Das vorliegende Dokument wurde im Auftrag des Cedefop im Frühjahr 2000 von der Nationalen Koordinierungsstelle für das Leonardo-da-Vinci-Programm, dem Nationalen Institut für Technologie (TI) in Norwegen, erstellt.
Autor: Halfdan Farstad
Bei der folgenden Darstellung handelt es sich um eine gekürzte und aktualisierte Fassung der Monographie über das Berufsbildungssystem in Norwegen, die das Cedefop im Juni 1999 in englischer Sprache herausgebracht hat und die später auch in französischer und deutscher Sprache erschienen ist. Auch das vorliegende Dokument liegt in englischer, französischer und deutscher Sprache vor.
Koordinatoren des Projekts beim Cedefop: Michael Adams und Reinhard Nöbauer
Inhalt
- Norwegen - Provinzen und wichtigste Städte
- Norwegen - Schlüsselzahlen 1999
- Allgemeine Ziele und Grundsätze der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Der Einfluss der Sozialpartner auf Bildung und Berufsbildung
- Die Reformen in den 90er Jahren
- Die administrativen Ebenen des Bildungssystems in Norwegen
- Übersicht über das allgemeine und berufliche Bildungswesen in Norwegen
- Pflichtschule
- Sekundarbereich II
- Die Lehrlingsausbildung in Norwegen
- Berufsberatung und Betreuungsdienst
- Die technischen Fachschulen
- Hochschulbereich
- Bildung und Berufsbildung für Personen mit besonderem Förderbedarf
- Erwachsenenbildung
- Ausbildung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik
- Die Dokumentation nicht formal erworbener Kenntnisse und Kompetenzen
- Die Ausbildung von Lehrern und Ausbildern
- Gesetzgebung
- Finanzierung der Berufsbildung
Anhänge
- Wichtige Einrichtungen
- Bibliographie
1. Norwegen - Provinzen und wichtigste Städte
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2. Norwegen -Schlüsselzahlen 1999
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Einwohnerzahl
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4,5 Mio. |
|
Bevölkerungsdichte
|
14,3 Personen/ km2 2 |
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Urbanisierung
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61.0 % |
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Bevölkerungswachstum
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0.7 % |
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BIP pro Kopf
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34 000 US$ |
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Wachstum des BIP pro Jahr
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0.9 % |
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Netto-Staatsverschuldung
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-- % |
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Haushaltsdefizit
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-- % |
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Gesamtarbeitslosenquote
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3.2 % |
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für die 16- bis 24-Jährigen
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9.5 % |
| Bildungsstand: Anteil der Einwohner im Alter von 16 Jahren und darüber, die folgende Qualifikation vorweisen können: |
|
-einen Hochschulabschluss (erworben durch
ein mindestens dreijähriges Studium):
|
22 % |
|
-eine allgemeinbildenden oder beruflichen
Abschluss des Sekundarbereichs II:
|
77 % |
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3. Allgemeine Ziele und Grundsätze der allgemeinen und beruflichen Bildung
Bildung und Berufsbildung werden als entscheidende Instrumente zur Realisierung nationaler Ziele betrachtet, beispielsweise im Bereich der Wirtschafts-, Regional- und Beschäftigungs- bzw. Arbeitsmarktpolitik. Die vermittelten Kompetenzen sollten den Zugang zur Beschäftigung eröffnen und den einzelnen so in die Lage versetzen, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
Gleichheit und das Recht auf freie Wahl sind zentrale Prinzipien und Ziele der staatlichen Bildungs- und Berufsbildungspolitik. Dementsprechend
- wird Bildung als Aufgabe des Staates betrachtet;
- hat jeder Jugendliche, der einen Pflichtschulabschluss vorweisen kann, den gesetzlichen Anspruch auf eine dreijährige allgemeinbildende und/oder berufliche Ausbildung im Sekundarbereich II;
- sollte das Bildungs- und Berufsbildungsangebot qualitativ hochwertig und so breit angelegt sein, dass sich dem einzelnen - ungeachtet seines Wohnorts und seiner sozialen Situation - eine Reihe von Wahlmöglichkeiten bieten;
- werden alle Bildungs- und Berufsbildungsangebote des öffentlichen Sektors kostenfrei bereitgestellt; die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der öffentlichen Hand. Für Lehrbücher und anderes Unterrichtsmaterial müssen Schüler und Studenten im Sekundarbereich bzw. in der Hochschulausbildung selbst aufkommen.
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4. Der Einfluss der Sozialpartner auf Bildung und Berufsbildung
Die Sozialpartner sind sowohl an der Konzeption als auch an der praktischen Umsetzung der Bildungs- und Berufsbildungspolitik umfassend und aktiv beteiligt. Diese Mitwirkung wurde durch die Rahmengesetzgebung institutionalisiert. Auch die Verfahren, welche die Repräsentation in zentralen Gremien sowie die aktive Beteiligung an Aufgaben im Bereich der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle beruflicher Bildung regeln, belegen diese Rolle der Sozialpartner. Der wesentliche Grund dafür liegt in der Tatsache, dass die berufliche Bildung im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Produktivität und Rentabilität für die Arbeitswelt von entscheidender Bedeutung ist. Die Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen sind sowohl auf zentralstaatlicher als auch auf Provinzebene in allen wichtigen Beratungs- und Entscheidungsgremien vertreten:
- im Zentralrat für betriebliche Berufsbildung (Rådet for fagopplæring i arbeidslivet, RFA);
- in den 20 nationalen Ausbildungsräten (Opplæringsråd), berufsfachliche Gremien für verschiedene Berufsbereiche und anerkannte Berufe;
- in den Berufsbildungsausschüssen (Yrkesopplæringsnemnda) für die einzelnen Provinzen;
- in den Prüfungsausschüssen (prøvenemndene) der einzelnen Provinzen und den nationalen Beschwerdeausschüssen (ankenemndene)..
