, die neben Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts eine ganze Reihe von Maßnahmen für den Berufsbildungsbereich enthält. Insbesondere Artikel 16 enthält wichtige Änderungen im Bereich der Lehre, wodurch diese als maßgebliches Ausbildungsinstrument wieder aufgewertet werden soll, das nicht mehr nur als Auffangmechanismus für Jugendliche dient, die das Schulsystem ohne Abschluß verlassen haben, sondern auch die Eingliederung von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt generell unterstützen soll.

Ein umfassenderer Ansatz zur Reform des gesamten Berufsbildungssystems ist jedoch in Artikel 17 enthalten, der allgemeine Grundsätze und Kriterien für die Neugestaltung festlegt und die Regierung zur Festlegung der Einzelaspekte durch nachfolgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften verpflichtet. Insbesondere sollen von der Regierung Fragen von strategischer Bedeutung geregelt werden: Vereinfachung der Verfahren, Akkreditierung, Aufbau eines landesweiten Systems der beruflichen Weiterbildung, Festlegung von Kriterien für die Zertifizierung der Kompetenzen und Einführung eines Systems zur Anerkennung von Anrechnungspunkten.

Die durch das Decreto legislativo Nr. 112/98 eingeleitete Übertragung der Zuständigkeiten im Bereich der Berufsbildung an die Regionen wird vervollständigt. Insbesondere werden jetzt den Regionen "alle diesen Bereich betreffenden Funktionen und administrativen Aufgaben" zuerkannt und dem Zentralstaat nur noch die Pflege der grenzüberschreitenden Beziehungen, Planungs- und Koordinierungsaufgaben, die Aufstellung von Normen für berufliche Qualifikationen und der Mindestanforderungen für die Akkreditierung von Berufsbildungsstrukturen überlassen.

Dieser laufende Erneuerungsprozeß betrifft auch das Schulsystem, wobei eine Integration der beiden Seiten der Berufsbildung (schulische und auf den Arbeitsmarkt bezogene Ausbildung) angestrebt werden soll. Aus diesem Integrationsversuch ist nach einem intensiven Planungs- und Konzertierungsprozeß zwischen Institutionen und Sozialpartnern ein neues fachlich-technisches Berufsbildungsangebot auf Hochschulebene (IFTS) hervorgegangen.

Außerdem wurde im Januar 1999 die Schulpflicht auf 9 Jahre ausgedehnt (sie gilt nun für 6- bis 15jährige); diese Maßnahme stellt faktisch eine Übergangsstufe im Gesamtprozeß dar, der zur Ausdehnung der verpflichtenden Schul- und Ausbildungszeit bis zum 18. Lebensjahr führen soll. Diese Pflichtzeit kann im Schulsystem, in der regionalen Berufsbildung oder in der Lehre erfüllt werden, so daß alle Jugendlichen einen Abschluß des Sekundarbereichs II oder einen Berufsabschluß erwerben können.

Der Bildungsminister hat außerdem einen Gesetzesentwurf im Parlament eingebracht, durch den das gesamte italienische Schulsystem reformiert und besser mit der Arbeitswelt verzahnt werden soll (die sogenannte "riforma dei cicli" - Reform der Schulstufen).

Auch das Hochschulwesen ist an dieser Erneuerung beteiligt. In diesem Bereich hat die Notwendigkeit einer europaweiten Harmonisierung der Studienabschlüsse dazu geführt, daß zur Zeit ein System angestrebt wird, in dem es einen dreijährigen grundständigen Studiengang geben wird, an dessen Ende ein erster Universitätsabschluß steht; daran anschließend soll dann ein ergänzender zweijähriger Studiengang angeboten werden, der mit einem höheren Universitäts-abschluß beendet wird.


[Zurück zum Anfang]  

Anhang I: Bibliographie

Il sistema di formazione professionale in Italia
Alluli, Giorgio (Koord.)
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, CEDEFOP
Luxemburg: EUR-OP, 2000, 155 S.
ISBN: 92-828-7371-4
http://www.trainingvillage.gr/etv/publication/download/monograf/7010it/7010ITcontent.pdf

Key data on education in Europe
Bildungsinformationsnetzwerk in Europa, EURYDICE
Brüssel: Eurydice, 2000, 260 S.
ISBN 92-828-8537-2
http://www.eurydice.org/Documents/Key_Data/Fr/FrameSet.htm