Auf diese Weise sind die Sozialpartner direkt an der strukturellen und inhaltlichen Konzeption anerkannter Berufe, an der Curricula-Entwicklung und an der Festlegung der Richtlinien für die Fach- bzw. Gesellenprüfung beteiligt. Wenn es um die praktische Vermittlung beruflicher Bildung geht, arbeiten private und öffentliche Betriebe und Einrichtung eng mit den Behörden zusammen und stellen Ausbildungsplätze für Lehrlinge sowie Betriebstutoren am Arbeitsplatz bereit. Von örtlichen Unternehmen und Einrichtungen getragene Ausbildungsbüros (Opplæringskontorer) bieten Unterstützung bei der Ermittlung und Schaffung von Ausbildungsplätzen für Lehrlinge. Die Ausbildungsbüros fungieren als administrative und berufsfachliche Vermittlungsinstanz zwischen Behörden und Ausbildungsbetrieben und organisieren Lehrlingsausbildungsverhältnisse, bei denen sich die Ausbildungsverantwortung auf mehrere kleine Unternehmen verteilt.
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5. Die Reformen in den 90er Jahren
In den 90er Jahren wurden alle Ebenen des Bildungs- und Berufsbildungssystems strukturell und inhaltlich umfassend reformiert. Auch der einschlägige Gesetzesrahmen wurde aktualisiert und harmonisiert, um ein einheitlicheres System zu schaffen sowie die verschiedenen Ebenen der schulischen und die betriebliche Ausbildung besser zu koordinieren. In erster Linie sollten auf diese Weise die Herausforderungen bewältigt werden, die sich im Zusammenhang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stellten, und es sollte eine rasche Modernisierung ermöglicht werden; dies erwies sich durch die dynamische Wirtschaftsentwicklung als erforderlich. 1993 wurde ein Rahmenlehrplan eingeführt, der neben dem Primar- und Sekundarbereich auch die Erwachsenenbildung regelt.
In den Jahren von 1994 bis 1997 fasste man die 98 regionalen Hochschulen zu 26 größeren, staatlichen Hochschulen mit einem einheitlichen Zulassungsverfahren zusammen. Zugleich übertrug man den Universitäten und Hochschulen neue Zuständigkeiten für die Weiterbildung. Durch die "Reform 94", eine Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung im Sekundarbereich II, wurde ein gesetzlicher Anspruch auf eine dreijährige Ausbildung im Sekundarbereich II für alle Jugendlichen sowie ein öffentlicher Betreuungsdienst eingeführt. Die "Reform 97" setzte das Einschulungsalter von sieben auf sechs Jahre herab und verlängerte den Pflichtschulunterricht insgesamt von neun auf zehn Jahre. Zudem wurde der Fremdsprachenunterricht ausgebaut. 1999 führte man ein neues Bildungsgesetz ein, das neben der Pflichtschule und dem allgemein- und berufsbildenden Sekundarbereich II auch bestimmte Bereich der Erwachsenenbildung regelt.
Die technischen Fachschulen, die berufliche Bildung auf einer Bildungsstufe zwischen Sekundarbereich II und Hochschulebene anbieten, wurden ab Herbst 1999 umfassend reorganisiert. Zugleich modernisierte man die Lehrerausbildung. Die "Kompetenz-Reform", die seit 1996 vorbereitet wird, soll diese umfassende Reihe tiefgreifender Reformen abschließen. Sie soll die Erwachsenenbildung und die berufliche Weiterbildung regeln. An der Umsetzung der Reform sind Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Staat gleichermaßen beteiligt.
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6. Die administrativen Ebenen des Bildungssystems in Norwegen

Als oberste Bildungsbehörde ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kirchliche Angelegenheiten (Kirke-, undervisnings- og forskningsdepartementet, KUF) für alle Bildungsstufen, d.h. den Primar-, Sekundar- und Hochschulbereich, gleichermaßen verantwortlich, die Erwachsenenbildung inbegriffen. In die Zuständigkeit des Ministeriums fallen die Entwicklung von Standards und Curricula, die Beaufsichtigung der Ausbildungsanbieter, die Zertifizierung und die Forschungspolitik. Auf Ebene der Provinzen vertreten 18 staatliche Ämter für das Bildungswesen die Belange des Ministeriums.
Auf lokaler Ebene sind die Kommunen für die Verwaltung und Erteilung des Pflichtschulunterrichts verantwortlich, die Zuständigkeit für den Sekundarbereich II hingegen liegt bei den Provinzialbehörden. Die Hochschuleinrichtungen sind dem Bildungsministerium direkt unterstellt.
Der 'Marktanteil' der privaten Bildungseinrichtungen ist in Norwegen vergleichsweise gering. Betrachtet man die Gesamtheit aller Schüler, so stellt man fest, dass rund 98,5% der Schüler in der Pflichtschule und 96% derjenigen, die einen Bildungsgang des Sekundarbereichs II absolvieren, staatliche Schulen besuchen. Im Hochschulbereich besuchen weniger als 10% der Studenten private Bildungseinrichtungen.
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7. Übersicht über das allgemeine und berufliche Bildungswesen in Norwegen

Privates Bildungswesen
Privatuniversitäten und -hochschulen
Heimvolkshochschulen (1) *)
Weiterführende Privatschulen (3)
Private Pflichtschulen (Grundbildung) (10)
6 Jahre - 16 Jahre
Staatliches Bildungswesen
Hochschulwesen:
4 Universitäten
6 wissenschaftliche Hochschulen
26 staatliche Hochschulen
2 Kunsthochschulen bzw. -akademien
Ausbildung von Beamten (1-3)
Beschäftigungspolitische Ausbildungsmaßnahmen ***)
Ergänzende allgemeinbildende Kurse (Brückenkurse) (1)
Meisterausbildung **)
Technische Fachschulen (2)
Allgemeinbildender Sekundarbereich II (3)
Berufsbildender Sekundarbereich II (4)
Allgemeinbildender Sekundarbereich II für Erwachsene
Pflichtschule, Schulen des Primar- und Sekundarbereichs I (10)
Grundbildung für Zuwanderer
Grundbildung für Erwachsene
Privates Bildungswesen
Private berufliche Weiterbildung
Sekundarbereich II für Erwachsene
Grundbildung für Erwachsene
( ) Ausbildungsdauer in Jahren.
*) Die meisten Studierenden an Heimvolkshochschulen können einen Abschluss des allgemeinbildenden Sekundarbereichs II vorweisen. Eine Reihe von Heimvolkshochschulen nimmt aber auch jüngere Personen auf. Viele Zuwanderer entscheiden sich dafür, ihren ersten Bildungsgang in Norwegen an einer Heimvolkshochschule zu absolvieren.
**) Voraussetzung ist mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Anschluss an eine mit dem Fachzeugnis bzw. dem Gesellenbrief abschließende Berufsausbildung.
***) Gezielte Ausbildung zur Beschäftigungsförderung bzw. zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Erhebliche Unterschiede bestehen in bezug auf die persönliche Situation der Ausbildungsteilnehmer sowie hinsichtlich Dauer und Qualifikationsstufe der einzelnen Ausbildungsmaßnahmen. |
Quelle: Leonardo - NKS Norwegen / Autor
Das reguläre staatliche Bildungs- und Berufsbildungssystem gliedert sich im Großen und Ganzen in drei Bereiche:
- die zehnjährige Pflichtschule, welche den Primarbereich und den Sekundarbereich I umfasst. Das Einschulungsalter liegt bei sechs Jahren;
- den allgemein- bzw. berufsbildenden Sekundarbereich II mit im wesentlichen zwei Bildungszweigen:
- einem dreijährigen allgemeinbildenden Zweig, dessen theoretisch angelegte Bildungsgänge auf den Besuch einer Hochschule oder Universität vorbereiten;
- einem vierjährigen berufsbildenden Zweig, der eine zweijährige schulische Ausbildung mit einer zweijährigen Lehrlingsausbildung kombiniert;
- die Hochschulausbildung an Universitäten und Hochschulen einschließlich berufsbildender Studienangebote.
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8. Pflichtschule
Die Pflichtschule umfasst den Primarbereich und den Sekundarbereich I. 1997 wurde die Schulpflicht auf insgesamt zehn Jahre verlängert und das Einschulungsalter auf sechs Jahre herabgesetzt. Im Primarbereich werden jedes Jahr rund 60 000 Kinder eingeschult, und insgesamt besuchen rund 600 000 Schüler die Pflichtschule. Norwegen verfügt über insgesamt 3270 Pflichtschulen, von denen fast 2100 Unterricht der Primar- und Sekundarstufe I, d.h. Unterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 anbieten. 480 Schulen bieten hingegen nur Unterricht der Sekundarstufe I (für die Jahrgangsstufen 8 bis 10) an. Alle Schüler müssen eine Abschlussprüfung absolvieren, aber jeder Schüler, der alle Jahrgangsstufen erfolgreich durchlaufen hat, erwirbt den Pflichtschulabschluß, der den Zugang zum Sekundarbereich II eröffnet.
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9. Sekundarbereich II
Das allgemeine und berufliche Bildungsangebot ist primär für die Altersgruppe der 16- bis 19-Jährigen bestimmt. Im wesentlichen sind zwei Bildungszweige zu unterscheiden:
- ein dreijähriger, allgemeinbildender Zweig, dessen theoretisch ausgelegter Unterricht auf das Studium an einer Universität oder Hochschule vorbereitet;
- ein vierjähriger berufsbildender Zweig, der zu einem formellen, d.h. offiziell anerkannten beruflichen Abschlusszeugnis führt, das eine Qualifikation der Fachkraftstufe bescheinigt.
Der berufsbildende Zweig beinhaltet in der Regel eine zweijährige Ausbildungsphase als Lehrling in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung. Die Lehrlingsausbildung ist somit integraler Bestandteil des Bildungs- und Berufsbildungssystems im Sekundarbereich II.
In beiden Zweigen beginnen die Bildungsgänge mit einem einjährigen Grundkurs, an den jeweils ein Spezialisierungskurs I anschließt. Beide Zweige zusammen genommen werden insgesamt 13 Grundkurse angeboten:
- Allgemeinbildende und kaufmännische Fächer
- Künstlerische Fächer (Musik, Tanz und Theater)
- Sport und Leibeserziehung
Die meisten Schüler, die einen dieser Grundkurse absolvieren, arbeiten nicht unmittelbar auf eine anerkannte berufliche Qualifikation hin, sondern erwerben die Hochschulreife. Einige Absolventen der Fachrichtung Allgemeinbildende und kaufmännische Fächer entscheiden sich nach dem Grundkurs jedoch für eine berufliche Ausbildung.
Die folgenden Grundkurse führen zu berufsfachlichen Bildungsgängen und anerkannten einschlägigen Abschlüssen:
- Gesundheits- und Sozialpflege
- Handwerk, Kunstgewerbe und Design
- Naturwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht)
- Hotel- und Nahrungsmittelgewerbe
- Bauhauptgewerbe
- Ausbaugewerbe
- Elektrotechnik, Elektronik
- Metall- und Maschinentechnik
- Chemie- und Prozesstechnik
- Holztechnik
Die beruflich ausgerichteten Grundkurse vermitteln alle eine berufliche Grundbildung in einem bestimmten Berufsfeld und bereiten auf mehr als einen bestimmten Beruf vor. Im Anschluss werden rund 100 stärker berufsfachlich ausgelegte Spezialisierungskurse I angeboten, und nachdem er einen solchen Kurs absolviert hat, kann der Schüler sich im Rahmen einer Lehrlingsausbildung in unterschiedlicher Weise weiter spezialisieren. Steht eine Lehrstelle nicht zur Verfügung, so kann der einzelne alternativ dazu einen schulischen Spezialisierungskurs II absolvieren. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch die das Fachzeugnis in einem offiziell anerkannten Beruf erworben wird, von denen es rund 200 gibt.
Im August 2000 sollen zwei neue Grundkurse eingeführt werden, Handelsberufe und Medien und Kommunikation.
1998 besuchten insgesamt 168 500 Schüler die 523 weiterführenden Schulen, von denen sich 63 in privater Trägerschaft befanden. Insgesamt 31 800 Personen nahmen als Auszubildende an einer betrieblichen Lehrlingsausbildung teil. 96% der Pflichtschulabgänger nehmen eine Ausbildung im Sekundarbereich II auf. 40% bis 45% der neuen Schüler im Sekundarbereich II entscheiden sich für die Fachrichtung Allgemeinbildende und kaufmännische Fächer. Das Geschlechterverhältnis lag hier bei 57 zu 43 zugunsten der Frauen. Schlüsselt man die Ausbildungsbeteiligung in den verschiedenen Bildungsgängen und -formen nach Geschlecht auf, so bietet sich ein recht klassisches Bild, beispielsweise lag in Bildungsgängen der Fachrichtung Gesundheits- und Sozialpflege der Frauenanteil bei 92%, in Bildungsgängen der Fachrichtung Bauhauptgewerbe lag der Frauenanteil hingegen unter 10%.