Bildung auf einen Blick: Indikatoren der OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD
Paris: OEDC, 2000, 412 S.
ISBN: 92-64-27199-6
http://electrade.gfi.de/cgi-bin/OECDBookShop.storefront/

World data on education
Amadio, Massimo
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, UNESCO
International Bureau of Education, IBE
Genf: UNESCO, 2000, 192 S.
ISBN: 92-3-103727-7
http://www.ibe.unesco.org/Inf_Doc/Nat_reps/wdepfome.htm

[Zurück zum Anfang]

 

Anhang II: Liste der wichtigsten Organisationen

A.N.A.P.I.A.
Associazione Nazionale Addestramento Professionale Industria e Agricoltura
Via In Lucina, 10
00186 Roma
Tel.: (39-06) 68 80 93 47

ANAP LEONE XIII
Associazione Nazionale Addestramento Professionale
Via Angelo Bargoni, 78 modulo P
00153 Roma
Tel.: (39-06) 581 65 05

ASS. FOR GEO S.c.r.l.
Via Merulana, 19
00185 Roma

Casa di carità arti e mestieri
Corso Benedetto Brin., 26
10149 Torino
Tel.: (39-011) 382 52 06

CENSIS
Fondazione Centro Studi Investimenti Sociali
P.zza di Novella, 2
00199 Roma
Tel.: (39-06) 86 09 11
http://www.censis.it/

CENTRO STUDI - OPERA DON CALABRIA
Via San Zeno in Monte, 23
37129 Verona
Tel.: (39-045) 59 50 99

C.E.S.C.O.T.
Centro Sviluppo Commercio e Turismo
Via Messina 19
00198 Roma
Tel.: (39-06) 44 23 83 96
Fax: (39-06) 44 25 03 04

CGIL
Confederazione Generale Italiana del Lavoro
Corso d'Italia, 25
00198 Roma
Tel.: (39-06) 847 61
Fax: (39-06) 884 56 83
http://www.cgil.it/

C.I.F.
Centro Italiano Femminile
Via Carlo Zucchi, 25
00165 Roma
Tel.: (39-06) 662 25 68

CIOFS - FP
Centro Italiano Opere Femminili Salesiane - Formazione Professionale
Via San Saba 14
00153 Roma
Tel.: (39-06) 57 29 91 1
Fax: (39-06) 57 29 91 54

CIPA-AT
Centro Istruzione Professionale Agricola - Assistenza Tecnica
Via Mariano Fortuny, 20
00196 Roma
Tel.: (39-06) 361 09 95
Fax: (39-06) 361 31 53

CISL
Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori
Via Po, 21
00198 Roma
Tel.: (39-06) 847 31
Fax: (39-06) 854 60 76
http://www.cisl.it/

CLES
Via Bruno Buozzi, 105
00197 Roma
Tel.: (39-06) 321 67 13

CNA
Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e Media Impresa
Via Guattani, 13
00161 Roma
Tel.: (39-06) 44 18 81
Fax: (39-06) 44 24 95 13
http://web.tin.it/cna_mn/

CNEL
Consiglio Nazionale dell'Economia e del Lavoro
Vl. David Lubin, 2
00196 Roma
Tel.: (39-06) 369 21
Fax: (39-06) 320 28 67

CNIPA
Consorzio Nazionale Istruzione Professionale Artigiana
Via Palestro 7
00122 Ancona
Tel.: (39-071) 20 45 31

CNOS FAP
Centro Nazionale Opere Salesiane - Formazione e Addestramento Professionale
Via Appia Antica 78
00179 Roma
Tel.: (39-06) 513 82 36
Fax: (39-06) 513 70 28
http://www.cnos.org/

COLDIRETTI
Confederazione nazionale coltivatori diretti
Via XXIV Maggio, 43
00187 Roma
Tel.: (39-06) 468 21
Fax: (39-06) 487 11 99
http://www.coldiretti.it/

CONFAGRICOLTURA
Confederazione generale dell'agricoltura italiana
Corso Vittorio Emanuele II, 101
00186 Roma
Tel.: (39-06) 685 21
Fax: (39-06) 686 17 26
http://www.confagricoltura.it/

CONFAPI
Confederazione italiana della piccola e media industria
Via Colonna Antonina, 52
00186 Roma
Tel.: (39-06) 678 24 41
Fax: (39-06) 679 14 88

CONFARTIGIANATO
Confederazione generale italiana dell'artigianato
Via S. Giovanni in Laterano, 152
00184 Roma
Tel.: (39-06) 70 37 41
Fax: (39-06) 70 45 21 88
http://www.confartigianato.it/

CONFCOMMERCIO
Piazza G. Belli, 2
00153 Roma
Tel.: (39-06) 586 61
Fax: (39-06) 580 94 25
http://www.confcommercio.it/

CONFESERCENTI
Confederazione italiana esercenti
Via Farini, 5
00185 Roma
Tel.: (39-06) 47 25
Fax: (39-06) 474 65 56
http://www.confesercenti.it/

CONFINDUSTRIA
Confederazione generale dell'industria italiana
Area di sviluppo associativo e formazione
Viale dell'Astronomia, 30
00144 Roma
Tel.: (39-06) 590 31
Fax: (39-06) 591 96 15
http://www.confindustria.it/

CONSORZIO SCUOLE LAVORO
Via XX Settembre 22
10121 Torino
Tel.: (39-011) 518 47 15

ECIPA
Viale Castro Pretorio, 25
00185 Roma
Tel.: (39-06) 446 95 86

E.I.S.S.
Ente italiano di servizio sociale
Viale Ferdinando Baldelli, 41
00146 Roma
Tel.: (39-06) 540 20 83
Fax: (39-06) 540 27 62

ENAIP
Ente Nazionale Acli Istruzione Professionale
Via Giuseppe Marcora, 1820
00153 Roma
Tel.: (39-06) 584 01
http://www.enaip.lazio.it/home.htm

ENAO
Via Rosamini, 10
37123 Verona

ENAP
Ente Nazionale Addestramento Professionale
Via F. Rosazza, 38
00153 Roma
Tel.: (39-06) 581 92 07

ENDOFAP
Ente Nazionale Don Orione Formazione Aggiornamento Professionale
Via della Camilluccia, 112
00135 Roma
Tel.: (39-06) 77 20 57 06
Fax: (39-06) 77 07 88 83
http://www.intels.com/donorione.lazio

ENFAP
Ente Nazionale Formazione Addestramento Professionale
Largo Ascianghi, 5
00153 Roma
Tel.: (39-06) 588 43 25
Fax: (39-06) 85 28 25 91

ENGIM
Ente Nazionale Giuseppini del Murialdo
Via degli Etruschi, 7
00185 Roma
Tel.: (39-06) 445 62 84
http://www.racine.ra.it/engim/

FORMEDIL
Ente nazionale per la formazione e l'addestramento professionale nell'edilizia
Viale di Villa Massimo, 39
00161 Roma
Tel.: (39-06) 44 23 87 60
Fax: (39-06) 44 23 86 56

FORMEZ
Centro di formazione e studi per il Mezzogiorno
Via Salaria, 229
00199 Roma
Tel.: (39-06) 85 35 46 27
Fax: (39-06) 84 89 32 42
http://www.formez.it/

IAL Nazionale
Istituto Addestramento Lavoratori
Via Trionfale, 101
00136 Roma
Tel.: (39-06) 39 72 81 72
http://www.ial.lazio.it/

INECOOP
Istituto nazionale per l'educazione cooperativa
Via Antonio Gramsci, 14
00197 Roma
Tel.: (39-06) 321 61 24
Fax: (39-06) 322 66 52

INFORCOOP S.c.r.l.
Istituto nazionale di formazione cooperativa
Via di Santa Costanza, 46
00198 Roma
Tel.: (39-06) 85 35 58 97

INIPA
Istituto nazionale istruzione professionale agricola
Via XXIV Maggio, 43
00187 Roma
Tel.: (39-06) 468 21
Fax: (39-06) 468 23 59

ISFOL
Istituto per lo Sviluppo della Formazione professionale dei Lavoratori
Via G.B. Morgagni, 33
00161 Roma
Tel.: (39-06) 44 59 01
Fax: (39-06) 44 25 16 09
http://www.isfol.it/

Ministero del lavoro e della previdenza sociale
Ufficio Centrale per l'orientamento e la formazione professionale dei lavoratori
Vicolo d'Aste, 12
00159 Roma

[Zurück zum Anfang]

National VET Systems
Country specific reports

  

 
[ETV News] [Information Resources] [Projects and Networks] [Exchange of views] [Search the ETV] [Register] [Help] [Site map] [Home]