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10. Die Lehrlingsausbildung in Norwegen
Die Lehrlingsausbildung ist ein integraler Bestandteil des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens im Sekundarbereich II. Die meisten offiziell anerkannten Ausbildungsgänge für die 200 anerkannten Berufe folgen dem als "2+2-Modell" bekannten Hauptweg der Berufsausbildung: Einer zweijährigen schulischen Ausbildung folgt eine zweijährige Lehrlingsausbildung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung. Grundlage des Ausbildungsverhältnisses ist ein Lehrvertrag, der zwischen dem Ausbildungsanwärter und dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen wird. Um Lehrlinge beschäftigen zu können, muss das Unternehmen bzw. die öffentliche Einrichtung von den Provinzialbehörden als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein. Alle Lehrverträge bedürfen der Genehmigung durch den Berufsbildungsausschuss der jeweiligen Provinz.
Der Lehrlingsausbildung liegt die Annahme zugrunde, dass dem Auszubildenden eine hochwertige und realitätsnahe Kenntnis des gewählten anerkannten Berufs am besten durch berufsbegleitende Ausbildung vermittelt werden kann. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, sind die Unternehmen mit modernen technischen Produktionsanlagen ausgestattet; zudem kommen moderne Arbeitsmethoden zum Einsatz. Unternehmen sorgen sich in erster Linie um Qualität und Rentabilität und versuchen, Marktanteile zu halten. Aus diesem Grund ist die Ausbildung im Betrieb am besten geeignet, die Auszubildenden auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten. Sowohl bei der Organisation und Verwaltung als auch bei der praktischen Umsetzung der Lehrlingsausbildung arbeiten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eng mit den Provinzialbehörden zusammen.
In der Lehrlingsausbildung erwirbt der einzelne Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen einer aktiven Beteiligung am normalen Arbeitsleben im Ausbildungsbetrieb. Vermittelt werden sollte eine Ausbildung, die einer einjährigen schulischen Ausbildung entspricht, und der Anteil der Produktivarbeit sollte über den gesamten Zeitraum hinweg zunehmen. Seiner Rechtsstellung nach ist der Lehrling ein Beschäftigter des Unternehmens, für den die einschlägigen, gesetzlich und tarifvertraglich geregelten Rechte und Pflichten gelten. Er hat Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend der von ihm geleisteten Produktivarbeit. Angesichts der Tatsache, dass sich das Verhältnis Produktivarbeit/Ausbildung während der zwei Jahre im Betrieb verschiebt, erhöhen sich auch die Lehrlingsbezüge: Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen kamen im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen überein, dass der Lehrlingslohn von 30% des Tariflohns einer Fachkraft in den ersten sechs Monaten der Ausbildung auf 80% dieses Tariflohns in den letzten sechs Monaten der Ausbildung ansteigt.
1998 wurden rund 16 000 neue Lehrverträge abgeschlossen, und die Zahl der laufenden einschlägigen Ausbildungsverhältnisse belief sich auf 31 800.
Der Berufsbildungsausschuss der Provinz beaufsichtigt den Ausbildungsbetrieb während der Ausbildungszeit: Entspricht die dort vermittelte Ausbildung nicht den Zielvorgaben bzw. der Ausbildungsordnung, so ist die Provinz berechtigt, dem betreffenden Unternehmen die Zulassung als Ausbildungsbetrieb abzuerkennen. Darüber hinaus hat der Berufsbildungsausschuss für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zum Erwerb des Fachzeugnisses zu sorgen.
Organisation und Bewertung dieser Prüfungen obliegen den vom Berufsbildungsausschuss eingesetzten Prüfungsausschüssen (Prøvenemnder). In jeder Provinz sollte für jeden anerkannten Beruf (zumindest) ein Prüfungsausschuss existieren. Hauptaufgabe der Prüfungsausschüsse ist die Organisation und Durchführung des praktischen Teils der Fach- und Gesellenprüfungen sowie die Bewertung der Prüfungsergebnisse. Für die Vergabe der Fachzeugnisse und Gesellenbriefe ist der Berufsbildungsausschuss zuständig.
Jede Provinz hat ein Sekretariat für den Berufsbildungsausschuss eingerichtet, das als operationelle Stelle für die praktische Umsetzung der Beschlüsse und Aufgaben des Ausschusses zuständig ist.
Ein Prüfungskandidat, der die Fach- bzw. Gesellenprüfung nicht bestanden hat, kann gegen die Entscheidung des provinzialen Prüfungsausschusses Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde befindet ein für den betreffenden anerkannten Beruf zuständiger nationaler Beschwerdeausschuss (Klagenemnd).
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11. Berufsberatung und Betreuungsdienst
Die Gesamtverantwortung für die Bereitstellung von Bildungs- und Berufsberatungsange-boten für alle Gruppen liegt grundsätzlich bei den Arbeitsmarktbehörden, welche die Ausbildungseinrichtungen mit aktuellem Informationsmaterial und anderen Beratungshilfen versorgen. Praktisch durchgeführt wird diese Aufgabe von Mitarbeitern in den einzelnen Bildungseinrichtungen, die in engem Kontakt zu den Schülern und Studierenden stehen.
Alle Schüler haben Anspruch auf Berufsberatung sowohl in der Pflichtschule als auch während der weiterführenden allgemeinen oder beruflichen Bildung. In jeder Schule gibt es spezielle Schulberater, die mit Unterstützung der Lehrer die einschlägigen Beratungsmaßnahmen organisieren, häufig in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen sowie mit Unternehmen und Sozialpartnern.
Seit 1994 betreibt jede Provinz einen Betreuungsdienst; dieser untersteht der Schulbehörde der jeweiligen Provinz. Der Betreuungsdienst fungiert gewissermaßen als Sicherheitsnetz für Bildungsabbrecher und andere Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren, die weder die Schule besuchen noch einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Betreuungsdienst soll Information, Beratung und praktische Unterstützung bieten, um die betreffenden Jugendlichen zu einer Tätigkeit hin zu leiten, die zum Erwerb der Hochschulreife, einer anerkannten beruflichen Qualifikation oder einer Teilqualifikation führt und so ihre Beschäftigungs-aussichten verbessern kann.
Jeder Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren hat einen gesetzlichen Anspruch auf allgemeine oder berufliche Bildung im Sekundarbereich II (Reform 94). Hat er sich nicht für einen entsprechenden Bildungsgang beworben oder befindet er sich nicht in einer entsprechenden Ausbildung, so muss sich der Betreuungsdienst mit der betreffenden Person in Verbindung setzen. Im Schnitt setzt sich der Betreuungsdienst jedes Jahr mit 7% bis 8% aller 16- bis 19-Jährigen in Verbindung, von denen schließlich 60% ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsangebot des Dienstes annehmen.
Zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Arbeitsmarktsituation und die Lebensbedingungen wurden im wesentlichen drei Einrichtungen geschaffen:
- die EURES-Stelle, die in das Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) eingebunden ist ,
- das staatliche Zentrum für die Förderung der Berufsberatung (Nasjonalt senter for yrkesveiledning, NSY), das mit Unterstützung des Leonardo-da-Vinci-Programms eingerichtet wurde,
- das nationale Informationszentrum für den Hochschulbereich (NAIC), das für Studenten Informationen und Beratungsangebote über Studienmöglichkeiten im Ausland bereit hält und norwegische Universitäten in Fragen der Anerkennung "ausländischer" Bildungs-abschlüsse als Grundlage für ein weiteres Studium in Norwegen berät.
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12. Die technischen Fachschulen
Die technischen Fachschulen vermitteln eine nicht-universitäre Weiterbildung. Es handelt sich um eine postsekundäre Ausbildung unterhalb der Hochschulebene. Entscheidende Zugangsbedingung ist der Nachweis eines anerkannten Fachkraft-Abschlusses, d.h. des Fachzeugnisses. Die Ausbildung an einer technischen Fachschule dauert zwei Jahre. Im Vordergrund stehen zum einen die technisch-fachliche Spezialisierung und zum anderen die Bereiche Ökonomie und Verwaltung. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer technischen Fachschule erwirbt der Absolvent den Technikertitel. Im Herbst 1999 gab es landesweit insgesamt 54 technische Fachschulen, die Bildungsgänge in neun breit angelegten Fachrichtungen anboten, wobei jede Fachrichtung mehrere Möglichkeiten zur weiteren Spezialisierung bot.
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13. Hochschulbereich
In Norwegen gibt es sowohl staatliche als auch private Hochschuleinrichtungen. Der Staat fungiert als Träger und Betreiber von vier Universitäten, sechs hoch spezialisierten wissenschaftlichen Hochschulen, 26 staatlichen Hochschulen und zwei Kunsthochschulen. Daneben bieten insgesamt 26 private Hochschuleinrichtungen staatlich anerkannte Studiengänge an. 19 dieser Einrichtungen werden (für einen Teil ihres Angebots) staatlich bezuschusst.
Rund 180 000 Studenten sind für eine Hochschulausbildung eingeschrieben, 17 000 von ihnen studieren an einer privaten Einrichtung. Darüber hinaus absolvieren rund 14 000 Personen ein Studium im Ausland. Der Unterricht in staatlichen Einrichtungen ist kostenlos. Studenten in privaten Einrichtungen müssen eine Gebühr entrichten, der Staat stellt für sie jedoch Beihilfen und kostengünstige Darlehen bereit, die einen großen Teil der zusätzlichen Kosten abdecken.
Im Hinblick auf die berufliche Bildung sind insbesondere die staatlichen Hochschulen von Bedeutung, die es in sehr unterschiedlichen Größenordnungen gibt: Der Saami-Hochschule mit 165 Studenten steht die Hochschule in Oslo mit fast 8000 Studenten gegenüber. Diese Hochschulen bieten in erster Linie Kurzstudiengänge mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren an, beispielsweise zur Ausbildung von Lehrern und in den Bereichen Gesundheits- und Sozialpflege, Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften. Einige dieser Studiengänge beinhalten lange Phasen betreuter praktischer Arbeit in direktem Kontakt mit Patienten oder Kunden.
Universitäten, Hochschulen und Forschungsreinrichtungen sind über das "Norwegische Netzwerk" (Network Norway) miteinander verbunden. Zentrales Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen, integrierten und vernetzten System von Forschung und Lehre, das sich durch systeminterne Arbeitsteilung und eine Koordinierung der eingebundenen Hochschul- und Forschungseinrichtungen auszeichnet. Die Absicht ist, Qualität und Produktivität in diesem Sektor generell zu verbessern.
Entscheidungen über die Bedingungen für die Zulassung zur Hochschulausbildung werden auf zentralstaatlicher Ebene von der Regierung getroffen. Im allgemeinen gelten für Universitäten und Hochschulen dieselben Zulassungsvoraussetzungen. Nachzuweisen sind:
- der erfolgreiche Abschluss des dreijährigen allgemeinbildenden Zweigs des Sekundarbereichs II, oder
- eine anerkannte berufliche Qualifikation / das Fachzeugnis bzw. der Gesellenbrief, sowie mit Erfolg abgelegte Prüfungen in bestimmten theoretisch-akademischen Fächern.
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14. Bildung und Berufsbildung für Personen mit besonderem Förderbedarf
Jeder Schüler einer Pflichtschule oder einer weiterführenden Schule hat Anspruch auf ein Bildungs- und Ausbildungsangebot, das seinen Möglichkeiten und Bedürfnissen Rechnung trägt. Dementsprechend wird auf allen Bildungsstufen auch sonderpädagogischer Förderunterricht angeboten. Die meisten Schüler erhalten diesen Förderunterricht in normalen Klassen der Regelschule.
Junge Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung, psychosozialer Probleme oder anderweitiger Benachteiligung einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, können zu besonderen Konditionen zur weiterführenden Ausbildung zugelassen werden. Diejenigen, die nicht in der Lage sind, dem regulären Unterricht zu folgen, haben ein Anrecht auf Förderunterricht, und ihnen kann eine Verlängerung der Ausbildung von drei auf fünf Jahre bewilligt werden. Vielen von ihnen werden zudem besondere technische Hilfen bereit gestellt, beispielsweise ein Rechner. Jugendliche in der Berufsausbildung haben die Möglichkeit, die gesamte Berufsausbildung in Form einer Lehrlingsausbildung zu absolvieren. Zwei Drittel der 8 000 Schüler, die jedes Jahr zu besonderen Konditionen zur weiterführenden Ausbildung zugelassen werden, sind Jungen.
Im Hochschulbereich ist jede Bildungseinrichtung für das Beratungs- und Unterstützungsangebot, das sie für behinderte Studenten bereitstellt, selbst verantwortlich. Mindestens 5% der für Erhaltungskosten bereitgestellten Mittel sollten dazu verwendet werden, die Einrichtung baulich so zu gestalten, dass behinderte Studenten sich dort problemlos bewegen können. Staatliche Hochschulen sind berechtigt, bis zu 10% der Studienplätze für Studienbewerber mit besonderem Förderbedarf freizuhalten, und sie erhalten besondere staatliche Zuschüsse zur Deckung der anfallenden zusätzlichen Verwaltungs-, Sach- und Personalkosten.
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15. Erwachsenenbildung
In der Erwachsenenbildung sind für Unterrichtsangebote der Primarstufe und der Sekundarstufe I die Kommunalbehörden und für einschlägige Angebote der Sekundarstufe II die Provinzialbehörden zuständig. 35 000 bis 40 000 Personen nehmen jedes Jahr an entsprechenden Kursen teil. Nahezu 30 000 Zuwanderer meldeten sich für eine Grundausbildung an, in deren Rahmen Kenntnisse der norwegischen Sprache sowie gesellschaftskundlicher Unterricht vermittelt werden. 22 gemeinnützige Bildungsverbände und 14 Fernlehrinstitute stellen jedes Jahr Bildungsangebote unterschiedlichster Art und Qualifikationsstufen für insgesamt 725 000 registrierte Nutzer bereit. Universitäten und Hochschulen vermitteln über 90 000 Erwachsenen eine Fort- oder Weiterbildung. Hinzu kommen die beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die betrieblichen Ausbildungsangebote und die Ausbildungsmaßnahmen der Branchenorganisationen, so dass pro Jahr mehr als 1,5 Mio. Erwachsene Bildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen unterschiedlichster Art absolvieren.
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16. Ausbildung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik
Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden umfassend auch als Instrument zum Kampf gegen den Ausschluss Arbeitsloser vom Arbeitsmarkt eingesetzt. Gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Aktualisierung der Kompetenzen sollen die Diskrepanz ausgleichen, die zwischen den Kompetenzen der Arbeitsuchenden auf der einen und der Nachfrage der Arbeitgeber auf der anderen Seite besteht. Es werden unterschiedliche Maßnahmen angeboten:
- Beschäftigungspolitische Ausbildungsmaßnahmen (Arbeidsmarkedsopplaering, AMO): AMO-Maßnahmen für Arbeitslose werden in verschiedenen Berufsfeldern angeboten. Sie sollen - in Reaktion auf einen akuten Bedarf am lokalen Arbeitsmarkt - sehr spezifische Kompetenzen vermitteln oder bestehende Qualifikationen aktualisieren. Die einzelnen Maßnahmen können nur eine Woche, aber auch bis zu zehn Monaten dauern; sie werden in vollem Umfang aus staatlichen Mitteln finanziert. Ein Teil der Maßnahmen führt zu einem Fachzeugnis oder zu Teilqualifikationen in einem bestimmten Beruf. In welchem Umfang AMO-Maßnahmen aufgelegt werden, hängt von den jeweiligen Arbeitslosenzahlen ab. 1994 lag die Zahl der Teilnehmer bei 77 300, 1998 hingegen wurden im Rahmen einschlägiger Maßnahmen nur noch rund 33 000 Personen ausgebildet.
- Rehabilitationsmaßnahmen sind für Personen bestimmt, die eine körperliche, geistige oder soziale Behinderung aufweisen. Sie vermitteln dem einzelnen eine allgemeinbildende und/oder berufsbezogene Ausbildung, die seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern soll. Die Ausbildung wird teils im Rahmen der regulären Bildungs- und Berufsbildungsstrukturen erteilt, teils aber auch in Form einer berufsbezogenen Ausbildung, die in speziellen, von den Arbeitsmarktbehörden finanzierten Behindertenwerkstätten vermittelt wird, wie sie landesweit rund 100 kommerzielle Anbieter im Rahmen ihrer Tätigkeit betreiben. Pro Jahr nehmen 35 000 bis 40 000 Personen an einer Ausbildung in diesem Rahmen teil.
- Die berufsbegleitende Schulung im Betrieb (Bedriftsintern opplæring, BIO) richtet sich direkt an dem Ausbildungsbedarf aus, der in kleinen und mittleren Unternehmen im Zuge einer Modernisierung und verbunden mit der Einstellung neuer Mitarbeiter entsteht. Während der Schulung übernimmt der Staat einen bestimmten Anteil der Lohnkosten für den betreffenden Mitarbeiter.
- Die Regelung zur vertretungsweisen Beschäftigung Arbeitsloser erlaubt es den Unternehmen, die Stellen von Beschäftigten in Ausbildung aushilfsweise mit Arbeitsuchenden zu besetzen; einen erheblichen Teil der Lohnkosten für eine solche Aushilfskraft übernehmen die Arbeitsmarktbehörden. Die Dauer der vertretungsweisen Beschäftigung darf zehn Monate nicht überschreiten.
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17. Die Dokumentation nicht formal erworbener Kenntnisse und Kompetenzen
Erwachsene Beschäftigte haben die Möglichkeit, eine Fachprüfung abzulegen, die auf den Curricula der beruflichen Bildungsgänge im Sekundarbereich II fußt. Sie können sich auf diese Weise ihre durch Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen offiziell anerkennen und förmlich bestätigen lassen. Diese so genannten Kandidaten aus der Praxis sind nicht zur Teilnahme an einer formellen Ausbildung verpflichtet, sondern müssen ein Maß an relevanter Berufserfahrung nachweisen können, das die reguläre Ausbildungsdauer in dem betreffenden anerkannten Beruf um 25% übertrifft, d. h. in der Regel sind fünf Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Grundsätzlich müssen sie dieselbe Abschlussprüfung ablegen wie die Lehrlinge auch, die sowohl theoretische als auch praktische Prüfungsteile vorsieht. In den allgemeinbildenden Fächern, z.B. in Norwegisch und Sozialkunde, werden sie jedoch nicht geprüft.
Seit 1994 hat diese Dokumentationsregelung wegen der zahlreichen neu anerkannten Berufe an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt deshalb, weil ein Großteil dieser Berufe in Berufsbereichen entstanden ist, die traditionell von Frauen dominiert werden, beispielsweise im Bereich der Pflegeberufe, der Kinderbetreuung und der Jugendarbeit, im Einzelhandel usw. Die Unternehmen nutzen diese Regelung zudem als ein Mittel zur Dokumentation des Qualifikationsniveaus ihrer Belegschaft und sehen darin ein wirksames Instrument zur Kundenwerbung. Viele Unternehmen halten ihre Beschäftigten dazu an, die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen durch Ablegen einer Fachprüfung in eine formelle Qualifikation umzumünzen. Bei 50% bis 60% aller Teilnehmer an abschließenden Fachprüfungen handelt es sich um solche Kandidaten aus der Praxis, die zu mehr als 90% die Prüfung auch bestehen. Dies entspricht der Erfolgsquote bei den Lehrlingen.
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18. Die Ausbildung von Lehrern und Ausbildern
In der Regel absolvieren alle Personen, die später in öffentlichen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen als Lehrer in Festanstellung tätig sind, ihre Ausbildung gemäß den nationalen Rahmenplänen an einer Hochschuleinrichtung:
- Die Ausbildung zum Vorschulpädagogen erfolgt durch einen dreijährigen Bildungsgang, den 17 staatliche Hochschulen und eine private Hochschuleinrichtung anbieten.
- Die Ausbildung zum Pflichtschullehrer (für den Primar- und Sekundarbereich I) erfolgt durch einen vierjährigen allgemeinen Lehramtsstudiengang, den 18 staatliche Hochschulen und eine private Hochschuleinrichtung anbieten. Eine Reihe von Lehrern, die sich auf besondere Fächer spezialisieren, werden an der Universität ausgebildet.
- Lehrer für den allgemeinbildenden Unterricht im Sekundarbereich II haben an einer Universität oder Hochschule ein dreieinhalb- bis sechsjähriges einschlägiges Fachstudium absolviert, ergänzt durch ein einjähriges Studium der Erziehungswissenschaft in Theorie und Praxis
- Lehrer für den berufsbildenden Unterricht im Sekundarbereich II haben eine Berufsausbildung der Fachkraftstufe absolviert und ein Fachzeugnis erworben, ergänzt durch einschlägige Berufserfahrung und ein einjähriges Studium der Erziehungswissenschaft in Theorie und Praxis. Darüber hinaus haben sie in vielen Fällen eine zweijährige Ausbildung an einer technischen Fachschule oder eine Ingenieurausbildung absolviert.
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19. Gesetzgebung
In Verbindung mit den Reformen in den 90er Jahren wurde zwangsläufig auch die Gesetzgebung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verändert. Im März 2000 regelten folgende Gesetze diesen Bereich:
Das im August 1999 eingeführte Bildungsgesetz regelt die Bildungsgänge des Primar- und Sekundarbereichs I sowie des Sekundarbereichs II, die berufliche Bildung eingeschlossen. Teilweise regelt es auch die Erwachsenenbildung; vgl. Gesetz Nr. 61 vom 17 Juli 1998. Internet: http://odin.dep.no/kuf/engelsk/regelverk/lover/014101-200002/index-dok000-b-n-a.html. (in englischer Sprache)
Zwei Gesetze regeln die Hochschulbildung:
- - das Gesetz Nr. 22 über die Universitäten und Hochschulen vom 12. Mai 1995;
- - das Gesetz Nr. 53 über die Anerkennung von Studiengängen an privaten Hochschuleinrichtungen sowie über die Finanzierung dieser Einrichtungen durch den Staat (d.h. die Regierung) vom 11. Juni 1986;
Beide Gesetze wurden vor Kurzem novelliert, beispielsweise wurde das zuvor gesonderte Gesetz über die Lehrerausbildung 1999 in das umfassende Gesetz über die Universitäten und Hochschulen integriert. Das Gesetz über die Universitäten und Hochschulen berührt auch die berufliche Weiterbildung, da es die Hochschuleinrichtungen verpflichtet, in ihren jeweiligen Fachgebieten berufliche Weiterbildungsangebote bereitzustellen.
Im Januar 2000 wurde ein neues Gesetz über die technischen Fachschulen eingeführt und umgesetzt:
Vgl. Gesetz Nr. 9 über die technischen Fachschulen vom 28. Januar 2000.
Internet: http://www.lovdata.no/all/nl-20000128-009.http.
Die allgemeine und berufliche Erwachsenenbildung regelt das vor einiger Zeit ergänzte Gesetz Nr. 35 über die Erwachsenenbildung vom 28. Mai 1976; vgl. Internet: http://www.lovdata.no/all/nl-19760528-035.html.
Darüber hinaus wirken sich folgende Gesetze auf die Studentenzahlen im Hochschulbereich aus:
- das mehrfach geänderte Gesetz über die Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten vom 26. April 1985. Es sieht vor, dass alle Studenten, die an öffentlichen und privaten Hochschuleinrichtungen für anerkannte Studiengänge immatrikuliert sind, zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten subventionierte Darlehen sowie Beihilfen beantragen können, welche über die Staatliche Darlehenskasse für Ausbildungszwecke finanziert werden. Dieselben Ansprüche können auch Schüler des Sekundarbereichs II geltend machen, sofern sie in der Lage sind, besondere Bedürftigkeit nachzuweisen;
- das Gesetz zur wirtschaftlichen Situation der Studenten aus dem Jahr 1996;
Vgl. Internet: http://www.lovdata.no/all/nl-19960628-054.html.
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20. Finanzierung der Berufsbildung
Die Finanzierung offiziell anerkannter Bildungs- und Berufsbildungsgänge ist Aufgabe des Staates. Alle Träger anerkannter Einrichtungen erhalten staatliche Zuschüsse. Die 425 Kommunen, in deren Zuständigkeit der Pflichtschulunterricht fällt, und die 19 Provinzen, die für den allgemein- und berufsbildenden Sekundarbereich II sowie die technischen Fachschulen zuständig sind, erhalten die Haushaltsmittel für Investitionen und laufende Betriebsausgaben in Form eines Rahmenzuschusses. Den Provinzen stehen zur Realisierung bestimmter Ziele im Zusammenhang mit der Berufsbildung zudem spezielle Fördermittel zur Verfügung.
Die Hochschuleinrichtungen erhalten ihre Zuschüsse direkt vom Staat. Bemessungskriterien sind dabei Art und Qualifikationsstufe der Bildungsangebote, die Zahl der Studenten sowie der Investitionsbedarf.
Anerkannte Privatschulen, die Pflichtschulunterricht bzw. Bildungsgänge des Sekundarbereichs II anbieten, erhalten für jeden Schüler einen direkten öffentlichen Zuschuss, der rund 85% der Kosten abdecken soll; die übrigen 15% gehen zu Lasten des einzelnen Schülers.
Auf individueller Ebene stellt die Staatliche Darlehenskasse für Ausbildungszwecke (Statens lånekasse for utdanning) Ausbildungsbeihilfen und -darlehen für Schüler, Auszubildende und Studenten im Sekundarbereich II, an technischen Fachschulen und im Hochschulbereich bereit, unabhängig davon, ob die Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung erfolgt. Studenten, die an einer anerkannten privaten Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind oder ein Studium im Ausland absolvieren, können einen Zuschuss zur (teilweisen) Deckung der anfallenden Gebühren erhalten. Öffentliche Bildungseinrichtungen erheben in Norwegen keine Gebühren.
Ausbildungsbetrieben, die im Rahmen der regulären Ausbildungsstrukturen des Sekundarbereichs II einen Lehrling einstellen, bewilligen die Behörden einen Zuschuss. Die Nationalversammlung legt die Höhe des Zuschusses im Jahresabstand neu fest. Der Zuschuss entspricht den Kosten, die für einen schulischen Ausbildungsplatz anfallen.
Besondere steuerliche Vergünstigungen, die für Betriebe einen Anreiz zur Investition in die berufliche Weiterbildung darstellen könnten, existieren in Norwegen nicht, jedoch wirken sich Kosten, die in Verbindung mit beruflichen Bildungsmaßnahmen anfallen, steuermindernd aus. Die Arbeitsmarktbehörden stellen Fördermittel für die berufsbegleitende Schulung im Betrieb (Bedriftsintern opplæring, BIO) bereit, um die Anpassung und Neuausrichtung der betrieblichen Strukturen bzw. die Reorganisation zu fördern.
Für den einzelnen Beschäftigten werden Weiterbildungsbeihilfen und -darlehen zu denselben Bedingungen wie im Erstausbildungsbereich angeboten.
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Anhänge
A. Wichtige Einrichtungen
Kirke- utdannings- og forskningsdepartementet - KUF
(Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kirchliche Angelegenheiten)
P. O. Box 8119 Dep, N-0032 Oslo
Tlf: +47-22249090 Fax: +47-22249540
Internet: http://odin.dep.no/kuf/engelsk/index-b-n-a.html
Rådet for fagopplæring i arbeidslivet - RFA
(Zentralrat für betriebliche Berufsbildung)
P. O. Box 8119 Dep, N-0032 Oslo
Tlf: +47-22249090 Fax: +47-22249540
Nasjonalt læremiddelsenter
(Nationales Lehrmittelzentrum)
Grev Wedels plass 1, N-0151 Oslo
Tlf: +47-22476500 Fax: +47-22476552
Internet: http://www.nls.no/
National Academic Information Center - NAIC
(Nationales Informationszentrum für den Hochschulbereich)
P. O. Box 1081 Blindern, N-0317 Oslo
Tlf: +47-22858860 Fax: +47-22858869
Internet: http://www.nnr.no/index.html
Arbeidsdirektoratet
(Direktion für Arbeit)
P. O. Box. 8127 Dep., N-0032 Oslo
Tlf: +47-22942400 Fax: +47-22942750
Internet: http://www.aetat.no/english/index.html
Statens lånekasse for utdanning
(Staatliche Darlehenskasse für Ausbildungszwecke)
P. O. Box 195 Økern, N-0510 Oslo
Tlf: +47-22726700 Fax: +47-22642636
http://www.lanekassen.no/
Statistisk sentralbyrå - SSB
(Statistisches Zentralamt)
P. O. Box 8131 Oslo, N-0033 Oslo
Tlf: +47-22864500 Fax: +47-22864973
Internet: http://www.ssb.no/english/
Næringslivets Hovedorganisasjon - NHO
(Hauptverband der Norwegischen Wirtschaft und Industrie)
P. O. Box 5250 Majorstua, N-0303 Oslo
Tlf: +47-22965000 Fax: +47-22695593
Internet: http://www.nho.no/NHOWEB/nyttogny.nsf/web/english.htm
Landsorganisasjonen i Norge - LO
(Norwegischer Gewerkschaftsbund)
Youngsgate 11, N-0181 Oslo
Tlf: +47-22031050 Fax: +47-22031743
Internet: http://www.lo.no/indexfiler/English.html
Kommunenes Sentralforbund - KS
(Zentralverband der Kommunal- und Regionalbehörden)
P. O. Box 1378 Vika, N-0114 Oslo
Tlf: +47-22947700 Fax: +47-22832222
Internet: http://www.ks.no/
Teknologisk Institutt - TI, Leonardo NA Norway
(Nationales Institut für Technologie)
P.O.Box 2608 St. Hanshaugen, N-0131 Oslo
Tel: +47-22865000 Fax: +47-22201801
Internet: http://www.teknologisk.no
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B. Bibliographie (Gesetzgebung vgl. oben, Punkt 19)
Das Berufsbildungssystem in Norwegen
CEDEFOP, Luxembourg 1999, erhältnlich in englischer, französischer und deutscher Sprache
From Apprentice to Skilled Worker. Vocational Training under Reform 94 in Norway
Ministry of Education, Research and Church Affairs, Oslo 1996
Apprenticeship in Norway
Leonardo NCU Norway / National Institute of Technology, Oslo 1999
Internet: http://www.teknologisk.no/leonardo
Für das CEDEFOP wurde eine Kurzfassung erstellt, vgl. Internet: http://www.trainingvillage.gr/
More Education? Vocational Guidance
Directorate of Labour, Oslo 1999
Internet: http://www.aetat.no/english/english_education.html
Statistisk Årbok 1999 (Statistical Yearbook 1999)
Statistics Norway, Oslo 1999
Internet: http://www.ssb.no/english/yearbook/
Education Act
Ministry of Education, Research and Church Affairs, Oslo 1998
http://odin.dep.no/kuf/engelsk/regelverk/lover/014101-200002/index-dok000-b-n-a.html
Coherence between compulsory education, initial and continuing training and adult education in Norway
CEDEFOP, Luxembourg, 1995
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